Innsbrucker Stadtnachrichten

Jg.1990

/ Nr.7

- S.21

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Gesamter Text dieser Seite:
tro Ingenuo — Clowns — Für
Menschen im besten Alter.
20 Uhr, Bierstindl: Uraufführung —
Hugo Bonatti — Wendekreis oder
die Überwindung Becketts.
Fr. 27. Juli, 16 Uhr, Treibhaus: Teatro
Ingenuo — Clowns — Für Menschen im besten Alter. 20 Uhr,
Treibhaus: Sommertheater —
Middleton/ Costa/Bramböck —
Deflores & Beatrice oder die Jungfrau von Alicante. 20.30 Uhr,
Volkskunstmuseum: Serenadenkonzert — I Solisti Veneti — Salieri,
Vivaldi, Boccherini,
Mozart.
20.30 Uhr, Bierstindl: „Ritter Unkenstein". 22.30 Uhr, Treibhaus/Schutzraum: Jazzclub —
Edorado Niebla-Antonio Forcione.
Sa. 28. Juli, 19.30 Uhr, Treibhaus:
Jazzfestival 1990 — Sun Ra
21. Century Universe Arkestra.
20.30 Uhr, Bierstindl: „Ritter Unkenstein". 22.30 Uhr, Treibhaus/Schutzraum: Jazzclub —
Edorado Niebla-Antonio Forcione.
So. 29. Juli, 10.30 Uhr, Treibhaus:
Jazzfrühstück — Costa/Bramböck für Deflora & Co.
Mo. 30. Juli, 22 Uhr, Treibhaus/Theater im Schutzraum: Woody Allen
— Machs noch mal Sam.
Di. 31. Juli, 20 Uhr, Landestheater:
Kabarett — Die Hektiker — „Galaprogramm". 22 Uhr, Treibhaus/Theater im Schutzraum:
Woody Allen — Machs noch mal
Sam.
Mi. 1. August, 20 Uhr, Kongreßhaus/Saal Tirol: Hommage für
A.L.Webber — Requiem und Cellokonzert. 20 Uhr, Treibhaus:
Sommertheater — Middleton/
Costa/Bramböck — Deflores &
Beatrice oder die Jungfrau von Alicante. 20 Uhr, Landestheater:
Kabarett — Die Hektiker — „Galaprogramm". 20.30 Uhr, Fennerareal/Sportplatz: Circus-Theater
Federlos
Do. 2. August, 16 Uhr, Treibhaus:
Konzert für Kinder — Marco
Simsa. 20 Uhr, Treibhaus: Jazzoperette — Middleton/ Costa/
Bramböck — Deflores & Beatrice
oder die Jungfrau von Alicante. 20
Uhr, Landestheater: Kabarett —
Stefanie Werger liest Stefanie
Werger. 20.30 Uhr, Fennerareal/
Sportplatz: Circus-Theater Federlos
Fr. 3. August, 16 Uhr, Treibhaus:
Konzert für Kinder — Marco
Simsa. 20 Uhr, Landestheater: Kabarett — Thomas Maurer — „Bis
dorthinaus ...". 20 Uhr, Treibhaus: Jazzoperette — Middleton/
Costa/Bramböck — Deflores &
Beatrice oder die Jungfrau von Alicante. 20.30 Uhr, Fennerareal/
Sportplatz: Circus-Theater Federlos. 20.30 Uhr, Volkskunstmuseum:
Serenadenkonzert: Wiener Concert-Verein — Scarlatti, Schosta-

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kowitsch, Tschaikowsky. 22.30
Uhr, Treibhaus: Jazzclub — The
Moderate Jazzsextet
Sa. 4. August,14.30 Uhr, Fennerareal/
Sportplatz: Circus-Theater Federlos — Kinderprogramm. 19 Uhr,
Treibhaus: Afrikanische Nacht —
Susu Bilibi (Togo). 22.30 Uhr,
Treibhaus: Jazzclub — The Moderate Jazzsextet.
So. 5. August, 10.30 Uhr, Treibhaus:
Jazzfrühstück — Hot Seven. 14.30
Uhr, Fennerareal/Sportplatz: Circus-Theater Federlos — Kinderprogramm. 20.30 Uhr, Fennerareal/Sportplatz: Circus-Theater
Federlos.
Mo. 6. August, 22 Uhr, Treibhaus/Theater im Schutzraum:
Arthur Schnitzler — Der Reigen
Di. 7. August, 20.30 Uhr, Fennerareal/Sportplatz: Circus-Theater
Federlos. 22 Uhr, Treibhaus /Theater im Schutzraum: Arthur
Schnitzler — Der Reigen.
Mi. 8. August, 14.30 Uhr, Fennerareal/Sportplatz: Circus-Theater
Federlos — Kinderprogramm.
20 Uhr, Treibhaus: Jazzoperette
— Middleton/ Costa/Bramböck —
Deflores & Beatrice oder die Jungfrau von Alicante. 20.30 Uhr, Fennerareal/Sportplatz: Circus-Theater Federlos. Do. 9. August,
16 Uhr, Treibhaus: Für Jung bis
Alt — Trac der Clown — Circus
Roncalli/Knie. 20 Uhr, Treibhaus:
Jazzoperette — Deflores & Beatrice
oder die Jungfrau von Alicante.
20.30 Uhr, Fennerareal/Sportplatz: Circus-Theater Federlos.

Ich verwende für Briefbögen,
Umschläge und auf der Toilette
Umweltschutzpapier. Und Sie?
Helfen Sie mit, Rohstoffe zu sparen, es kommt auf jeden einzelnen an.
Fr. lO.August, 16 Uhr, Treibhaus: Für
Jung bis Alt — Trac der Clown —
Circus Roncalli/Knie. 20 Uhr,
Treibhaus: Jazzoperette — Deflores
& Beatrice oder die Jungfrau von
Alicante. 20.30 Uhr, Fennerareal/Sportplatz: Circus-Theater
Federlos. 22.30 Uhr, Treibhaus/Schutzraum: Jazzclub —
Jeffs Unit.
Sa. HAugust, 20.30 Uhr, Fennerareal/
Sportplatz: Circus-Theater Federlos. 20 Uhr, Treibhaus: Gitarrissimo
El Duo Flamenco — „Ritmo Hispano". 22.30 Uhr, Fennerareal/
Sportplatz: Circus-Theater Federlos. 22.30 Uhr, Treibhaus/Schutzraum: Jazzclub — Jeffs Unit.
So. 12.August, 10.30 Uhr, Treibhaus:
Jazzfrühstück — Costa/ Bramböck/Tang/Wolfgang. 20.30 Uhr,
Fennerareal/Sportplatz: CircusTheater Federlos. Mo. 13. August,
22 Uhr, Treibhaus/Theater im
Schutzraum: Woody Allen —
Machs noch Mal Sam.

Stadtmagistrat Innsbruck, Amt für Statistik und Einwohnerwesen
Zahl: St-79/1990

Kundmachung
über die öffentliche Auswahl der wahlberechtigten Personen für das
Geschworenen- oder Schöffenamt und über die Auflage eines Verzeichnisses mit diesen Personen.
Gemäß § 5 des Geschworenen- und Schöffengesetzes, BGBl.Nr. 256/1990,
werden für die Jahre 1991 und 1992 fünf von tausend der in der Wählerevidenz enthaltenen Personen der Jahrgänge 1926 bis 1965, die in Innsbruck
ihren ordentlichen Wohnsitz haben, durch ein Zufallsverfahren ermittelt.
Diese Amtshandlung findet am 26. Juli 1990 um 15.00 Uhr im Statistischen
Amt, Innrain 10, 2. Stock, statt.
In der Folge wird das Verzeichnis mit den ausgelosten Personen vom 6. 8.
1990 bis 16. 8. 1990 an Werktagen mit Ausnahme des Samstages von 8.00
bis 12.00 Uhr im städtischen Einwohneramt, Innrain 10, 1. Stock, Zimmer 5,
zur öffentlichen Einsicht aufgelegt.
Innerhalb der Auflegungsfrist kann jedermann wegen der Eintragung von
Personen, die die persönlichen Voraussetzungen für das Amt eines
Geschworenen oder Schöffen (§§ 1 bis 3) nicht erfüllen, schriftlich oder
mündlich Einspruch erheben. Die eingetragenen Personen können überdies in gleicher Weise einen Befreiungsantrag (§ 4) stellen.
Der Gesetzestext über die persönlichen Voraussetzungen der Berufung
bzw. über die Befreiungsgründe lautet:

Persönliche Voraussetzungen der Berufung
§ 1 (1) Das Amt eines Geschworenen oder Schöffen ist ein Ehrenamt; seine
Ausübung ist Mitwirkung des Volkes an der Rechtssprechnung und in
der demokratischen Republik Österreich allgemeine Bürgerpflicht.
(2) Zum Amt eines Geschworenen oder Schöffen sind österreichische
Staatsbürger zu berufen, die zu Beginn des ersten Jahres, in dem sie
tätig sein sollen, das 25., nicht aber das 65. Lebensjahr vollendet haben.
§ 2 Vom Amt eines Geschworenen oder Schöffen sind Personen ausgeschlossen,
1. die infolge ihres körperlichen oder geistigen Zustandes die Pflichten
des Amtes nicht erfüllen können,
2. die der Gerichtssprache nicht so weit mächtig sind, daß sie dem Gang
einer Verhandlung verläßlich zu folgen vermögen,
3. die gerichtliche Verurteilungen aufweisen, die nicht der beschränkten Auskunft aus dem Strafregister unterliegen, oder
4. gegen die ein Strafverfahren wegen des Verdachtes einer gerichtlich
strafbaren Handlung anhängig ist, die von Amts wegen zu verfolgen
und mit mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe bedroht ist.
§ 3 Als Geschworene oder Schöffen sind nicht zu berufen:
1. der Bundespräsident
2. die Mitglieder der Bundesregierung, die Staatssekretäre, die Mitglieder einer Landesregierung sowie der gesetzgebenden Körperschaften des Bundes und der Länder,
3. der Präsident und der Vizepräsident des Rechnungshofes sowie die
Volksanwälte,
4. Geistliche und Ordenspersonen der gesetzlich anerkannten Kirchen
und Religionsgemeinschaften,
5. Richter, Staatsanwälte, Notare, Rechtsanwälte, die Anwärter dieser
Berufe, andere in die Verteidigerliste eingetragene Personen und
hauptamtlich tätige Bewährungshelfer,
6. Bedienstete der Bundesministerien für Inneres und für Justiz sowie
deren nachgeordneter Bundesdienststellen und Angehörige eines
Gemeindewachkörpers,
7. Personen, die keinen ordentlichen Wohnsitz im Inland haben.

Befreiungsgründe
§ 4 Vom Amt eines Geschworenen oder Schöffen sind auf Antrag für einen
Zeitraum von höchstens zwei Jahren (Geltungsdauer der Jahreslisten
nach § 12 Abs. 2) zu befreien:
1. Personen, die während der Geltungsdauer der Jahreslisten ihrer
Berufung als Geschworene oder Schöffen nachgekommen sind;
2. Personen, bei denen die Erfüllung ihrer Pflicht als Geschworene
oder Schöffen mit einer unverhältnismäßigen persönlichen oder
wirtschaftlichen Belastung für sie selbst oder Dritte oder mit einer
schwerwiegenden und nicht anders abwendbaren Gefährdung öffentlicher Interessen verbunden wäre.
Für den Bürgermeister
Menardi e. h.

Innsbrucker Stadtnachrichten — Offizielles Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt. Jahrgang 1990, Nr. 7