Innsbrucker Stadtnachrichten

Jg.1990

/ Nr.7

- S.14

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Bäume und Sträucher anstelle von Straßenasphalt

Beim Ausbau der Kreuzung Amraser Straße/Gumppstraße in Pradl wurden 700 m2 Grünfläche neu angelegt

(Th) Der vor kurzem abgeschlossen Umbau der Pradler Kreuzung
Amraser Straße/Gumppstraße, der
sechs Millionen Schilling erforderte (wir berichteten), bewirkte
nicht nur, daß die Verkehrsteilnehmer, besonders auch die Radfahrer und Fußgänger, nun mehr
Übersicht und Verkehrssicherheit
vorfinden, sondern gibt auch der
Ich gehe zum Einkauf mit eigenem Behälter oder mitgebrachtem Plastiksack, um Rohstoffe
zu sparen und Plastikmüll zu
vermeiden. Und Sie?
Es kommt auf jeden einzelnen an.
Umwelt und dem Stadtklima in
diesem Bereich einen neuen Impuls. Dies in erster Linie dadurch,
daß anstelle bisheriger Asphaltflächen begrünte Inseln und
Baumreihen angelegt wurden, die
sowohl den Verkehr kanalisieren,
als auch dem Auge und der Stadtluft zugute kommen.
Wie Ing. Gerhard Dendl vom
Referat für Neuanlagen in der
städtischen Grünabteilung erläuterte, sind auf diese Weise im
Kreuzungsbereich und in den
angrenzenden Straßenzügen rund
700 m2 neue Grünflächen entstanden.

decker gewählt, die überdies im
Herbst durch buntgefärbtes Laub
erfreuen. Nur ein kleiner Teil der
grünen Inseln im Kreuzungsbereich tragen Rasenflächen.
Die meisten Bäume im Straßenbereich wurde heuer jedoch nicht
hier in Pradl, sondern in der
General-Eccher-Straße in der
Reichenau gepflanzt. Diese vielbegangene Verbindung von der
Reichenauer Straße zur Sill- bzw.
Innpromenade wird nun von
27 Bäumen, es sind gefüllte, rosa
blühende Vogelkirschen, gesäumt.
Den knapp zwei Meter breiten
und über 280 Meter langen Grünstreifen, in dem die Bäume stehen, zieren überdies 1300 Sträucher und Bodendecker. Auch hier
Der Umbau derfrüher sehr unübersichtlichen, fünfarmigen Kreuzung
mußte, zum Wohle der SpazierAmraserstraße/Gumppstraße brachte nicht nur mehr Verkehrssichergänger, der Asphalt dem Grün
heit, sondern auch 700 m2 neue Grünflächen.
(Fotos: Murauer)
weichen.

den Herbst vorgesehen. Groß war
das Bemühen der Fachleute bei
der Artenauswahl: Soferne nicht
eine bereits vorhandene Baumreihe artengleich ergänzt werden
mußte, wie z. B. in der Resselstraße mit Blumeneschen, wurden
als
straßenbegleitende
Baumbepflanzung
durchwegs
verschiedene, hohe, aber nicht zu
breit wachsende Blütenbäume gewählt. Zum Beispiel für die
Amraser Straße schmalkronige
19 Bäume und
Eschen, für die Gumppstraße
3100 Sträucher
Blütenkirschen und die KörnerDie Hauptbepflanzung mit ins- straße Vogelbeerbäume. Einen
gesamt 19 Bäumen und 3.100 besonderen Akzent setzt die vor
Sträuchern erfolgte Ende Juni, dem Hochhaus befindliche Blutrestliche Pflanzarbeiten sind für pflaume.

Auch bei der Auswahl der niederen Pflanzen standen Zweckmäßigkeit und optische Wirkung im
Mittelpunkt der Überlegungen.
Da die Bepflanzung der Verkehrsinseln keinesfalls zu einer Sicht
behinderung der Verkehrsteilnehmer führen darf, erfreuen
höhere Sträucher wie Flieder
oder Spiräen das Auge nur in
ganz bestimmten Bereichen. Ansonsten wurden in unterschiedlichen Farben blühende Boden-

Auf grünen Wegen
zum Flußufer
Noch ein weiterer „grüner" Zugang von der Reichenauerstraße
zum Innufer lädt seit kurzem ein:
Er liegt am westlichen Ende des
Campingplatzes — der dafür
Grund abtreten mußte — und führt
die Spaziergänger auf kurzem Wege, vorbei an einladenden Sitzbänken, ins Naherholungsgebiet.

Auch das Rasenmähen ist nicht
zu jeder Tageszeit erlaubt
Genaue Regelung durch die Lärmschutzverordnung

(Th) Die langen und oft warmen
Sommertage verleiten so manchen
Mitbürger, lärmerzeugende Arbeiten am Balkon oder im Garten in
Zeiten zu tätigen, in denen sie vom
Gesetzgeber her nicht gestattet
sind. Einen besonderen Stein des
Anstoßes bildet, wie Beschwerden
aus der Bevölkerung immer wieder
zeigen, das Rasenmähen, das, zur
Auch in der
General-Eccher- Unzeit ausgeführt, schon oft zu
Unstimmigkeiten zwischen sonst
Straße in der
friedlichen
Nachbarn geführt hat.
Reichenau:
Zu welchen Zeiten dem Graswuchs
550 m2 Grünfläche in Form begegnet werden kann, regelt seit
1976 die „Verordnung zur Lärmbeeines Grünkämpfung der Landeshauptstadt
streifens mit
Innsbruck", und die schreibt folBäumen und
gendes
vor:
Sträuchern
anstelle von
„Die Verrichtung lärmerregender
Asphalt.
Haus- und Gartenarbeiten ist an

Sonn- und gesetzlichen Feiertagen
überhaupt, an Werktagen in der
Zeit von 12 bis 15 Uhr und von 20
bis 6 Uhr verboten"." Ausdrücklich
genannt sind in der Folge die mit
Verbrennungsmotoren betriebenen Garten- und Arbeitsgeräte sowie das Ausklopfen von Teppichen
und Matratzen.
In diesem Zusammenhang erwähnenswert ist auch, daß Radio- und
Tonbandgeräte in öffentlichen
Anlagen der Stadtgemeinde, also
auf Sport-, Spiel- und Campingplätzen und in Schwimmbädern
nicht betrieben werden dürfen. In
der Zeit der Nachtruhe, von 22
Uhr bis 6 Uhr früh, dürfen diese
Geräte auch in geschlossenen
Räumen (!) nur in Zimmerlautstärke betrieben werden.

Innsbrucker Stadtnachrichten — Offizielles Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt. Jahrgang 1990, Nr. 7

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