Innsbrucker Stadtnachrichten
Jg.1990
/ Nr.6
- S.19
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Grundwasser
Maßnahmen zur Absicherung der
Versorgung
Im Quellgebiet von Mühlau sind
1982erstmalsTrübungen des Trinkwassers beobachtet worden. Sie
haben sich 1988 wiederholt, sind in
diesem Jahr jedoch schwallartig
aufgetreten und waren von längerer Dauer. Beim Auftreten dieser
Erscheinungen wurde aus der, im
Jahre 1982 zum Zweck der
Deckung des Spitzenwasserbedarfes errichteten, Grundwasserförderungsanlage Grundwasser
ins Leitungsnetz eingeleitet. Aufgrund der niederen derzeit möglichen Fördermenge kann jedoch
nicht der gesamte Wasserbedarf
abgedeckt werden. Das nicht klare
Wasser konnte bisher aus den
Wasserfassungen kurzfristig ausgeleitet werden, ohne daß die Kunden des Wasserwerkes eine Qualitätsverminderung
hinnehmen
mußten.
Für die Wassertrübung wurden
zwei verschiedene Ursachen festgestellt.
1) Weil sich das Wasser neue Wege durch den Berg gesucht hatte, wurden aufgrund des momentan erhöhten Wasserandranges feine Teilchen aus
dem
Berginneren
ausgeschwemmt und
2) nach starken Regenfällen oder
rascher Schneeschmelze nahm
das schneller durch den Berg
fließende Wasser Feinteile aus
aus der Höttinger Au zur
Absicherung der Versorgung
der Höttinger Brecchie mit sich.
Aufgrund dieser Vorkommnisse
muß nun zur Absicherung der
Trinkwasserversorgung das Grundwasserwerk im ergiebigen Grundwasserfeld Höttinger Au-West ausgebaut werden. Durch dieses Feld
— so haben genaue Messungen
ergeben — fließen in unbeeinflußtem Zustand 250 Sekundenliter.
Rein rechnerisch ist es daher möglich, auch nach Verwirklichung des
geplanten
Flughafen-Ausbaues
Wasserabgabe aus den Hochbehältern (Quellgebieten)
Hochbehälter
Versorgungszonen Wasserabgabe in m 3 im Jahr 1989
Quellgebiete
Mühlau
Hötting
Pumpwerke
Hötting
Mühlau, Arzl, Hötting,
innere Stadt, Amras,
Pradl, Wüten, *Rum
Hötting, Wüten
14,408.609
65.017
Quellen
Hötting, Ölberg,
Hungerburg
Wüten
Mentlberg, Berg Isel
97.230
Amras
Amras, Mühltal
54.770
igis
igis
274.789
* Fremdlieferungen 2,2%
gesamt: 15,218.400
317.985
zirka 600 Liter pro Sekunde aus diesem Grundwasserfeld zu entnehmen. Eine Erweiterung der Flughafen-Anlage in Richtung Westen
erhöht das Gefährdungs-Risiko für
das Grundwasser. Daraus ergibt
sich die logische Folge, daß im
Rahmen
des
vorgesehenen
Flughafen-Ausbaues umfangreiche Schutzmaßnahmen zur Erhaltung der Grundwasserqualität eingerichtet werden müssen.
Zum Schutz des Grundwassers
im Feld Höttinger Au-West wurde
nämlich mit Verordnung des Landeshauptmannes vom 7. Jänner
1985 bereits ein Grundwasserschutzgebiet festgelegt.
Alle Maßnahmen, die auf die Beschaffenheit, Ergiebigkeit und
Spiegellage des Wasservorkommens einzuwirken vermögen, bedürfen daher der wasserrechtlichen Bewilligung. In Bescheidauflagen werden daher Maßnahmen
zum Schutz des Grundwassers
vorgeschrieben.
Im aktuellen Interessenkonflikt
— Ausbau des Grundwasserwerkes Höttinger Au-West und Ausbau der Flughafenanlagen — wurde daher der Erhaltung der Wassergüte für eine Trinkwassernutzung der Vorrang eingeräumt und
Schutzmaßnahmen vorgeschrieben. Bei allen weiteren Eingriffen
jeder Art bedarf es ebenfalls der
wasserrechtlichen Bearbeitung.