Innsbrucker Stadtnachrichten

Jg.1990

/ Nr.5

- S.20

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Diese Ausgabe – 1990_Innsbrucker_Stadtnachrichten_05
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Gesamter Text dieser Seite:
Wo bis Du? — 19. Mai; Die Dame
im Park mit dem unmöglichen Hut
— 9. Juni (jeweils samstags von 15
bis 16.45 Uhr)
Kongreßhaus, Rennweg: Innsbrucker
Fotoschau 1990 — Tiroler Pressefotografen—19. bis 26. Juni (17 bis
19 Uhr)
Zeughaus, Zeughausgasse (eine Ausstellung des Tiroler Landesmuseums): 500 Jahre Post in Tirol
— bis 30. September (tgl. von 10 bis
17 Uhr, Do. abends 19 bis 21 Uhr)
Tiroler Kunstpavillon (Kleiner Hofgarten), Rennweg 8a: Lois Salcher
— bis 27. Mai; Michael Hedwig —
31. Mai bis 24. Juni (Di. bis Sa. von
9 bis 12 Uhr und von 15 bis 18 Uhr,
So. von 10 bis 12 Uhr)
Stadtturmgalerie, Herzog-FriedrichStraße 21: Maurizio Bonato — bis
26. Mai; Wolf Ebener — 30. Mai
bis 23. Juni (Di. bis Fr. von 15 bis
19 Uhr, Sa. von 10 bis 12 und von
15 bis 19 Uhr)
BTV-Saal, Druckhaus, Erlerstr. 5—9:
Siegfried Goldberger — bis 25. Mai
(geöffnet während der Schalterzeiten)
Galerie im Taxispalais, Maria-Theresien-Straße 45: Bruno Gironcoli —
Zeichnungen und Objekte des
Kärntner Künstlers — bis 7. Juni;
Berge im Gesicht —17 Tiroler Photographen — 19. Juni bis 6. Juli
(Mo. bis Sa. von 10 bis 12 und von
14 bis 19 Uhr)
Kammer für Arbeiter und Angestellte,
Maximilianstraße 7, III. Stock,
Großer Saal: Umweltbewußtes
Einkaufen — Informationen in
anschaulicher Form über die Möglichkeiten der Abfallvermeidung
und Umweltverbesserung beim
täglichen Einkauf — bis 8. Juni
(Mo. bis Do. von 9 bis 17 Uhr, Fr.
von 9 bis 12 Uhr)
AK-Bildungsheim „Seehof", Hungerburg, Gramartstraße 10 (Ausstellung der Kammer für Arbeiter
und Angestellte): Arbeiten aus
zwei Jahrzehnten — bis 5. Juni
Galerie Veldidena, Heiliggeiststr. 8:
Tatjana Wirth, Hans-Peter Ofer,
Helmuth Provaznik — bis 19. Mai;
Irene Kubicek — 1. bis 16. Juni
(Mo. bis Fr. von 15 bis 18 Uhr, Sa.
von 10 bis 12 Uhr)
Die Kleine Galerie, Gumppstraße 55:
Patricia Karg — bis 19. Mai; Hede
Hahn von Krauhs — Aquarelle
und keramische Objekte — 23. Mai
bis 23. Juni (Mo. bis Fr. von 16 bis
18.30 Uhr, Sa. von 10 bis 12 Uhr)
VHS-Galerie,
Marktgraben
10,
l.Stk., Foyer: Aquarelle von Nordund Südtirol von Franco — Mai;
Trude Löffler und Ferdinand Spielberger — Aquarelle — Juni (Mo.
bis Fr. von 8 bis 15 Uhr, außer an
schulfreien Tagen)
Galerie Cafe-Munding, Altstadt: Sabine Lassnig — Acrylbilder und AktKohlezeichnungen — bis 30. Mai

Die Stadtplanung informiert + Die Stadtplanung informiert + Die Stadtplanung informiert +
Aus der Gemeinderatssitzung vom 26. April 1990
ENTWURFE:
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/hg, Wüten, Bereich zwischen Pater- Reinisch-Weg und ÖBB
Für die Errichtung eines Betriebsgebäudes wird der Bereich südlich
vom Stift Wüten von landwirtschaftlicher Grünfläche in Mischgebiet umgewidmet. Die übrigen
Widmungskategorien wie Wohngebiet, Mischgebiet, Freiland und diverse „Sonderflächen im Bauland"
werden entsprechend der bestehenden Nutzung festgelegt.
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 16/v, Innsbruck, Bereich zwischen Jahnstraße, Kohlstattgasse
und Kapuzinergasse und dessen
Aufbauplan Nr. 16/vl, Bereich
Jahnstraße 25, 27 und Kapuzinergasse 18
Im Zuge der 1. Auflagefrist ist bei
der Ortsbeschreibung des gegenständlichen Aufbauplanes Nr. 16/vl
ein Irrtum unterlaufen. Um einen
Formfehler auszuschalten, wird der
Aufbauplan mit dem dazugehörigen Bebauungsplan ohne sonstige
Änderung gegenüber dem 1. Entwurf mit der richtigen Ortsbezeichnung neuerlich aufgelegt.
Auflage der Entwürfe und Beschluß gem. § 28 (3) a) TROG:
Hinsichtlich der folgenden Entwürfe hat der Gemeinderat gleich-

gebiet-Aufschließungsgebiet umgewidmet, um ein Ein- bzw. Mehrfamilienwohnhaus errichten zu
können. Gleichzeitig wird das
bestehende Wohnhaus Helfentalweg 1 ins Bauland übernommen.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/hf, Innsbruck, nordwestlicher Bereich zwischen Universitätsstraße und Kaiserjägerstraße (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/gd, Innsbruck, Bereich Rennweg, KarlKap ferer-, Kaiserjäger-, Universitätsstraße, ZNr. 2782)
Um das im Zuge eines Ideenwettbewerbes preisgekrönte Projekt für die
sozialwissenschaftliche Fakultät realisieren zu können, wird der gegenständliche Bereich von Fremdenverkehrsgebiet in „Sonderfläche im
Bauland SOWI" (sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
— Universität — Geschäfte —
Büros — Kultur) umgewidmet.
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. SM-B4, Sieglanger-Ost, Bereich
Weingartnerstraße 5—24 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr.
SM-Bl, Sieglanger-Ost, Bereich
zwischen Autobahn und ÖBB, im
Abschnitt Weingartnerstr. 5—74,
ZNr. 2864)
Gegenüber dem rechtskräftigen
Bebauungsplan wird eine größere
gestalterische Freiheit für Bauteile

entwicklung ist die Beilage zum
Aufbauplan maßgebend.
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 10/bb, Wüten, Eckbereich zwischen Michael-Gaismair-Straße 15
und Adamgasse 30 und dessen Aufbauplan Nr. 10/bbl, Wüten, Eckbereich zwischen Michael-Gaismair-Straße 15 und Adamgasse 30
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/aqu, Wüten, zwischen
Mentlgasse und Michael-GaismairStraße, ZNr. 2436)
Der Aufbauplan ermöglicht eine verbesserte städtebauliche Gestaltung
des Eckbereiches Michael-Gaismair-Straße/Adamgasse und fixiert
die Höhe und Tiefe des Gebäudes.
Die Wandhöhe beträgt überwiegend
17,5 m, entlang der Michael-Gaismair-Straße erfolgt eine Anpassung
an die umliegende Bebauung.
Die Entwürfe, bestehend aus zeichnerischer Darstellung, Wortlaut
und Planzeichenerklärung, sind
während der Amtsstunden in den
Schaukästen des Stadtplanungsamtes, Fallmerayerstraße 1,4. Stock,
vom 15. 5. — einschließlich 12. 6.
1990 einsehbar.
Darüber hinaus können weitere Informationen zu den aufgelegten
Entwürfen während der Parteienverkehrszeit von 8.00 bis 10.00 Uhr
von den zuständigen Sachbearbeitern eingeholt werden.

Änderung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen
zeitig gem. § 28 (3) a) TROG) den
Beschluß über die den Entwürfen
entsprechende Änderung des jeweiligen Planes gefaßt, wobei dieser
Beschluß jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum jeweiligen Entwurf abgegeben wird.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ-F4, Hötting, Bereich
westlich Hinterwaldnerstraße 31
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ-Fl, Flächenwidmungsplan Innsbruck, Teilplan Hötting und Hungerburg,
ZNr. 2925)
Im Entwurf wird die Widmungsgrenze geringfügig nach Westen
verlegt und der Planungsbereich als
Wohngebiet ausgewiesen.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F12, Arzl, Bereich
nördlich des Kalkofenweges und
nordöstlich des Helfentalweges 1
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-Fl, Flächenwidmungsplan Innsbruck, Teilplan
Arzl, ZNr. 2533)
Der gegenständliche Planungsbereich wird vom Freüand in Wohn-

wie Kapfer, Erker und Windfänger
sowie die geringfügige Verschiebung eines Gebäudes ermöglicht.
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 5/ap, Arzl, Bereich KajetanSweth-Straße 14 (als Änderung des
Bebauungsplanes
Nr.
5/ad,
Mühlau-Arzl, zwischen Reichenauer
Brücke und Kugelfangweg—Innufer, ZNr. 2395)
Der Entwurf schafft die baurechtliche Voraussetzung, um südlich der
bestehenden Turnhalle eine Gerätehalle errichten zu können. Gleichzeitig wird der Zugang von der
Kajetan-Sweth-Straße zur Innpromenade als Verkehrsfläche ausgewiesen.
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 9/e, Wüten, Bereich Tempistraße lla und dessen Aufbauplan
Nr. 9/el, Wüten, Bereich Tempistraße lla (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9/a, Wüten,
Tempistraße,
Franz-Fischer-Str.,
Leopoldstraße, ZNr. 2540)
Der Aufbauplan ermöglicht an der
nördlichen Grundstücksgrenze die
Errichtung eines 2geschoßigen
Zubaues. Für den Umriß der einzelnen Geschoße sowie für die Höhen-

Jeder, dem die Stellung eines
Gemeindebewohners zukommt, hat
das Recht, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf schriftlich
Stellung zu nehmen.
BESCHLÜSSE:
es wurden die Flächenwidmungspläne
Nr. AL-Fll, Arzl, Bereich Canisiusweg 81 und 83
Nr. 80/he, Bereich Schiabfahrt Patscherkofel — Beschneiungsanlage
die Erschließungspläne
Nr. 13/m, Pradl, Bereich zwischen
Egerdachstraße und Pradler Straße
(südl. Brunnenplatzl)
Nr. 35/h, Wüten, Eckbereich Innerkofler — Innrain
und die Bebauungspläne
Nr. 110/a, Arzl, Bereich zwischen
Rumer Straße, Canisiusweg und
Rumer Gemeindegrenze
Nr. 85/ab, Wüten, Bereich zwischen Neuhauserstraße, FranzFischer-Straße und Tschamlerstraße
beschlossen.

(Fortsetzung Seite 23)

Seite 20

Innsbrucker Stadtnachrichten — Offizielles Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt. Jahrgang 1990, Nr. 5