Innsbrucker Stadtnachrichten

Jg.1989

/ Nr.12

- S.6

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Kunstschnee am Patscherkofel soll die Schisaison
sichern: Projekt mit Auflagen umweltverträglich
Universitätsgutachten schreibt nötige Maßnahmen vor — Anlage soll im Winter 1990/91 realisiert werden
• Als Gefahrenmoment sieht
der Wissenschaftler die „Problematik" der Erstickungserscheinungen", die durch längeres
Liegenbleiben des Schnees im
Beschneiungsbereich verschärft
werden könnte. Die „Problematik des Wasserhaushaltes"
(erhöhte Abflußrate, damit Eroanlage die Zustimmung geben sionsgefahr) wurde in der Diskuskann. Es ergab sich dabei, daß sion relativiert: Das durch die
der Großteil der vorgeschlagenen künstliche Beschneiung zusätzMaßnahmen auch ohne Kunst- lich aufgebrachte Wasser macht
schneeanlage für die Patscher- nur 100 bis 150 Liter mehr pro
kofel-Pisten richtig und wün- Quadratmeter aus, das sind zwischenswert wäre.
schen 10 und 20 Prozent des
• Positive Auswirkungen hat die Jahresniederschlags.
durchgehend gesicherte Schneedecke (bei ordnungsgemäßem Bessere Wasserableitung
Betrieb der Kunstschneeanlage) Zu prüfen war daher: Wird die
für den Pistenbewuchs, da sie Piste mit den Negativa fertig ?
mechanische Schäden durch Der Erosionsgefahr kann durch
Schier und Pistenfahrzeuge redu- die Verbesserung der Pistenbegrüziert. Positiv wirkt sich auch die nung (Erhöhung des Deckungsbessere thermische Isolation der grades der Vegetation auf zuminPflanzendecke durch die größere dest 70 Prozent), gute DurchSchneehöhe aus.
wurzelung des Bodens und die

(Eiz) Eines vorweg: Zahlreiche künstliche Beschneiungsanlagen für
Schipisten sind in Österreich ohne Untersuchung ihrer Auswirkungen
auf die Umwelt bereits in Betrieb — nur zwei von ihnen wurden bisher
einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen: Die Schmittenhöhe in Zeil am See und der Patscherkofel bei Innsbruck, wo, wie
berichtet, die Innsbrucker Verkehrsbetriebe als Bahneigentümer den
Bau einer Kunstschneeanlage im kommenden Jahr planen. Somit
handelt Innsbruck auch in diesem Bereich vorbildlich!
Damit durch die KunstschneeAnlage die Natur so gering wie
möglich beeinträchtigt wird, hat
der Stadtsenat unter Vorsitz von
Bgm. Romuald Niescher beschlossen, das Vorhaben einer
Umweltverträglichkeitsprüfung zu
unterziehen, mit der Univ.-Prof.
Dr. Alexander Cernusca vom
Botanik-Institut der Universität
Innsbruck beauftragt wurde. Das
Gutachten ist fertig; Prof. Cernusca hat es dem Stadtsenat am
22. November 1989 erläutert. Mit
dabei auch die beiden Direktoren
der Innsbrucker Verkehrsbetriebe,
Dkfm. Dr. Bernhard Mazegger
und Ing. Eduard Ehringer. Prof.
Cernusca bezeichnete den Auftrag für diese Untersuchung als
einen „Meilenstein in der Umweltpolitik der Stadt Innsbruck".
Fazit der gründlichen Erläuterung und Debatte des Gutachtens
im Stadtsenat (das Teilgutachten
über Bodenkunde, Erosionsgefährdung, die Vegetationssituation im Bereich der Schipisten,
Fragen des Waldes und die Qualität des verwendeten Wassers enthält): Eine Kunstschneeanlage
am Patscherkofel ist trotz der
ökologisch sensiblen Verhältnisse
und der geologischen Gegebenheiten bei Einhaltung zahlreicher
konkreter Auflagen vertretbar, ja
sie kann sich für die Schiabfahrt
sogar positiv auswirken.

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*

.

Maßnahmen notwendig
Die Pistenfläche, auf der unter
Einsatz von (im Normaljahr)
29.000
Kubikmeter
Wasser
Kunstschnee aufgebracht werden
soll, hat eine Größe von 16,4 Hektar. Sie reicht von der Römerstraße bis zur Seilbahn-Bergstation und soll in mehreren
Abschnitten realisiert werden.
Prof. Cernusca prüfte vor allem Selbst in einem Pracht-Winter wie diesem (Bild) ist Kunstschnee sinndie Voraussetzungen, die notwen- voll und sogar von Nutzen für die Umwelt: Er verhindert, daß die
dig sind, bevor man aus der Sicht Vegetation an exponierten Stellen der Piste durch Schikanten oder
der Ökologie einer Beschneiungs- Pistenfahrzeuge beschädigt wird.
(Foto: Frischauf)
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Instandsetzung des Wasserausleitungssystems aus der Piste (das
derzeit verbesserungsbedürftig
ist) begegnet werden — Maßnahmen, die auch ohne Kunstschneeanlage sinnvoll sind. Denn der
Boden im Pistenbereich ist flachgründig, seine Wasseraufnahmefähigkeit gering. Vorgeschlagene
Möglichkeit: Das Wasser könnte
gefaßt, verrohrt und zu einem der
beiden Bäche geführt werden.

53 konkrete Auflagen
Abschließende Erkenntnis des
Gutachtens: Aus ökologischer
Sicht kann die Errichtung der
Beschneiungsanlage nur erfolgen, wenn die Auflagen — sie
umfassen insgesamt 53 Punkte
— erfüllt werden. Die wichtigsten, die den Betrieb der Anlage
betreffen:
• Mehr als 36.000 Kubikmeter
Wasser sollen auch in „trockenen" Wintern nicht verwendet
werden.
• Kunstschnee darf nur bei
geeigneten Temperaturen erzeugt
werden (die im November nicht
immer herrschen).
• Die Beschneiungsanlage darf
nicht dazu dienen, die Saison zu
verlängern, sondern sie zu sichern.
• Der Schnee auf der Piste darf
daher nicht wesentlich länger liegenbleiben als in der natürlich
beschneiten Umgebung.
• In den ersten drei Betriebsjahren soll überprüft werden, ob
die erteilten Auflagen „greifen",
ob man sie erweitern muß oder
reduzieren kann.
Der Stadtsenat beschloß, das
Gutachten nun noch in den Klubs
der im Stadtsenat vertretenen
Parteien zu behandeln.

Stadtsenat gegen
Helikopter-Schiflüge
Aus Umweltschutzgründen strikt
ablehnend äußerte sich der Innsbrucker Stadtsenat zum Ansuchen eines Hubschrauber-Unternehmens, das für den Arlberg um
die Genehmigung von Schiflügen
angesucht hatte. Dagegen gab es
keinen Einspruch gegen ein anderes Unternehmen, das um Materialtransporte und Hilfsflüge
angesucht hatte.

Innsbrucker Stadtnachrichten — Offizielles Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt. Jahrgang 1989, Nr. 12