Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1938

/ Nr.12

- S.7

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Amtsblatt Nr. 12.
295. K u b e l k a geb. Pedevilla — Verlegung des Standortes des
Damenkleidermllchergewerbes von der Ängerzellgasse 8 in die
Goethestraße 14.
296. L e i s t l e Luise — Inhaberin des Gewerbescheines zum Betriebe des Kleidermachergewerbes im Standorte Innsbruck.
Stafflerstraße 13 — Verehelichung und Änderung des Namens
auf „Rigai".
297. L i n h e r r Heinrich — Wiederaufnahme des seit dem Jahre 1935
ruhenden Branntweinbrennereibetriebes bei gleichzeitiger Verlegung des Standortes vom Innrain 34 in den Rennweg 16.
298. M a y r Josef — Verlegung des Standortes des Baumeistergewerbes von der Andreas-Hofer-Straße ? in die Peter-ManrStraße 13. 3. Stock .
299. M ü l l e r Richard — Wiederaufnahme des seit dem Jahre 1933
ruhenden Gewerbebetriebes, des Handels mit allen im freien
Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß von Lebensund Futtermitteln, im neugewählten Standorte Marktgraben 21.
300. N o g l e r Josef — Wiederaufnahme des feit Jahren ruhenden
Kleidermachergewerbes im Standorte Innstraße 24.
301. ö l b e r g Wilhelm — Verlegung des Standortes des Agenturgewerbes und des Kommissionswarenhandels von der Erzherzog-Eugen-Straße 5 in die Maria-Theresien-Straße 27,
Stock!.
302. R e i t e r Konrad — Errichtung einer zweiten Betriebsstätte
des Raseur-, Friseur- und Perückenmachergewerbes im Standorte Innsbruck, Universitätsstraße 15 (Klosterkaserne) — nunmehr in der Erzherzog-Eugen-Kaserne (Kärntnerstraße).
303. S c h u l z Franz — Verlegung des Standortes des Vaumeistergewerbes von der Südbahnstraße 22 in die Fischergasse 5a.
304. S c h u p f e r Jos. — Bestellung der Frau Elsa W a i t z geb.
Tschamler als Stellvertreterin (Geschäftsführerin) beim Betriebe des Handels mit Seide, Garnen und Kurzwaren im
Standorte Innsbruck, Wilhelm-Greil-Straße 7, an Stelle der
Frau Elisabeth I ü l g geb. Waitz.
305. S o m m e r e g g e r Ägidius — Verlegung des Standortes des
Agenturgewerbes und des Kommifsionswarenhandels von der
Holzhammerstraße 14 in die Dreiheiligenstraße 11.
306. S p o r e r Hans — Umschreibung des der verstorbenen Gattin
Hermine Sporer eigentümlich zugestandenen Gast- und Schankgewerbes, umfassend die Berechtigungen des Z 16 GO., lit. a),
K), e), ä), t) und ß), auf den eigenen Namen.
307. T t e i d l Heinrich — Umschreibung der radiziert haftenden
Wirtsgerechtsame auf der Liegenschaft Innsbruck, St. Nikolausgasse 1 (Gasthaus zum „Goldenen Bründl") auf die Witwe
Frau Karolina Steidl geb. Fröhlich und persönliche Fortführung dieses Betriebes durch dieselbe.
308. Dr. T a b a r e l l i Arthur — Verlegung des Standortes des
Gewerbebetriebes zum Inkasso kaufmännischer Forderungen
von der Müllerstraße 27 in die Maximilianstraße 1.
309. Dr. T a b a r e l l i Arthur — Verlegung des Standortes des
Gewerbebetriebes der Übernahme der Vermittlung von Versicherungsverträgen, der Erteilung von Auskünften und Ratschlägen zum Zwecke des Versicherungsschutzes unter Ausschluß
jeder Auskunftserteilung über die Kreditoerhältnisse von Firmen von der Müllerstraße 2? in die Hörtnaglstraße 5 (Hötting).
310. T r e i c h l Max — Verlegung des Standortes des Marktfahrergewerbes von der Universitätsstraße 30 in die Universitätsstraße 14.
311. W a l l i Alfred — Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes des Kraftwagenoerleihergewerbes von der WilhelmGreil-Strahe 18 in den Innrain 36d.
312. W o l f Wwe. Anna — Persönliche Fortführung der dem
verstorbenen Gatten Adolf Wolf verliehenen Konzession zur
gewerbsmäßigen Vermittlung des Kaufes, Verkaufes und
Tausches von Realitäten und zur gewerbsmäßigen Vermittlung
von Hypothekardarlehen sowie zur gewerbsmäßigen Verwaltung von Gebäuden als Witwenbetrieb und Bestellung des
Herrn Josef Köck, Postoffizial i. R., zum Geschäftsführer des
genannten Gewerbebetriebes im neugewählten Standorte Innsbruck, Spreckbacherstrahe 17.

Verzeichnis der Qewerbestralen im
IVWnat November
§ 13bGO., Unbefugter Gemüsehandel: ^ ^ 5— (8 Stunden):
§ 13KGO., Unbefugter Gemüsehandel: H^5 5.— (8 Stunden):
§ 11 Untersagungsgesetz. Unbefugtes Anbot des Verkaufes einer
Konzession: H ^ 50 (48 Stunden),- §1 Ladensperrverordnung. Art. I.
Sonntagsruheverordnung: H ^ 5.— (24 Stunden): § 1 Ladensperroerordnung, Art. I, Sonntagsruheverordnung: . H ^ 5.—
(24 Stunden): § 1 Ladensperrverordnung, Art. I, Sonntagsruheverordnung: Hausieren mit Alabasterfiguren: Warenuerfall: § 132» GO., Unbefugte Ankündigung des Buchrevisionsgewerbes: ^ ^ 30.— (48 Stun-

den): 8 2 Trichinenbeschauveroronung, Unterlassung der Beschau
von eingebrachtem Stechuieh: ^ ^ 5 30.— (48 Stunden); Überschreitung des Rauchfangkehrertarifes: Forstgesetz, Unbefugtes Taxenschneiteln: ^ ^ 10.— (12 Stunden):
8 60 Forstgesetz. Unbefugtes Taxenfchneiteln: ^?.F 10.— (12 Stunden): § 60 Forstgesetz, Unbefugtes Taxenfchneiteln: ^?<^ 5.—
(12 Stunden): § 60 Forstgesetz, Unbefugtes Taxenschneiteln: 24 Stunden: § 2 » 1 der Vorschriften über den Verkehr mit frifcher Milch:
< ^ ^ 8— (24 Stunden): § 22-1 der Vorschriften über den Verkehr
mit frischer Milch: <^<5 15— (24 Stunden).

Wettbewerb lür eine künstlerilcke
6edenkmappe der 8tadt Innsbruck
Die Stadt Innsbruck beabsichtigt, eine Gedenkmappe mit zehn bis
zwölf vervielfältigten Stadtbildern (Ansichten der Stadt, bedeutender
Straßen oder Plätze, Schaubilder einzelner Gebäude) herauszugeben.
I n Wiederholung des Wettbewerbes vom 7. Juli 1937 erläßt die
Stadt Innsbruck nachstehende Ausschreibung, an der sich alle in
Tirol geborenen oder ansässigen Künstler (Maler, Graphiker)
deutscher Reichsangehörigkeit beteiligen können, wobei auch jene
auf Grund des Wettbewerbes vom 7. Juli 1937 eingereichten Entwürfe zugelassen werden, die vom Preisgericht als geeignet für die
Beteiligung am Wettbewerb befunden wurden.
Die Wahl der Ansichten fowie die Jahreszeit der Darstellung
bleibt den Künstlern freigestellt, desgleichen die Anzahl und Größe
der einzureichenden Bilder (Gemälde, Graphiken usw.). Diese werden im ungefähren Ausmaße von 24 :32 «iu vervielfältigt.
Die Auswahl der eingereichten Darstellungen erfolgt im Sinne
der Bestimmungen der amtlichen Bekanntmachung der Reichskammer der bildenden Künste über das Inkrafttreten von Anordnungen im Lande Österreich vom 29. Juli 1938 durch ein Preisgericht, das aus folgenden Herren besteht:
Oberbürgermeister Dr. Egon Denz, Arthur Lezuo, Leiter des
Reichspropagandaamtes, Dr. Othmar Thun, Geschäftsführer des
Landesverbandes für Fremdenverkehr, Professor Ernst Degn, akademischer Maler, Professor Max Esterle, akademischer Maler. Professor Alfred Gärtner, akademischer Maler, und Ernst Nepo, akademischer Maler.
Die Stadt setzt für die Erwerbung des Rechtes auf Vervielfältigung und Verbreitung der durch den Ausschuß ausgewählten
Werke eine Summe von RM. 2000.— aus. Die Darstellungen selbst
verbleiben Eigentum der Künstler, müssen aber zum Zwecke der
Vervielfältigung zur Verfügung gestellt werden. Die einreichenden
Künstler unterwerfen sich bezüglich der Höhe der Verwertung des
Vervielfältigungsrechtes dem Gutachten des Ausschusses. Außerdem
soll ein Betrag von RM. 500.— zum Ankaufe einzelner Werke
verwendet werden. Es können auch unverkäufliche Werke eingereicht werden.
Die Arbeiten müssen ohne jegliche Signatur, jedoch mit Kennwort
und einer fünfstelligen Zahl bezeichnet, eingereicht werden. Beigegebene verschlossene Briefumschläge, die erst nach der Auswahl
geöffnet werden und ebenfalls durch das Kennwort fowie die fünfstellige Zahl bezeichnet sind, haben Namen und Anschrift des Künstlers zu enthalten. Die nach der früheren Ausschreibung vorgelegten
Werke werden, ohne daß sie neu eingereicht werden brauchen, vom
Preisgericht mitbewertet. Die Einsender werden von der Annahme
oder Ablehnung ihrer Werke durch das Preisgericht verständigt.
Die für den Wettbewerb bestimmten Darstellungen sind bis
31. März 1939, 12 Uhr mittags, bei der Einlaufstelle des Stadtmagistrates, Innsbruck, Rathaus, einzureichen.
Der Oberbürgermeister: Dr. Egon Denz.

des 8tadtpliyNkates
Stand der Infektionskrankheiten im November 1938
Diphtherie: 34 Erkrankungsfälle, kein Todesfall
Scharlach: 37 Erkrankungsfälle, kein Todesfall
Zahl der Geborenen im November 1938
Gesamtzahl: 97. davon 3 Totgeburten
49 männlich, 3 Totgeburten
48 weiblich, keine Totgeburt
Todesfälle im November 1938
Gesamtzahl . . .
107
Davon auswärts . 20
87 (42 männlich, 45 weiblich)
Der Nachdruck von Aufsätzen. Berichten oder nur von Teilen
derselben sowie die Wiedergabe von Daten und Statistiken ist nur
mit genauer Quellenangabe gestattet.