Innsbrucker Stadtnachrichten

Jg.1988

/ Nr.10

- S.25

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So wird das neue Rechnungsformular aussehen, auf welchem die künftige Jahresrechnung ausgestellt wird.

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JAHRESABRECHNUNG - STROM/GAS vom 20.04.89

. 0051098

Ü010 I n n s b r u c k . S a l u r n e r Str. 11. T !>l) 0 / 0

Rechnungsnummer:

Tarif

ZählerNummer

110

836456

ARBEITSPREIS-STROM
GRUNDPREIS
HEISSWASSER-PAUSCHALE
SCHALTBEFEHL DAZU

12.03.88-14.03.{
04/88-03/89
04/88-03/89
04/88-03/89

002430

005930

?!)()

540680

ARBEITSPREIS-GAS
MESSPREIS

12.03.88-14.03. i
04/88-3/89

036940

037320

20-00120350
Gas

Zählerstand
alt
neu

Anlagennummer:

Umrechnungsfaktor

380

Verbrauch
in kWh

S/kWh
bzw. S je Monat

Betrag

UST
20%

3500

0,994
17,98
•80,80 •
10,80

3.479,00
215,76
969,60
129,60

20
20
20
20

2828

0,5888
25,10

1.665,12
301,20

20
20

7,443

Strom: Verbrauchsdiff. gegenüber Vorjahr + 274 kWh
Nächste Ablesung im
MAERZ 1990

H E R R N

•••-.. ";."••

MUSTER JOSEF
MARIA-THERESIEN-STR. 6 4 / 2
A-6020 INNSBRUCK

04 2345 060

ZWISCHENSUMME
UMSATZSTEUER

6.760,28
1.352,06

Strom

Gas

UST

4.793,96
4.680,00

1.966,32
1.800,00

1.352,06
1.296,00

8.112,34
7.776,00

Abrechnungsdifferenz:
+ 1. Teilbetrag (ab 04/89)

113,96
390,00

166,32
160,00

56,06
110,00

336,34
660,00

RECHNUNGSENDBETRAG:

403,96

326,22

166,06

996,34

Jahreskosten
abzügl. verr. Teilbeträge

UNSERE FORDERUNG, BITTE EINZAHLEN:
ENDE DER ZAHLUNGSFRIST:

996,34

10.05.8"

Die Rechnung für Ihren Strom- und Gasverbrauch
wird ein mal jährlich nach erfolgter Zählerablesung
im nach hi nein erstellt. Während des Abrechnungsjahres werden monatlich gleichbleibende Teilbeträge vorgeschrieben.
,

Wofür werden Pauschalen verrechnet?

Der in der Jahresabrechnung eingerechnete erste
Teilbetrag betrifft den Vormonat — das ist der
1. Monat des neuen Abrechnungsjahres.

Wofür ist der Meßpreis?

Pauschalen gibt es zurZeit z. B.: für pauschalierte
Heißwasserspeicher (auslaufender Tarif); Türklingeln.

Der Meßpreis beinhaltet die Miete für Meß- und
Schalteinrichtungen und die Kosten für Umschaltungen (z. B. Nachtstrom, Spitzensperren).

Die Höhe der Teilbeträge errechnet sich aus:
Nettovorjahreskosten (Arbeitspreis, Grundpreis,
Meßpreis, Pauschalen zu den letztgültigen Sätzen)
zuzüglich USt. dividiert durch 12.
Die Teilbeträge werden auf S 10,— gerundet.

Was ist der Grundpreis?
Grundpreis ist jener Betrag, der Ihnen für das
ständige Bereithalten von elektrischem Strom verrechnet wird. Im Haushalt wird dieser Grundpreis
nach Tarifräumen (sie sind in Ihrem Stromlieferungsvertrag festgehalten), im Gewerbe entsprechend den installierten Anschlußwerten ermittelt.

ÜBRIGENS:
Als Ausgleich für das geschlossene Dampfbad in der Salurner Straße
ist bereits seit 1. 10. 1988 die Sauna im Tivoli
an Samstagen von 16.00 bis 21.00 Uhr für Herren
an Montagen von 16.00 bis 21.00 Uhr als gemischte Sauna
offen
26

Innsbrucker Stadtnachrichten, Jahrgang 1988, Nr. 10 — Die Stadtwerke informieren