Innsbrucker Stadtnachrichten

Jg.1987

/ Nr.10

- S.14

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Auflage des Flächenwidmungsplan-Entwurfs fih Hötting und Hungerburg im Stadtplanungsamt
Die Auflagefrist begann am 20. Oktober und läuft bis 20. November — Einladung zur Einsicb lahme — Jeder Gemeindebewohner hat das Recht, schriftlich zum Entwurf Stellung zu nehmen
Planzeichenerklärung

I.

FESTLEGUNGEN
auland I 11" TROG
Wohngebiet I 12 Abi.l TROG
Auf ich 1 leBungsgeblet-Wohngeblet I 11 Abs.1» TROG
Gemischtes Wohngib let I 12 Abs.2 TROG
Mischgebiet I l"i Abs. 1 TROG
Kerngebiet I 1» Abs.2 lit.«) TROG
Fr.md.nv.rk.hrsg.bl.t I l Landwirtschaft 1 .Mischgebiet i l"i Abs.2 H t . c
Auf seh 1 leBungsgeblet-LandwIrtschaftl.
Mischgebiet I 11 Abs."» TROG
Soniderfllchen Im Bauland 1 :16 Abs.1 TROG
Altenhelm
Parkplatz
Pa
Ah
Pestfriedhof
Pf
Bauhof
Bh
Pumpwe r k
Pw
SchloS Büchsenhausen
BO
Prlest.rs.mina
Botanischer Garten
Pr
Bo
Seh labfahrt
SI
Feuerwehr
Fw
Schul u/igshe Im
Sh
Friedhof
Fr
SeiIbahn
Sb
Gr
Grünanlage
Sportplatz
Sp
Hf
Hotelfachschule
Hu
Hungerburgbahn
Sw Sternwarte
Vereinsheim
Vh
Jh
üugendhort
Volksschule
Vs
Kindergarten
Kg
Wldum
Wl
Kh
Kinderhelm
Kirche
Kl
nd 1 15 TROG
Son derfllchen Im Frelland 1 16 Abs .1 TROG
FPa Parkplatz
FAz Alpenzoo
FAg Aus flugsgasthaus
FSI Schiabfahrt
FFQ FunkOberwachungsstelle
FS1 Spielplatz
FWb Weiherburg
FGr Grünanlage
FKn Klettergarten

ObrIge Fliehen Im Frelland
3.

Hauptverkehrsflichen I 17 TROG

I

I Strafian, Wege und P U t z e

• ••
Planungsberelch
II. KENNTLICHMACHUNGEN
1.

Verkehrsanlagen
»m.

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1



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-

[ Bund.sstras. B

^LT^eKZ3 Standseilbahn
-TTTTT
Hauptsellbahn
2.

Versorgungsanlagen

^"•~2Z~Hj geplante verkabelte Hochspannungsleitung
(3
Transformatoranstat Ion
3.

Fliehen und Anlagen mit Nutzungsbeschrlnkungen
Wald
G e w i s s e r

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-

Quel 1 Schutzgebiet
Schutzwürdlges Gebiet um Quellfassung
Öffentliches Geblude
_
DenkmalgaschOtztes Geblude
1
Bachg.m (Haus)
2
Dorfg.6 (Haus m.Hl.Nepomuk)
"
- • .
}
HShenstr.120(Hotel Mariabrunn)
M
HSttlnger Gasse 32 (Haus)
5
HBttlnger Gasse 6
Klrschantalg. 31 (Haus)
7
Oppolzerstr.l (Haus)
8
Riedgasse 13 (Haus)
9
Schneeburgg.13 (Haus)
10
Schneeburgg.15 (Schneeburg)
11
Schulgasse 10 (Haus)
12
Welherburggassa 5,7,9,11,13 (SchloS Buchsenhausen)

(Ko) Der Innsbrucker Gemeinderat beschloß am 8.10.1987 die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Innsbruck Nr. HÖ-Fl, Teilplan Hötting und
Hungerburg. Er liegt nun im Stadtplanungsamt, Neues Rathaus, Fallmerayerstrafle 1, 4. Stock, vom 20.10. bis 20.11.
zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Alle
interessierten Bürger sind eingeladen, sich
mit den Details vertraut zu machen. Jeder
Gemeindebürger hat das Recht, innerhalb
der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich
Stellung zu nehmen.
Die heute bestehende, z. T. umfassende
Besiedelung der Stadtteile Hötting und
Hungerburg erfolgte weitgehend auf der
Grundlage des Flächenwidmungs- und
Wirtschaftsplanes Innsbruck 1954; das
dzt. rechtskräftige Ausmaß des Baulandes
geht in seinem Umfang auch überwiegend
auf diesen Plan zurück.
Innerhalb des Planungsbereiches leben ca.
11.650 Einwohner, während lediglich etwa
2.350 Beschäftigte in 330 Arbeitsstätten zu
registrieren sind. Damit kommt auch die
überwiegende Wohnfunktion
dieser
Stadtteile zum Ausdruck, die — entsprechend dem Stadtentwicklungskonzept —
zukünftig auch beizubehalten ist. Darüber
hinaus erfüllen diese Stadtteile eine wichtige Erholungs- und Freizeitfunktion.
Aufgrund einiger konkreter Anlaßfälle
bzw. Anträge zur Veränderung des bestehenden Rechtszustandes, insbesondere
aber in Fortsetzung der stadtteilweisen
Präzisierung des Stadtentwicklungskonzeptes wurde nun — nach den Stadtteilen
Arzl, Hötting-West, Höttinger Au, Sieglanger und Amras— die Neubearbeitung
des Flächenwidmungsplanes für die
Stadtteile Hötting und Hungerburg vorgenommen.

dieser wiederum in sich sehr stark kupiert
ist, d. h. Geländerrücken, Hangkanten,
Steilhänge, Tälchen sowie differenzierte
Wald- und Wiesenbereiche aufweist — erfolgte die Neuabgrenzung des Baulandes,
entsprechend heute gültigen Zielvorstellungen, auf der Grundlage einer durch Begehung ermittelten umfassenden Bestandsaufnahme der natürlichen und baulichen Gegebenheiten.
Im Gegensatz zum derzeit rechtskräftigen
Flächenwidmungsplan, in dem überwiegend undifferenziert Wohngebiet festgelegt ist, ist nun — entsprechend den vorhandenen Nutzungen und der jeweiligen
Standortgunst bzw. des funktionalen Bedarfes — gemäß den Bestimmungen des
Tiroler Raumordnungsgesetzes, eine wesentlich differenziertere Ausweisung von
Bauland vorgenommen wie z. B. Kerngebiet, Mischgebiet, landwirtschaftliches
Mischgebiet, Fremdenverkehrsgebiet, Gemischtes Wohngebiet, Wohngebiet bzw.
Wohngebiet-Aufschließungsgebiet sowie
Sonderflächen.

Bereiche entlang der Höhenstraße sowie
im westlichen Teil der Hungerburg sind bis
heute, aufgrund des hohen Aufwandes,
mit einem öffentlichen Kanal noch nicht
erschlossen. Hier wurden im Laufe der
vergangenen Jahrzehnte immer wieder
Baumaßnahmen mit privaten Abwasserkanälen realisiert. Aufgrund der im Zuge
der Neubearbeitung erfolgten Abwägung
der Prioritäten und Möglichkeiten sind die
betreffenden Bereiche als WohngebietAufschließungsgebiet ausgewiesen. Damit wird einerseits dem Bedarf an Einfamilienhausgebieten Rechnung getragen,
andererseits können Baumaßnahmen dort
nur realisiert werden, wenn seitens des
Bauwerbers selbst Vorsorge für eine ordDa das Planungsgebiet überwiegend im nungsgemäße Erschließung bzw. kanalHangbereich der Nordkette liegt — und mäßige Entsorgung getroffen wird.

Archäologisches Grabungsgebiet
Schutzzone
Erhaltungszone
Wlldbachgeflhrdungsberelch (rote Zone)
WlI
GemlB Gefahrenzonenplan der Wildbach- und Lawlnenve
bauung reicht die rote und gelbe Gefahrenzone des
HSttlnger Baches nach Süden bis zum Inn. Da dies I«
M 1:5000 nicht entsprechend derzustellen Ist, wird
auf den dlesbezOglIchen Gefahrenzonenplan Im M 1:1000
für den ggst.Bereich H6ttlng-Dorf bis zum
wiesen.
Lawlnengefthrdungsberelch (rote Zone)
Lawlnengeflhrdungsberelch (gelbe Zone)

Wie sehr die Stadt Bestandteil der Landschaft ist, wird in Hötting deutlich: Geländerücken, Steilhänge, Tälchen, differenzierte Wald- und Wiesenstrukturen bilden den
Rahmenfür das Bauen. Eine Bauland-Neuabgrenzung hat wesentlich davon auszugehen.
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