Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1938

/ Nr.8

- S.3

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Amtsblatt Nr. 8
Über Verlangen der Stagma kann jenen Musikveranstaltern, welche den Nachweis über die Erwerbung der
Aufführungsrechte nicht erbringen, die Aufführung von
der Polizei oder Gendarmerie untersagt werden. Die
Musikveranstalter haben die Bestätigung über die erworbene Aufführungsbewilligung vorzuweisen.
Wissentlich unberechtigt durchgeführte Aufführungen
oder Darbietungen stellen gemäß § 91 Urheberrechtsgesetz
ein Vergehen nach dem Urheberrecht dar, das mit empfindlichen Geldstrafen oder mit Arrest bestraft wird.

^rbeitslolenstand im 8tadtgeblete
Innsbruck am 31. M i 193S
Männer 485

Insgesamt vorgemerkt sind:

Frauen 496
Zusammen: 981
Hieoon sind unterstützt:

Männer: 376

Sehrwichtig!
Was hat ein Mufikoeranstalter zu tun?
a) Wer öfter Musik hat (täglich, wöchentlich, mehrmals
im Jahre), setzt sich mit der zuständigen Vertretungsstelle
der Stagma in Verbindung und schließt einen Vertrag ab
(einfachste und billigste Erwerbung des Aufführungsrechtes).
d) Einzelveranstaltungen (Konzerte, Unterhaltungen,
Tanzmusiken, Vereinsfeste, ferner jede Art Musizierens,
bei welchem ein unmittelbar oder mittelbarer Erwerbszweck vorliegt) müssen vom Veranstalter bei der Zuständigen Vertretungsstelle der Stagma vorher angemeldet
und das Aufführungsentgelt hiefür rechtzeitig bezahlt
werden. Ist die persönliche Anmeldung durch den Veranstalter nicht möglich, kann diese schriftlich aber nur mit
einer vorgeschriebenen Anmeldekarte erfolgen, welche auf
Verlangen von jeder Vertretungsstelle der Stagma unentgeltlich beigestellt wird. Diese Anmeldekarte ist in
allen Teilen wahrheitsgetreu und vollständig auszufüllen,
eigenhändig zu unterschreiben und so frühzeitig einzusenden, daß sie spätestens drei Tage vor der Veranstaltung
in den Besitz der zuständigen Vertretungsstelle der Stagma gelangt, denn sonst könnte diese nicht mehr verhindern, daß die Veranstaltung kontrolliert wird. Hiedurch
würden dem Veranstalter bedeutende Kontrollkosten erwachsen.
Irgendwelche Abmachungen mit den ausführenden
Sängern oder Musikern, wodurch diese die Bezahlung des
Aufführungsentgeltes zu übernehmen haben, entheben
den Veranstalter nicht von der Verpflichtung, das Aufführungsrecht zu erwerben, und fchützen ihn auch nicht
vor den Folgen einer unberechtigten Aufführung.

Von Dr. K a r l Tchadelbauer

(12. Fortsetzung)

(1765.) 14. August: Da E.K.H. der Prinz Albert von Sachsen eine
ganze Escadron für das höchst seinen Namen führende, in Ungarn
garnifonierende, schöne Cuirassier Regiment hier Landes anwerben
lassen, so ist bereits schon ein Transport von 40 Köpfen der schönsten
jungen Mannschaft auf dem Wasser nach seinen Bestimmungsort
abgegangen. Da diese Werbung einen guten Zugang findet, so
dürfte demnächst ein zweiter Transport dahin folgen.
18. August: Heute, Sonntag, war um 2 Uhr wieder große
Familien Tafel im Riefensaale. Allgemeiner Einlaß war diesmal
nicht, nur hohen Standesperfonen war der Eintritt zum Zusehen
gestattet. Nach aufgehobener Tafel verfügte man sich alsbald in das
Theater — allein! welch ein Schluß dieses Tages, welch entsetzlicher
Wechsel von Freude und Leid ist eingetreten. Schrecken. Bestürzung
und Tränen haben heute mit einmal allen Jubel und alle Lust
zerstört und leider war die traurige Vorbedeutung bei dem unterbrochenen Feuerwerk keine leere und trügerische. I n Mitte von den
herzlichsten Freuden und in Mitte der tirolischen Nation brach

414

Zusammen:

790

Die 981 arbeitslos gemeldeten Personen verteilen sich
einzelnen Berufsklassen wie folgt:
Männer Frauen
1. Land- und Forstwirtschaft (Gärtnerei)
2
2. Bergbau und Salinenwesen . . . .


3. Stein. Ton, Glasindustrie
7
2
4. Baugewerbe und dessen Nebenberufe . 3 2

5. Wasserkraft- und Elektrizitäts-Werke

__
6. Metallindustrie
30

7. Holzindustrie, Tapezierergewerbe . .
10

8. Leder- und Häuteindustrie . . . .
2

9. Textilindustrie

32
10. Bekleidungsindustrie
7
24
11. Papierindustrie

11
12. Graphische Industrie
29
9
13. Chemische Industrie . . . . . . .

1
14. Nahrungs- und Genußmittelindustrie
46
11
15. Hotel-. Gast- und Echankgewerbe . .
22
91
16. Handel
48
59
17. Transport und Verkehr
22
2
18. Bank- und Versicherungswesen . . .
4

19. Körperpflege und Reinigungswesen .
2
8
20. Heilkunde und Gesundheitswesen . .
3
5
21. Lehr-, Bildungs-, Kunst- und Unterhaltungsberufe
20
20
22. Rechtsberatungsberufe (Advokaten,
Notare usw.)
2

23. Öffentlicher Dienst


24. Haushaltungsberufe

17
25. I n
verschiedenen
Industriezweigen
vorkommende Berufe
197
203
Summe:

485

496

auf die
Zufam.
1
3

9
32

30
10
2
32
31
11
38
1
57
113
107
24
4
10
8
40
2

17
-

400
981

I m Vergleich zum Stande der Arbeitslosen am 30. J u n i 1938
ergibt sich eine A b n a h m e um 321 Personen.

Daslnnsbruckerstadtarcliw
l)ie lnnsbrucker Clironlk des
Oottfsied pulci, von 1765 -1781

Frauen:

Leiträge ium
blatt der 6aunaupMadt Innsbruck

nämlich das teuere Leben des innigst geliebeten besten Kaisers
Franz I. S.Maj. war heute morgens noch, wie er es sehr oft zu
tun gewohnt war, zum Tische des Herrn gegangen, speiste, wie
gewöhnlich mit höchst seiner Familie, war während der Tafel in
der frohesten Laune und ging dann abends in das Theater, um
einem italienischen Schauspiel beizuwohnen. Gegen Ende desselben
verließ jedoch S.Maj. in Begleitung S.Maj. des röm. Königs das
Theater, beklagte sich, als Höchstderselbe über den langen Gang in
die Hofburg zurückging über eine ihn befallene Schwäche und
wollte eben bei der kleinen Stiege in die Türe des Vorzimmers
T.Maj. des röm. Königs treten, als Hächstselber links an den
daselbst wachehabenden Grenadier vom Schlage getroffen hinsank,
(von) wo man dann S.Maj. in dies Zimmer trug und in das Bett
des Kammerdieners S.Maj. des röm. Königs legte. Es wurde
sogleich der Jesuiten Priester Parhamer und der Leibarzt v. Störk
geholt, allein man bemerkte kein Lebenszeichen und auf die versuchte Aderlaß floß kein Blut mehr, denn in wenigen Minuten
darauf, als man Höchstden"selben in erwähntes Bett brachte, hatte
er auch, und zwar in den Armen seines erstgeborenen Sohnes, des
röm. Königs, schon sein schönes Leben geendet und so war denn
der gute Kaiser in dem Räume von einer Viertelstunde von V2I0 auf
2/4 auf 10 Uhr gesund, lebend und tot. Wie Statuen stand die
Umgebung um sein kurzes Sterblager herum, denn der Schrecken
war so groß, daß man ihn wohl nicht zu beschreiben im Stande ist.