Innsbrucker Stadtnachrichten

Jg.1987

/ Nr.8

- S.12

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Entwurf des Flächenwidmungsplanes für Am ras liegt im Stadtplanungsamt zur Einsicht auf
Die Auflagefrist begann am 11. August und läuft bis 15. September — Einladung zur Einsichtnahme — Jeder Gemeindebewohner hat das Recht, schriftlich zum Entwurf Stellung zu nehmen
PLANZEICHENERKLÄRUNG
I.FESTLEGUNGEN
1 BAULAND § 11 TROG
WOHNGEBET i 12 A b i 1
MISCHGEBET * U Abs I
LANDWIRTSCHAF TLIOCS MISCHOEBET i U Abs 2 V
GEWERBE UND NXJSTREGEBET 113

SONDERFLACHEN IM BAULAND # 16 Ata I
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Pumpstation
Stadt Zfrtidhof
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SOS-Kindtfdort Aktadctrve
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Kapelle
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Polizei-Hjndwlabcn
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Tonksull*
Gtuubemoftmestabon
Klarwert
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StNgfloa* u ScMo« Ambras

2 FREILAND S 15 TROG
SONOERFLACHEN M FREI AND 116 Abi
FAs AutoMftvaststatte
FCp Campingptaü
FDg OouerHetftoarten
FPa Portolo»
FFb Freiscb*immbod
FFr Fn«»«r
FGr Grinanlagi

Der Innsbrucker Gemeinderat
beschloß am 23. Juli die Auflage
des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Innsbruck Nr. AMFl, Teilplan Amras. Vorangegangen war die Diskussion der Ergebnisse der Stadtteilentwicklungsplanung in einer Ausstellung und Bürgerversammlung in
der Volksschule Amras. Der gemeinderätliche Bauausschuß und
die Gemeinderatsklubs haben
wiederholt darüber beraten; es
kam zu mehrfacher Überarbeitung des Flächenwidmungsplanentwurfes.

ÜBRIGE FLACHEN IH FREILANO

3. HAUPTVERKEHRSFLACHEN § 17 TROG
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STRASSEN, WEGE UNO PLATZE

4. WEITERE PLANZEICHEN
• • •

• • •

PIANUNGSBEBEICH

IL KENNTUCHMACHUN6EN
1 VERKEHRSANLAGEN
BUNOESSTRASSE A

BUNOESSTRASSE B
UNDESSTRASSE
NEBENBAHN
STRASSENBAHN

2 VERS0RGUNGSANL«5EN
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HOCHSf»NNUNGSFREILEmjMG

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VERKABELTE H0CHSFHNNUN6SLBTUNG

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GEPLANTE VERKABELTE HOCHSPANNUNGSLEITUNG
TRANSFORMATORENSTAIION
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3 FLACHEN UND ANLAGEN MIT NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN
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GEWASSER
GEWASSERufIRSCHUTZBERBCH
ÖFFENTLICHES GEBÄUDE
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ARCHA0U3GISCHE5 ORABUNGSGEBIET

DARSTELLLNG VON GRENZEN
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£)er Stadtteil Amras weist trotz stürmischer Entwicklung noch dörfliche Siedlungsstrukturen auf.
(Foto: Stadtplanung)

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Nun liegt er im Stadtplanungsamt, Neues Rathaus, Fallmerayerstraße 1, 4. Stock, noch bis 15.
September zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Alle interessierten Bürger sind eingeladen, sich
mit den Details vertraut zu machen. Jeder Gemeindebürger hat
das Recht, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich
Stellung zu nehmen.
Das Planungsgebiet ist identisch
mit der Katastralgemeinde Amras. Der Stadtteil zählt etwa 4.400
Einwohner und 4.150 Beschäftigte und erfüllt neben lokalen auch
eine Reihe von regionalen Funktionen. Er weist daher eine Anzahl unterschiedlicher Nutzungen auf, wie Wohnen, Industrie
und Gewerbe, Landwirtschaft,
Ver- und Entsorgung (DEZ, Klärwerk), Naherholung (Badesee,
Rad- und Wanderwege, Kleingärten) und Verkehr (Autobahn,
Bundesstraße 174).

Gemäß den Bestimmungen des
Tiroler Raumordnungsgesetzes
sind nunmehr differenzierte Widmungsschwerpunkte ausgewiesen, wie landwirtschaftliches
Mischgebiet, Wohngebiet, Gewerbe- und Industriegebiet, Sonderflächen im Bauland und im
Freiland sowie entsprechende
Anteile an Freiland. Die Festlegung von Freiland dient u. a. auch
dazu, um der Landwirtschaft zumindest zum Teil die notwendige
Existenzgrundlage zu erhalten
und die bisher eher zerstreut erfolgte Besiedlung des Gewerbegebietes Roßau einzudämmen oder
die Erfüllung stadthygienischer,
stadtgestalterischer und stadtgliedernder Funktionen zu sichern.
Bedeutend ist, daß im Bereich des
DEZ das Ausmaß des Baulandes
nicht erweitert wurde. Auch die
Kenntlichmachung der Trasse der
B174 durch die Roßau ist im Entwurf des Flächenwidmungsplanes nicht mehr enthalten; das frühere Müllgelände Roßau wurde
für Sport und Erholungszwecke
gewidmet; für die künftige Erweiterung des Badesees Roßau wurden die widmungsmäßigen Voraussetzungen geschaffen. Neben
der Andechsstraße und dem Langen Weg ist die Luigenstraße im
Bereich Egerdach bis zur Übernahme ins Landesstraßennetz als
Hauptverkehrsstraße ausgewiesen, wobei eine Neutrassierung
durch die „Bleiche" eine entscheidende Verkehrsentlastung für
den Ortskern bringen wird.

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