Innsbrucker Stadtnachrichten

Jg.1987

/ Nr.6

- S.18

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Skid tecnici ndc Innsbruck
Zahl: 1-7081/1987

Volksbegehren, das auf die Erlassung eines Bundesverfassungsgesetzes für I^istung und Gerechtigkeit — gegen Parteibuchwirtschaft und Privilegien gerichtet ist („Anti-Privilegien-Volksbegehren") — Vom 22. 6. bis 29. 6. 1987
Aul (.IIIIKI der im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" vom 11. April
1*>X7 u"i olTentlichten Entscheidung des Bundesministers für Inneres,
mil drr dem Ant rag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren, das auf die Erlassung eines Bundesverfassungsgesetzes für Leistung und (Gerechtigkeit — gegen Parteibuchwirtschaft und Privilegien »crichtet ist („Anti-Privilegien-Volksbegehren"), stattgegeben
wurde, wird verlautbart:
Die Stimmberechtigten können innerhalb der vom Bundesminister
für Inneres gemäß § 5 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 1973, BGB1.
Nr. 344, in der Fassung der Bundesgesetze BGB1. Nr. 116/1977 und Nr.
233/1982 festgesetzten Eintragungsfrist, das ist
vom Montag, dem 22. Juni 1987, bis einschließlich Montag,
dem 29. Juni 1987,
in den Entwurf des Gesetzes, dessen Erlassung begehrt wird, Einsicht
nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren
durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift in die
Eintragungsliste erklären.
Eintragungsberechtigt sind alle Männer und Erauen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, am Stichtag (25. Mai 1987) das
19. Ivhcnsjahr vollendet haben (Jahrgang 1967 und ältere sowie die
vom 1. Jänner bis 25. Mai 1968 Geborenen), vom Wahlrecht zum Nationulrat nicht ausgeschlossen sind und in der Gemeinde ihren ordentlichen Wohnsitz haben oder im Besitze einer Stimmkarte sind.
Die Eintragungslisten liegen in folgenden Eintragungsstellen auf:
1. Im Stadtsaalgebäude, Universitätsstraße 1, für die Wahlsprengel
1 — 17, 20, 95;
2. im Amtsgebäude Haydnplatz, Haydnplatz 5, für die Wahlsprengel
19, 21 — 30;
3. in der Volks- und Hauptschule, Leopoldstraße 15 (Eingang
Michael-Gaismayr-Straße), für die Wahlsprengel 31 — 46;
4. in der Landesberufsschule, Mandelsbergerstraße 12, für die Wahlsprengel 47 — 51;
5. in der Volksschule Sieglanger, Weingartnerstraße 26, für die Wahlsprengel 52 — 53;
6. in der Volksschule Pradl-Leitgeb, Pradler Platz 8, für die Wahlsprcngel 54, 56, 60 — 69, 76 — 77, 83 — 84;
7. in der Volksschule Reichenau, Wörndlestraße 3, für die Wahlsprengel 55, 57 — 58, 73, 78, 81, 85 — 94;
8. in der Volksschule Pradl-Ost, Siegmairstraße 1 (Eingang Kranevvitterstraße), für die Wahlsprengel 70 — 71, 74 — 75, 79 — 80, 82,
I2S
129;
9. im Vereinszentrum Hötting, Schulgasse 1, für die Wahlsprengel 96
100, 103;
lo in dei Hauptschule Hötting, Fürstenweg 13, für die Wahlsprengel
Idi, 104— 111, 118, 130;
11. in tier Volksschule Allerheiligen, Karl-Innerebner-Straße 70, für
die Wahlsprengel 102, 112— 117, 119, 124;
12. in tier Volksschule Mühlau, Hauptplatz 3, für die Wahlsprengel
13. in tifi Volksschule Neu-Arzl (Südtrakt), Rotadlerstraße 10, für die
Walilspivnj-"cl 72, 122— 123, 135 — 142;
14. in tifi Volksschule Ar/.l, Framsweg 19, für die Wahlsprengel
Hl
134;
15. im Verkehrsamt Igls, Hilberstraße 15, für die Wahlsprengel
143 — 145;
l(). in der fliegenden Eintragungsstelle für Pfleglinge in Heil- und
Pflegeanslallen sowie sonstige Bettlägerige (nur für Besitzer von
Stiininkatten).
Dorl isl auch der I nlwurf des Gesetzes, der Gegenstand des Volksbegehrens ist, angeschlagen.
Seite 18

Eintragungen können in der jeweils zuständigen Eintragungssicllc
(siehe auch weiter unten, „Alphabetisches Straßenverzeiclinis") /u
folgenden Zeiten vorgenommen werden:
Am Montag, dem 22. Juni 1987, von 8 Uhr bis 16 Uhr,
am Dienstag, dem 23. Juni 1987, von 8 Uhr bis 16 Uhr,
am Mittwoch, dem 24. Juni 1987, von 8 Uhr bis 16 Uhr,
am Donnerstag, dem 25. Juni 1987, von 8 Uhr bis 20 Uhr,
am Freitag, dem 26. Juni 1987, von 8 Uhr bis 20 Uhr,
am Samstag, dem 27. Juni 1987, von 8 Uhr bis 12 Uhr,
am Sonntag, dem 28. Juni 1987, von 8 Uhr bis 12 Uhr,
am Montag, dem 29. Juni 1987, von 8 Uhr bis 16 Uhr.
Stimmberechtigte, die in der Stimmliste der Stadt gemeinde Innsbruck
eingetragen sind, können bis einschließlich Freitag, dem 19. Juni
1987, die Ausstellung von Stimmkarten beim städtischen linuohnciamt, Innsbruck, Innrain 10, I. Stock, beantragen (Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr sowie Freitag
von 8 Uhr bis 12 Uhr). Von Montag, dem 22. Juni 1987, bis einschließlich Freitag, dem 26. Juni 1987, können Stimmkai ten nur mehr während der Eintragungsstunden bei der zuständigen Eintragungsstelle
begehrt werden, in deren Stimmliste die Stimmberechtigten eingetragen sind.
Inhaber von Stimmkarten werden in Innsbruck in allen Fintragungsstellen zugelassen.
Nach Maßgabe der sinngemäß anzuwendenden Bestimmungen der
Nationalrats-Wahlordnung 1971 gelten hiefür folgende
Verbote:
Gemäß § 13 des Volksbegehrensgesetzes 1973 im Zusammenhang mit
§61 Abs. 1 und 2 der Nationalrats-Wahlordnung 1971 isl im Umkreis
von 20 m vom Eingang der Gebäude, in denen sich Eintraguugsslcllen
befinden, jede Art der Werbung, die das Volksbegehren zum Inhalt
hat, insbesondere auch durch Ansprachen an die Stimmberechtigten,
durch Anschlag oder Verteilen von Aufrufen, ferner jede Ansammlung sowie das Tragen von Waffen jeder Art verboten. Das Verbot des
Waffentragens bezieht sich nicht auf jene Waffen, die während der
Zeit des Eintragungsverfahrens von öffentlichen, im betreffenden
Umkreis im Dienste befindlichen Sicherheitsorganen nach ihren
dienstlichen Vorschriften gelragen werden müssen.
Übertretungen dieser Verbote werden von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 3.000,— S, im Ealle der Uneinbringlichkeit mit Arrest bis zu zwei Wochen geahndet (§ 61 Abs. 3
Nationalrats-Wahlordnung 1971).
Innsbruck, im Juni 1987

Der Bürgermeister:
Komtiald Niescher

Anti-Privilegien-Volksbegehren
Straße und I lausnummer/Eintragungsstcllc
^



Achsflkopfweg:
Volksschule Allerheiligen,
karl-ImicrchiuTStraße 70
Adamgassc 5—7a, 2—8: Stadtsaalgebäude, Universitatsstraße 1

Innsbrucker Stadtnachrichten — Offizielles Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt. Jahrgang 1987, Nr. 6