Innsbrucker Stadtnachrichten

Jg.1987

/ Nr.6

- S.14

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Im Ernstfall 700 zivile Fahrzeuge fürs Bundesheer
Behörde bereitet „Bereitstellungsbeseheide" vor — Entschädigung bei tatsächlicher Überlassung
Datili hai dei ( icset/i"ebcr vorgesorgt: li hai das „Militärleistungsgesetz"
beschlossen
(BGBI. Nr. 174/1968). Sein wesenilieliei Inhalt: Im „Ernstfall"
— er beiiilli den BundesheerEinsai/ /um Schutz unserer
Grenzen — muß sich das Heer bei
Pi iaipersonen oder Firmen die
ci IDI dei liehe Transportkapazität
(Kraft lahrzeuge, Anhänger, Baumaschinen — samt Zubehör und
Ersatzteilen) sichern. Jedermann
ist nach dem Gesetz zu dieser Leistung verpflichtet.
Damit in einem (hoffentlich nie
eintretenden) „Ernstfall" dem
Bundesheer die notwendigen
Transportmittel auch zur Verfügung stehen, müssen die Bezirksverwaltungsbehörden schon in
Friedenszeiten auf der Grundlage
des Militärleistungsgesetzes die
Vorbereitungen treffen.
In der Praxis: Die Bezirkshauptmannschaften (für die Stadt
Innsbruck ist dies die Magistratsabteilung I) müssen „Bereitstellungsbescheide" erlassen und den
Besitzern geeigneter Fahrzeuge
zustellen. Diese Bescheide dienen
— wie die Juristen es ausdrücken
— als „Vorbereitung einer allfälligen späteren Leistungspflicht",
die aber ausschließlich nur im
„Ernstfall" zum Tragen kommt.
Das heißt: Es wird der private Leistungspflichtige bereits in Friedenszeiten über seine Leistungspflicht im Verteidigungsfall informiert. Eine Aufforderung zur
tatsächlichen Übergabe des Fahrzeuges müßte bei der Mobilmachung durch einen gesonderten
Bescheid (oder eine allgemeine
Bekanntmachung) erfolgen.
Eine Anforderung solcher Fahrzeuge für andere Zwecke, etwa
Übungen, Katastrophen- oder
UNO-Einsätze, ist nicht vorgesehen. Der Bereitstellungsbescheid
bringt auch für den Betroffenen
weder Verfügungsbeschränkungen über sein Fahrzeug noch son• Auf Einladung der Berliner
Autoren-Vereinigung lasen vom
12. bis 15. Mai österreichische
Autoren im Rahmen der 750Jahr-Ivier in Berlin. Innsbruck
valial dei Präsident des Tiirmbundes, Roland Jordan, der eigene Lyrik vortrug.
Seite 14

Niemand mochte, dal.1 unser Bundesheer eines Tages den „Ernstfall"
erlebt. Es ist wie mit der Feuerwehr oder einer Versicherung: Sie zu
haben ist notwendig und beruhigend — doch es ist besser, wenn sie
erst gar nicht zum Einsatz kommen (müssen). Gerüstet für den Ernstfall freilich muß man sein. Unser Bundesheer ist bekanntlich nach
dem Milizsystem aufgebaut: Im Falle einer Bedrohung müssen die
Einheiten und Verbände durch personelle Mobilmachung auf den
vollen Stand gebracht werden. Die Kraftfahrzeuge, die das Heer besitzt, sind zwar in Friedenszeiten ausreichend — im Mobilmachungsfall aber muß aus dem zivilen Bereich ergänzt werden.
stige wirtschaftliche Nachteile. ihm abzugelten.
Daß heißt: Wer so einen Bescheid Das Militärkommando Tirol/Ererhält, kann sein Fahrzeug jeder- gänzungsabteilung hat in Entzeit veräußern, vermieten, an sprechung des Gesetzesauftrags
Dritte überlassen oder an einen beim Stadtmagistrat Innsbruck
anderen Standort verlegen. Die die Anforderung von rund 700
Bereitstellungsverpflichtung
Fahrzeugen aus dem zivilen Begeht auch bei Verkauf des Fahr- reich beantragt (zum größten Teil
zeuges nicht auf den Käufer über, Lkw samt Anhänger, Kleintranssodaß auch keine Wertminde- porter, geländegängige Fahrzeurung des Leistungsgegenstandes ge, Baumaschinen). Die Magieintritt.
stratsabteilung I muß nun für die
Bei einer tatsächlichen Überlas- angesprochenen Fahrzeuge die
sung des Fahrzeuges steht dem „Bereitstellungsbescheide" ausEigentümer eine angemessene stellen. Dabei hat jeder BetroffeEntschädigung zu; etwa entstan- ne vor Bescheiderlassung die
dene Schäden am Fahrzeug sind Möglichkeit, zum Anforderungs-

antrag Stellung zu nehmen.
Natürlich berührt das Militärleistungsgesetz schon seiner Nadir
nach die Interessen weiter Bevölkerungskreise. Doch es ist vom
Gedanken getragen, in die
Rechtssphäre des Staatsbürgers
nur insoweit einzugreifen, als dies
zur Erreichung des angestrebten
Zieles unerläßlich ist. Und für
diesen Fall besteht sicherlich die
moralische Verpflichtung jedes
Staatsbürgers und jedes Unternehmens, zum Schutz der Integrität der Grenzen und unserer
Heimat bestmöglich beizutragen.
Diese
Fahrzeug-Bereit stelli mg
wurde mit Ausnahme der Stadi
gemeinde Innsbruck in allen
übrigen Bezirken Tirols bereits
veranlaßt. Die mit dem Voll/im
des Gesetzes Betrauten erwaiien
deshalb, daß auch die Bei rolle
nen im Bereich der Landesliaupi
Stadt für die nötigen Maßila 111 u a :
Verständnis zeigen, wie dies in
den anderen Landesteilen der I all
war.

„Kein schöner Land" für Polytechniker
Polytechnikum Dreiheiligen: Friedenserziehung am Beispiel Theater
(We) Musisch-kreativer Erziehung und politischer Bildung
wird in den polytechnischen
Lehrgängen ein großer Stellenwert eingeräumt. Für den polytechnischen Lehrgang Dreiheiligen war das Theaterstück „Kein
schöner Land" von Felix Mitterer
ein willkommener Impuls, diese
Unterrichtsprinzipien zu verwirklichen.
Auf Initiative von Dir. Ferdinand
Tremi besuchten am 9. Mai 30
Schüler und sechs Lehrpersonen
eine Aufführung dieses Stückes
im Tiroler Landestheater. Vor
bzw. nach der Vorstellung interviewten Schüler andere Theaterbesucher und konfrontierten sie
mit Fragen wie zum Beispiel:
„Was ist Ihrer Meinung nach die
wesentlichste Aussage dieses
Stückes?" oder „Warum schauen
Sie sich dieses Stück an?" usw.
Zum Zweck der Dokumentation
und Nachbereitung im Unterricht wurden davon Videoaufzeichnungen gemacht.
Ein paar Tage später besuchte
dieselbe Gruppe wieder das
Theater: Der Schauspieler Ru-

dolf Hiessl, der in „Kein schöner
Land" den Bürgermeister spielt,
bot sich an, mit den Schülern
über das Stück zu diskutieren.
Auch der Autor Felix Mitterer hat
nun zugesagt, auf eine Diskussionsrunde in die Schule zu kommen.
Der Schüler Christian Stolz zu
„Kein schöner Land": Das Stück
und zum Schluß die Bilder haben

in voller Härte gezeigt, was vor 45
Jahren passiert ist. Das kann man
nicht aus Geschichtsbüchern miterleben, das findet man nur in
einer guten Theaterins/.enicrung.
Wenn man damals nicht selbst
dabeigewesen ist, kann man das
nicht wirklich mitspüren, in welcher Lage die Leute gewesen sind,
welche Probleme sie gehabt
haben. Es ist unwahrscheinlich!"

1 ehe/Killer t "nwrrichl: Diskussion im l"heuter (iolo: kldi/s llo/erj

Innsbrucker Stadtnachrichten — Offizielles Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt. Jahrgang 1987, Nr. 6