Innsbrucker Stadtnachrichten
Jg.1987
/ Nr.3
- S.20
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Gesamter Text dieser Seite:
Was ist die
„ Vorauszahlung "?
Die „Vorauszahlung" ist
eine Akontozahlung und
wird nach Abschluß des
Strom- oder Gaslieferungsvertrages mit der ersten
Strom- und Gasrechnung
vorgeschrieben und zwar
vorerst in der Höhe eines
Achtels des zu erwartenden
Strom- und Gasverbrauches.
In der 5. Abrechnungsperiode, d. i.
der November für die
Gruppe A
der Dezember für die
Gruppe B
erfolgt die Gegenüberstellung der alten Vorauszahlung mit der neuen.
Ein sich ergebender Differenzbetrag wird in dieser
5. Periode verrechnet.
Der zu erwartende Stromund Gasverbrauch wird für
das erste Bezugsjahr auf
Grund der Angaben im
Strom- und Gaslieferungsvertrag festgesetzt.
In den Folgejahren ist es
der errechnete Mittelwert
aus den Verbrauchskosten
des vergangenen Jahres,
wieder in Höhe eines Achtels.
Was geschieht im Ablesemonat?
Vereinfacht dargestellt schaut es so aus:
Gruppe A
Ablescmonat
Ablesung für die
Monate
Verrechnung für die
Monate
Gruppe B
Ablesemonat
Ablesung für die
Monate
Verrechnung für die
Monate
März
Jänner u. Feber
November u. Dezember
April
Feber u. März
Dezember u. Jänner
Mai
März u. April
Jänner u. Feber
Juni
April u. Mai
Feber u. März
Juli
Mai u. Juni
März u. April
August
Juni u. Juli
April u. Mai
September
Juli u. August
Mai u. Juni
Oktober
August u. September
Juni u. Juli
November
September u. Oktober
Juli u. August
Dezember
Oktober u. November
August u. September
Jänner
November u. Dezember
September u. Oktober
Feber
Dezember u. Jänner
Oktober u. November
Daraus erkennen Sie, daß jeweils der Verbrauch für 2 bis 4 Monate unbezahlt wäre — gäbe es nicht die „Vorauszahlung".
Im Zusammenhang mit
Rechnung steht auch Bezahlung.
Wie kann die Zahlung erfolgen?
Bezahlt kann in bar beim
Stromableser werden oder
durch Einzahlung bei einer
Bank oder Post.
Bargeldlos sind folgende
Zahlungsarten:
Überweisung und Abbuchungsauftrag.
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Dies sieht in der Praxis
so aus:
Sie erklären an Ihrem Bankschalter, daß Sie künftig
die Bezahlung Ihrer Stromund Gasrechnung über
einen Abbuchungsauftrag
abwickeln möchten.
Alles andere erledigt Ihre
Bank.
Diese Art der Bezahlung
hat für Sie und für uns Vorteile:
für Sie:
Sie brauchen zu Hause
kein Bargeld bereithalten,
das Denken an den Fälligkeitstermin und der Weg
zur Bank fallen weg.
Sie ersparen sich eventuelle Mahnspesen;
für uns:
die Verwaltung wird einfacher.
Für Fragen stehen wir
Ihnen unter der Telefon-Nr.
24 7 61/KI. 289, 285 oder
286 DW gerne zur Verfügung!
Innsbrucker Stadtnachrichten, Jahrgang 1987, Nr. 3 — Die Stadtwerke informieren