Innsbrucker Stadtnachrichten

Jg.1987

/ Nr.3

- S.19

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MONATE...

Hinweise zur Strom- und Gasrechnung im Haushalt

Die Stadtwerke Innsbruck
bemühen sich um mehr
Kundennähe. Dieses Bemühen fand u. a. in der
neugestalteten Strom- und
Gasrechnung seinen Niederschlag. Die Erfahrung
hat gezeigt, daß oft Fragen
im Zusammenhang mit der
Strom- und Gasrechnung
auftreten.
Wir wollen daher heute versuchen, zumindest Teilbereiche der Stromrechnung
zu erklären.

Ein Teil der StadtwerkeKunden erhält die Stromund Gasrechnung in den
Monaten
JÄNNER — MÄRZ— MAI
— JULI — SEPTEMBER —
NOVEMBER —
Das ist die Gruppe A.
Der zweite Teil bekommt
die Strom- und Gasrechnung in den Monaten

Wie werden Strom und Gas
abgerechnet?

Was ist der Grundpreis?

Strom und Gas werden im
2-Monats-Rhythmus — der
sogenannten Abrechnungsperiode — abgelesen und
verrechnet.

FEBER —APRIL — JUNI
— AUGUST — OKTOBER
— DEZEMBER —

Das ist die Gruppe B.

Grundpreis ist jener Betrag,
der Ihnen für das ständige
Bereithalten von elektrischem Strom verrechnet
wird. Im Haushalt setzt
sich dieser Grundpreis

Innsbrucker Stadtnachrichten, Jahrgang 1987, Nr. 3 — Die Stadtwerke informieren

nach Tarifräumen zusammen. Sie sind in Ihrem
Strom lief erungsvertrag
festgehalten.
Wofür werden Pauschalen
verrechnet?

Pauschalen gibt es zur Zeit
z. B.: für pauschalierte
Heißwasserspeicher (auslaufender Tarif); Türklingeln.
Wofür ist der Meßpreis?

Der Meßpreis beinhaltet die
Zählermieten und die
Kosten von Umschaltungen
(z. B. auf Nachtstrom und
das Schalten der Spitzensperren).
Auf der Rückseite Ihrer
Strom- und Gasrechnung
sind die einzelnen Tarifarten „entziffert".

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