Innsbrucker Stadtnachrichten

Jg.1986

/ Nr.12

- S.14

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Anton-Rauch-Straße und Hötting-Dorf
Zwei neue Schutzzonen in Innsbruck

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Insgesamt acht Bereiche sind in Innsbruck bereits zu Erhaltungs- bzw. Schutzzonen erklärt worden: die Erhaltungszone Maria-Theresien-Straße/Mariahilf/Altstadt sowie die Schutzzone
Villensaggen, Amras, Mühlau, Arzl, St. Nikolaus, Wiltener Platzl, Müllerstraße. Nun sollen auch die Anton-Rauch-Straße und „Hötting-Dorf als Schutzzonen ausgewiesen werden.

Der Entwurf umfaßt im wesentlichen, vom Dorfkern ausgehend, folgende Straßenzüge sowie deren
Bebauung und charakteristische Freiflächen: Dorf gasse bis zur Brücke über den Höttinger Bach (Haus
Nr. 33), Bildgasse, alte und neue Höttinger Pfarrkirche mit ihren Friedhöfen, Priesterseminar, Riedgasse (Anschluß an die Schutzzone St. Nikolaus), Höttinger Gasse, Stamser Feld, Kirschentalgasse, Die Abgrenzung der Schutzzone erfolgt nördlich der Anton-Rauch-Straße im Anschluß an die bestehende Schutzzone Mühlau (Bereich „ Gasthof Koreth ") bis einschließlich Richards weg
Kindergarten weg und Mariahilfstraße (jeweils anschließend an die bestehende Erhaltungszone) sowie Nr. 1 und südlich der Anton-Rauch-Straße vom Haus Nr. 1 bis Haus Nr. 39. Die tiefe Abgrenzung verläuft im wesentlichen in einer parallel zur Straße verlaufenden Linie im Abstand von ca.
Schneeburggasse einschließlich Haus Nr. 37.
25 bis 30 Metern.