Innsbrucker Stadtnachrichten

Jg.1986

/ Nr.12

- S.13

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Den typischen Charakter unserer Stadt erhalten
Innsbruck schüt/t sein Stadtbild
(We) Durili d:is im Juli 1<)7f>
vom Iimler I andhig beschlossene Stadtkern- und Ortshildsilnif/gcsel/, :in dessen /.iislandcknmiucii die Skull Innsbruck iiKiligehlii hen Anteil
hai, ist es dir I iroler I iindcsrcjjicrung möglich, ml Antrag
einer (lenienide
besonders

wertvolle Knsembles oder ganze Stadtteile zu Krhaltiingsoder Schutzzonen zu erklären.
Innsbruck hat diese Chance in
den vergangenen Jahren reichlich genützt: Die Maria-Theresien-Straße mit der Altstadt
und Mariahilf wurde als Erhal-

Neue Schutzzonen — Basis: Stadtkern- und Ortsbildschutzgcsetz

(KM Schiit/zonen aufgenommen
UCldcil.

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d e n / hinaus durch eine umfassende ei hallende Sladlei neue
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und Aiilfabcn /u yeben, um ehe
Wohnheolkei uns: und insbesondere junge lanulien zurückgewinnen zu können."

lieh und wirtschaftlich vcrlretbai ist.
Neben

diesem

wichtigen

Aspekt der l.rhaltungspflicht
enthält das Gesetz auch eine
un I a u l e der .lain I n i m i c i u- e i n e
klare Regelung über die Neu( )i ii"inalilät e r w o r b e n , clic e s
bzw. Umgestaltung von Bau;M1I / n
interpretieren,
wenn
11 io LI 11 el i / u e i h a l l e n u n d w e i t e r - Vergleichsweise
zur
lihal- werken, wobei ein Sachverstänzuführen, ohne auf die schöp- tungszone sind die Bestimmun- digenbeirat beim Amt der Tiroferische Gestaltungskraft der gen für die Schutzzone etwas ler Landesregierung eingerichheutigen Formensprache in Ar- weniger streng. So besteht zwar tet ist. Ks gibt mehrere Arten
chitektur und Städtebau zu ver- auch in der Schutzzone für al- von Förderungen, die gezichten. Historisch gewachse- le Gebäude Erhaltungspflicht, bräuchlichste ist die Gewähnen Stadtvierteln sind über eine doch nur unter der Vorausset- rung eines nicht rückzahlbaren
rein restaurative Erhaltungsten- zung, daß dies technisch mög- Baukostenzuschusses.
in > 111 Klotz: „ I n n s b r u c k hai sich

Neu: Schutzzone „Anton-Rauch-Straße"

kolaus, das Wiltener Platzl
unii die Müllerstraße wurden Die Anton-Rauch-Straße, die
als Schutzzonen ausgewiesen. bis auf wenige Ausnahmen bis
Nun sollen Hötting-Dorf und zur Jahrhundertwende unverdie Anton-Rauch-Straße eben- baut war, bildet die Hauptverfalls in den „elitären" Kreis kehrs- und zugleich Villcnstra-

ße im Ortsteil Mühlau. Die
Ausnahmen beziehen sich auf
das ehemals landesfürstliche
Fischmeisteramt am südlichen
Ende der Straße (heute Richardsweg Nr. 1), das 1785 erbaute Badhaus (Anton-RauchStraße Nr. 28 und 30) sowie auf
das ebenfalls zum Fischmeisteramt gehörige und vom mittelalterlichen Baukern geprägte
Haus Nr. 10. Entsprechend der
allgemeinen Entwicklung setzte
Ende des 19. Jahrhunderts eine
vorwiegend im Gründerzeitstil
und im Landhauscharakter gehaltene Villenverbauung ein,
die in der Zwischenkriegszeit
ihre Fortsetzung mit Villen im
Stil der „Neuen Sachlichkeit"
fand.

Insbesondere der mittlere BeNördlich der Anton- Rauch-Straße gehören die Häuser weitgehend
der gründerzeitlichen Bebauung an.

reich der Anton-Rauch-Straße
ist durch eine beidseitige Verbanung mit charakteristischen
Objekten gekennzeichnet, die
ein geschlossenes Ensemble
bilden.
Auffällig ist die Verschiedenartigkeit der Baustile auf beiden Seiten der Anton-RauchStraße. Während südlich der
Straße vorwiegend zwei- bis
dreigeschossige Heimatstilbauten (Kreuzgiebel, Krüppelwalmdächer,
Holzveranden,
Polygonerker, holzverkleidete
Ober- und Dachgeschosse, Malerei und Mosaikschmuck) und
Objekte im Stil der „Neuen
Sachlichkeit", kubische Baukörper mit zum Teil vorragen(Lesen Sie
bitte weiter auf Seite 16)

//// St il der „Neuen Sachlichkeit" bzw. im I lei tua ist ilsind die Hauser
entlang der südlichen Straßenseite.
Innsbrucker Stadtnachrichten — Offizielles Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt. Jahrgang 1986, Nr. 12

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