Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1938

/ Nr.6

- S.4

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Diese Ausgabe – 1938_Amtsblatt_06
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.Amtsblatt Nr.

Kunönmchung betreffenö sie Einschreibung an öen staöt. Volks- uns Hauptschulen
Die Einschreibung aller im Schuljahr 1938/39 in die
1. Klasse der städt. Volksschulen oder in die städt. Hauptschulen neu eintretenden Kinder findet am Montag, den
20. Juni 1938 von 8 bis 12 Uhr und von 3 bis 5 Uhr
statt.
Bei der Einschreibung haben sämtliche Schulkinder in
Begleitung der Eltern oder deren Stellvertreter zu erscheinen und den Geburtsschein, den Heimatschein, sowie
das Impfzeugnis vorzuweisen.
Für die in die Hauptschulen eintretenden Schulkinder
ist bei der Einschreibung eine Erklärung darüber abzugeben, ob sie an dem nichtverbindlichen Unterricht in
einer Fremdsprache (englische oder italienische Sprache)
teilnehmen werden.
Die Einschreibung wird nach folgender Schulsprengeleinteilung vorgenommen:

Hauptschulen:
Es bilden:
1. den Schulsprengel der beiden Knabenhauotschulen
in Wilten und jenen der Mädchenhauptschule in Wilten
die Museumstratze, der Burggraben, der Marktgraben
bis Zur Innbrücke und der ganze Stadtteil südlich dieser
Linie, wobei die Grenze im Osten durch die Brennerbahn,
im Westen durch den Innfluß gegeben ist2. den Tchulsprengel der Knabenhauvtschule Schemmfchule und jenen der Mädchenhauptschule Tchemmschule
in Pradl der übrige Stadtteil.
Folgende Straßen und Straßenteile werden auf Grund
d. E. d. L.-Sch.-R. v. 23. Feber 1932, Zahl 250/7, der
Hauptschule in Hötting zugewiesen: Die Höttinger und
Kirschentalgasse, soweit diese im Stadtgebiete liegen, die
Mariahilfstraße, die Schießangergasse und die Häuser
der Innstraße mit den ungeraden Nummern 1» bis einschließlich 43. Jene Kinder, die in diesem Stadtgebiete
wohnen, werden daher in die 1. Klasse der Hauptschule
in Hötting eingeschrieben.
Von den Kindern, die nicht in Innsbruck wohnen.
kann wegen Platzmangel nur eine beschränkte Zahl aufgenommen werden.
Ueberdies wird die Aufnahme davon abhängig gemacht,
daß die Eltern eine Bestätigung der Wohnsitzgemeinde
des Kindes vorweisen, in der diese gemäß Artikel I I des
Gesetzes v. 6. X I I . 37, L.-G.-Bl. Nr. 5/1938, sich verpflichtet, einen Schulbetrag von 26.67 Mark jährlich für das
Kind zu zahlen.
Solche Kinder sind durch die Eltern oder deren Stellvertreter persönlich bis spätestens 2N. Juni d. I . bei der
Direktion einer städt. Hauptschule zwecks Vormerkung
anzumelden.
Später erfolgende Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Volksschulen:
Es bilden:
1. den Schulsprengel der Knabenvolksschule in Dreiheiligen der alte Stadtteil rechts des Sillkanals mit Ausnahme des westlich der Sill gelegenen Teiles der Amraser Straße, die Kaiferjägerstraße und der rechts (östlich)
von letzterer gelegene Teil des Stadtsaggens;

2. den Schulsprengel der Knabenvolksschule in der
Gilmstratze der übrige alte Stadtteil am rechten Innufer
einschließlich der Maximilian-, der Salurner und der
Universitätsstraße;
3. den Schulfprengel der Mädchenvolksschule in Dreiheiligen der gesamte alte Stadtteil östlich des Viaduktbogens mit Ausnahme des westlich der Sill gelegenen
Teiles der Amraser Straße, ferner die ganze Dreiheiligenstraße, die Kapuzinergasse, die Ing.-Etzel-Straße, die
Falkstraße und der östlich davon gelegene Teil des Stadtsaggens,4. den Schulfprengel der Mädchenvolksschule in der
Straße der Tudetendeutschen (Sillgasse) der übrige alte
Stadtteil am rechten Innufer einschließlich der Maximilianstratze, der Salurner Straße, der Heiliggeiststraße,
der Sterzinger Straße, der Südbahnstraße, der ganzen
Adamgasse und des östlich der Leopoldstraße gelegenen
Teiles der Michael-Gaismayr-Straße;
5. den Schulsprengel der Mädchenvolksschule Sveckbacherstratze das gesamte übrige Gebiet der ehemaligen
Gemeinde Wilten;
6. den Tchulfprengel der Knabenvolksschule Hasvingerftratze die Andreas-Hofer-Etraße und der gesamte westlich davon gelegene Teil von Wilten;
7. den Schulsprengel der Knabenvolksschule in der
Leopoldstratze der übrige Teil des ehemaligen Gemeindegebietes Wilten;
8. die Schulsprengel der Knaben- und Mädchenvolksfchule in St. Nikolaus der Stadtteil am linken Innufer;
9. die Schulsprengel der Knaben- und Mädchenvolksschule Pradl das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Pradl
sowie der westlich der Sill gelegene Teil der Amraser
Straße.
Kinder im vorschulpflichtigen Alter können mit Bewilligung des Bezirksschulrates in die Schule aufgenommen werden, wenn es die Raumverhältnisse gestatten^
wenn über ihre geistige und körperliche Reife kein Zweifel besteht und wenn sie spätestens bis 31. Dezember 1938
das sechste Lebensjahr vollenden.
Eltern, deren Kinder zur Einschreibung nicht rechtzeitig vorgeführt werden, müssen gewärtigen, daß ihre
Kinder einem fremden Schulsprengel zugeteilt werden.
Die Einschreibung der die städt. Volks- und Hauptschulen bereits besuchenden Kinder erfolgt am Ende des
Schuljahres durch die Lehrpersonen der einzelnen Klassen.
Soweit dem Bezirksschulräte die Aufnahme von Volksschulkindern, die nicht in Innsbruck wohnen, gemäß
§ 51 Absatz 3 des Landesschulgesetzes vorbehalten ist,
wird für diese Kinder von der Gemeinde ihres Wohnsitzes ein Beitrag von jährlich 13.33 Reichsmark verlangt.
Eine Nacheinschreibung im Herbste findet nicht ftattl
Das Schuljahr 1938/39 beginnt am 12. September 1938.
Bezirksschulrat Innsbruck-Stadt, am IN. Juni 1938.
HeilHitler!
Der Vorsitzende: Dr. Egon Denz e. H.