Innsbrucker Stadtnachrichten

Jg.1986

/ Nr.10

- S.8

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Stadt gibt neuen Betrieben Anreiz
Wirtschal"tsförderung verbessert — Investitionsprämie winkt
(li/) Noch vor der Sommerpause beschloß der Innsbrucker
( iemeinderat eine bemerkenswerte neue Wirtschaftsförderung durch die Stadt: Künftig
winkt für Betriebe des Gewerbes und der Industrie, die im
Stadtgebiet ein neues Betriebsgebäude errichten, eine Investitionsprämie bei Betriebsgründungen und Betriebserweiterungen „nach Maßgabe der hiefür vorgesehenen Budgetmittel", wie es in den beschlossenen
Richtlinien heißt. Die Motivation für diese Maßnahme liegt
nicht zuletzt in der kritischen Situation auf dem Arbeitsmarkt.
Die Prämie wird für neue Anlagen gewährt, die auf nichtstädtischen Grundstücken errichtet
werden und deren Errichtung
dem öffentlichen Interesse nicht
widerspricht.
Bei Neugründungen orientiert
sich die Höhe der Prämie an
jenem Betrag an Lohnsummen- und Gewerbesteuer, der
für die der Betriebsgründung
folgenden vier Jahre entrichtet
wird, heißt es in den Förderungsrichtlinien. Eine Betriebsgründung — so weiter in diesem

Text — liegt dann vor, wenn ein
neuer Betrieb errichtet wird,
der als selbständiger Gewerbebetrieb im Sinne der Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes anzusehen ist und gesondert zur Gewerbesteuer veranlagt wird.
Die Rückerstattung der Gewerbesteuer erfolgt in jährlichen
Teilzahlungen aufgrund der
vom Förderungswerber vorzulegenden
Gewerbesteuerbescheide in der Höhe der entrichteten Gewerbesteuer zu jenem
Anteil, der auf die Stadtgemeinde Innsbruck entfällt. Spätere Änderungen durch die Bescheide des Finanzamtes müssen berücksichtigt werden. Die
Schlußabrechnung erfolgt nach
Maßgabe der endgültigen und
rechtskräftigen Veranlagung für
die vier Förderungsjahre. An
Lohnsummensteuer wird jener
Betrag rückerstattet, der sich
aus der Jahreserklärung ergibt,
soweit die erklärte Abgabe tatsächlich entrichtet wurde.
Bei Betriebserweiterungen, die
einer Betriebsgründung im obigen Sinne nicht entsprechen, ist
die Höhe der Prämie mit jenem

Anteil an der Lohnsummensteuer zu bemessen, welcher für
die im Wege der Betriebserweiterung neu geschaffenen Arbeitsplätze in den auf die Erweiterung folgenden vier Jahren
entrichtet wird. Rückerstattet
wird dabei der auf die zusätzlich
geschaffenen Arbeitsplätze entfallende Betrag, der sich aus der
Jahreserklärung ergibt, soweit
die erklärte Abgabe tatsächlich
entrichtet wurde.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Investitionsprämie besteht nicht.
Die Förderungsansuchen sind
vom Betriebsinhaber bei der Finanzabteilung des Stadtmagistrats Innsbruck samt erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Die Richtlinien dafür können
beim Amt für Wirtschaftsförderung (Rathaus Maria-There-

Viele Gäste blieben heuer aus
Städtetourismus in Innsbruck stark betroffen

(Th) Als einen „gewaltigen
Einbruch" bezeichnete der Obmann des Fremdenverkehrsverbandes Innsbruck-Igls und
Umgebung, Komm.-Rat Dr.
Fred Beck, in der Ausschußsit/ung des Verbandes am 9. Oktober das Ergebnis der heurigen
Sommersaison in Innsbruck.
Der Rückgang bei den Nächtimingen betrug in Innsbruck
(ohne Igls) von Jänner bis einschließlich September 16 Prozent, wobei der Juni mit minus
32 Prozent, der Juli mit minus
22 und der August mit minus 17
Prozent besonders ins Gewicht
lallen. Bei den Beherbergern
spürten die gewerblichen Beiriebe den Schwund mit minus
19 Prozent am stärksten; auch
( "ampingplätze und Jugendherbergen stagnierten, während die
Privatvermieter leicht zulegen
konnten.
In der Nationenreihung stechen
die Gäste aus den USA mit 45
1 lisalnlli, die jüngste Büdiereibesucherin
Prozent weniger ÜbernachtunOh aus l-Jisabeth einmal eine echte Leseratte wird? „ Früh übt sich
gen", besonders hervor, gefolgt
dachte jedenfalls ihre Mutti, Frau Pauline Koller, Lehrerin aus Völs
von den Gästen aus Großbriund eifrige liüchereihenüfzerin, als sie ihr 20 luge junges Töchter-tannien mit minus 34 und ;ius
lein mit in die Stadtbücherei nahm. Bibliothekar Peter Kolar rea-Japan mit minus 25 Prozent.
gierte rasch und begrüßte Mutter und Kindmit einem Blumenstrauß.Zuwächse von 19,5 Prozent

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sien-Straße, 2. Stock, Zimmer
171) bezogen werden. Über
Wunsch werden sie auch zugesandt. Nach Begutachtung
durch das Amt für Wirtschallsförderung entscheidet über die
Ansuchen der Stadtsenat. Faßt
dieser den nötigen Grundsatzbeschluß, so ist vom Betriebsinhaber nach Ablauf jedes Steuerjahres ein entsprechendes Auszahlungsansuchen an die Finanzabteilung zu richten. Dem
Förderungsansuchen sind folgende Unterlagen beizuschließen: Bau- und Betriebsanlagen-Genehmigungsbescheid;
Nachweis über (zusätzlich) beschäftigte Arbeitskräfte; Steuerbescheide, Jahreserk lärmigen
und Zahlungsnachweise.
Förderungsansuchen können
nur innerhalb von vier Jahren
ab Inkrafttreten dieser Richtlinien eingebracht werden (somit
bis zum 24. Juli 1990), da die
Gültigkeit der Förderungsmaßnahme auf diesen Zeitraum begrenzt ist.

hingegen gab es bei den Übernachtungen der Gäste aus Italien, von 11,9 Prozent aus
Frankreich und 11,6 Prozent
aus Deutschland.
In Igls betrug der Rückgang bis
einschließlich September zehn
Prozent. Auch hier bedeutet das
Ausbleiben der Amerikaner mit
47 Prozent den größten Rückschlag, gefolgt von den Holländern mit 30 und den Inländern
mit 29 Prozent.
Das Bergwanderprogramm des
Verbandes stieß, wie berichtet
wurde, auch heuer auf lebhaftes
Interesse; das erstmals angebotene Radwanderprogramm verzeichnete einen erfolgversprechenden Beginn.
Erfreuliches hört man aus dem
Kongreßhaus: Es bezeichnete
das heurige Jahr als das bestausgelastete seit seiner Gründung
vor 13 Jahren! Bemerkenswert:
Kongreßtouristen aus den l ISA
stornierten nicht.
Dem Winter sieht man im Tourismus optimistisch entgegen.
Besonders werbewirksam dürften die Rodelweltmeisterschaften in Igls im Jänner 1987 werden.

Innsbrucker Stadtnachrichten — Offizielles Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt. Jahrgang 1986, Nr. 10