Innsbrucker Stadtnachrichten

Jg.1986

/ Nr.8

- S.10

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Die Entwürfe der Flächenwidmungspläne Höttinger Au und Sieglanger-Mentlberg liegen zur Einsichtnahme auf
Flächenwidmungsplan

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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung
vom 24. Juli dieses Jahres die Auflage
des zweiten Entwurfes des Flächenwidmungsplanesfür den Stadtteil Höttinger
Au beschlossen. Anlaß für die neuerliche
Auflage sind die insgesamt 40 Stellungnahmen, die zum ersten Entwurf eingegangen sind. Sie richten sich vor allem
gegen die Ausweisung bestimmter Flächen als „Wohngebiet für förderbare
Wohnbauten " und gegen den geplanten
Bau eines Freischwimmbades und weiterer Sportanlagen westlich des Pulverturmes.
Nach eingehenden Beratungen in den
Klubs und im Bauausschuß wurde vom
Stadtplanungsamt eine Überarbeitung
des ersten Entwurfes vorgenommen, wobei nunmehr auf eine Ausweisung von
„ Wohngebiet für förderbare Wohnbauten" gänzlich verzichtet wird. Da jedoch
für ein Freischwimmbad und weitere
Sportanlagen im Westen der Stadt Bedarf
besteht, wird zur längerfristigen Flächensicherungfür deren spätere Realisierung an der Sonderflächen widmung in
einem geringeren Ausmaß festgehalten.
Mit Ausnahme dieser Maßnahmen sowie einiger geringfügiger Detailänderungen im Bereich des Mitterweges (Kin dergarten, Nahversorgung, öffentliche
Grünfläche) und einer Ausweitung des
Mischgebietes westlich des Fischerhäuslweges entspricht der n un vorliegen de zweite Entwurf des Flächenwidmungsplanes Höttinger Au dem bereits
aufgelegten ersten Entwurf.

SM-F1

Ebenfalls am 24. Juli wurde vom
Gemeinderat die Auflage des ersten
Flächenwidmungsplanentwurfes
für
den Stadtteil Sieglanger-Mentlberg beschlossen. Die aufgrund der verschiedenen Veranstaltungen im Rahmen
der Stadtteilentwicklungsplanung Sieglanger-Mentlberg (Ausstellung, Bürgerversammlung, Diskussionsabend, Fragebogenaktion) eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden
zum Großteil bei der Überarbeitung berücksichtigt. Dabei wurde aufgrund der
massiven Proteste auf die Ausweisung eines Stadtteilfriedhofes und eines öffentlichen Parkplatzes verzichtet. Bedeutend
ist auch die vorgesehene Rückwidmung
von Bauland in Freiland im Bereich zwischen Völser Straße und Bahntrasse.
Widmungsschwerpunkte sind Wohngebiet, gemischtes Wohngebiet im Bereich
um die Kirche, Gewerbegebiet in der Unteren Figge, in geringem Ausmaß Mischgebiete sowie Sonderflächen.

Möglichkeit zur
Stellungnahme —
Auflagefrist nützen!
Mit der Abbildung der Flächenwidmungsplanentwürfe in den Innsbrucker Stadtnachrichten ist aufgrund der vorgegebenen Seitengröße nur eine generelle Information
möglich. Alle interessierten Bürger
sind eingeladen, sich im Stadtplanungsamt, neues Rathaus, Fallmerayerstraße 1, 4. Stock, mit den Details vertraut zu machen. Die Entwürfe der Flächenwidmungspläne
Höttinger Au, Nr. H A - F l , und
Sieglanger-Mentlberg, Nr. SM-Fl,
können vom 12. August bis 17. September eingesehen werden. Jeder
Gemeindebewohner hat das Recht,
innerhalb der Auflagefrist zu den
Entwürfen schriftlich Stellung zu
nehmen.