Innsbrucker Stadtnachrichten

Jg.1985

/ Nr.3

- S.20

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 1985_Innsbrucker_Stadtnachrichten_03
Ausgaben dieses Jahres – 1985
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
(11.2.) • AnnaPogacnik(10. 2.) •
Maria Korcr ( 10. 2.) • Anna Obcrforchcr (9. 2.) • Margot Feuersinger (11. 2.) • Heinrich Gebhart (12. 2.) • Maria Gabriel
(13.2.) • AmaliaBcrchtold(13.2.)
• Günter Schönfelder (13. 2.) •
Maria Glatz( 13. 2.) • Otto Moser
(13.2.) • HelmutSchwitzer(15.2.)
• Gabriela Vaja (16. 2.) • Karl
Pichler (16. 2.) • Dr. med. univ.
Johann Schröcksnadel ( 16. 2.) •
Herta Niedermoser (16. 2.) •
Norberta Schupfcr (16. 2.) • Brigitta Schweiger (16. 2.) • Herta

Steger (16. 2.) • Ing. Ludwig Vogl
(18. 2.) • Adolf Huber (18. 2.) •
Berta Duftner (18. 2.) • Ehrentraud Frenner (19. 2.) • Petrina
Liedmayr (20. 2.) • Anna Köppl
(20. 2.) • Hilda Pauli (19. 2.) •
Anna Inwinkl (20. 2.) • Josef
Platter (20. 2.) • Johann Trolf
(22. 2.) • Vinzenz Panhans (22. 2.)
• Maria Zecha (23. 2.) • Almina
Uhlir (24. 2.) • Dr. med. univ.
Walther Richter (24. 2.) • Ursula
Kirchmair(24. 2.) • Amanda Frühling (24. 2.) • Maria Spiegl (24. 2.)
• Rosa Mergl (25. 2.) • Franz

Die Stadtplanung informiert + Die Stadtplanung informiert +
ENTWÜRFE:
Erschließungsplan Nr. lOO/o,
Höttinger Au, Hangfußstralie:
Aufgrund der zum Bebauungsplan eingegangenen Stellungnahmen wurde die Erschließung des betreffenden Bereiches überprüft. Der nunmehrige Entwurf sieht eine Einfahrt
an der Höttinger Auffahrt und

dechsstraße, Langer Weg,
Bernhard-Höfel-Straße und
Grabenweg: In den letzten Jahren wurden die Wandhöhen im
Gewerbegebiet Roßau grundsätzlich mit 13 m festgelegt. In
diesem Sinne wurde auch für
den Planungsbereich die Wandhöhe mit 13 m vorgeschlagen.
Flächenwidmungsplan AL-F5,

Änderung von Bebauungsplänen
eine Einfahrt im Westen des
Gebietes bei der Mittenwaldbahn vor, beide als Sackgasse
ausgebildet.
Bebauungsplan Nr. 83/ax,
Höttinger Au, Bereich zwischen Fürstenweg, Fischnalerstraße, Innufer, Unterbergerstraße, 2. Entwurf, Zeichn.-Nr.
2761, mit Entwurf des Aufbauplanes Nr. 83/axl: Aufgrund der zum 1. Entwurf eingegangenen Stellungnahmen
sind verschiedene Änderungen
vorgesehen: Erstellung eines
Aufbauplanes am Fürstenweg,
um die Grundteilung für ein geplantes Bürogebäude zu ermöglichen; Erhöhung der Geschoßflächendichten von 1,25 auf
1,30 m im Bereich östlich der
Fischnalerstraße sowie eine
ebenerdige Bebauung über einer Tiefgarage nördlich der
Ampfererstraße. Zudem ist der
Planungsbereich im Westen reduziert worden. In den letzten
Jahren wurden im Gewerbegebiet die Wandhöhen grundsätzlich mit 13 m festgesetzt, so
auch für den o. a. Planungsbereich.
Bebauungsplan Nr. 63/ez,
Amras, östlicher Bereich des
DEZ
(Autobahnzubringer
Ost): Anlaß für die Bcbauungsplanänderung bildet eine konkrete Bauführung in Form eines
Verbindungsganges zweier bestehender Gebäudeteile des
DEZ.
Bebauungsplan Nr. 63/ey,
Amras, Bereich zwischen An-

Arzl, Bereich östlich des Schusterbergweges (Lehmgrube),
Zeichn.-Nr. 2712: Der nunmehrige Entwurf sieht eine Änderung der Situierung sowie eine geringfügige Verkleinerung
des Vereinsheimes vor. Die erforderlichen Parkplätze werden
östlich des Objektes, außerhalb
des geschützten Landschaftsteiles, festgelegt.

BESCHLÜSSE:
Es wurden der
Flächenwidmungsplan Nr. 80/
fv, Igls, Bereich zwischen Patscher Straße, Hilberstraße und
Kurpark,
Flächenwidmungsplan Nr. 80/
ft, Pradl, südöstlicher Bereich
zwischen Kaufmann- und Resselstraße,
Bebauungsplan Nr. 16/p,
Innsbruck, Bereich zwischen
der Sebastian-Scheel-Straße,
Erzherzog-Eugen-Straße und
Bahnviadukt mit Aufbauplan
Nr. 16/pl
beschlossen.
Die Entwürfe, bestehend aus
zeichnerischer
Darstellung,
Wortlaut und Planzeichenerklärung, sind während der
Amtsstunden in den Schaukästen des Stadtplanungsamtes,
Fallmerayerstraße 1, 4. Stock,
vom 19. März bis 24. April
1985 einsehbar. Darüber hinaus können weitere Informationen zu den aufgelegten Entwürfen während der Parteienverkehrszeit von 8 bis 10 Uhr
von den zuständigen Sachbearbeitern eingeholt werden.

Gyß (25. 2.) • Lorenz Tarmann
(25.2.) • Josef Wimmer (25. 2.) •
Friedrich Pommer (25. 2.) • Erich
Wachbcrgcr (26. 2.) • Rudolf
Miller (26. 2.) • Adolf Turkcr
(26.2.) • Ernestine Siegl (26. 2.) •
Gottfried Schlögl (27. 2.) • Karl
Rüdisser (27. 2.) • Franz Goelt-

lingcr (27. 2.) • Josef Waldherr
(28. 2.) • Josef Thurner (2. 3.) •
Franz Winkler (2. 3.) • Alois Wolf
(2.3.) • Melanie Salchcr (3. 3.) •
KarlHanl(3.3.) • Gertraud Huber
(3. 3.) • Dr. jur. Anton Schützenhuber (3. 3.) • Aditha Cech
(4. 3.)

STADTGEMEINDE INNSBRUCK
Zahl: L-15/1985

Kundmachung
zu den Landwirtschaftskammerwahlen
Gemäß § 32 Abs. 3 der Landwirtschaftskammerwahlordnung — LKWO,
LGB1. Nr. 3/1961 in der Fassung der Verordnungen LGB1. Nr. 7/1967
und 5/1973, werden folgende Verfügungen der Gemeindewahlbehörde
Innsbruck kundgemacht:
Zur Durchführung der am Sonntag, dem 31. März 1985, stattfindenden
Landwirtschaftskammerwahlen wurden im Stadtgebiet 7 Wahlsprengel
errichtet, und zwar:
Neues Rathaus, Fallmerayerstraße 1,
Sprengel 1 (KG Innsbruck,
Portierloge;
Wüten und Pradl)
Hauptschule Hötting, Fürstenweg 13;
Sprengel 2
(KG Hötting)
Sprengel 3
Volksschule Mühlau, Hauptplatz 3;
(KG Mühlau)
Sprengel 4
Volksschule Arzl, Framsweg 19;
(KG Arzl)
Sprengel 5
Volksschule Amras, Kirchsteig 8;
(KG Amras)
Sprengel 6
Gasthof Turmbichl, Vili 29;
(KG Vili)
Sprengel 7
Verkehrsamt Igls, Hilberstraße 15.
(KG Igls)
In den vorangeführten Wahllokalen findet die Wahlhandlung von
7 Uhr bis 12 Uhr statt.
Im Gebäude des Wahllokales und in einem Umkreis von 20 m vom Eingang des Gebäudes, in dem sich ein Wahllokal befindet, ist am Wahltag jede Art der Wahlwerbung, wie Ansprachen an die Wähler, Verteilung von
Wahlaufrufen und Stimmzetteln, sowie jede Ansammlung von Menschen
und das Tragen von Waffen verboten; vom Waffenverbot sind Organe des
öffentlichen Sicherheitsdienstes ausgenommen (§ 32 Abs. 2 LKWO).
Übertretungen dieser Verbote werden gemäß § 57 lit. f LKWO von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geld bis zu S 1000,—, im Uneinbringlichkeitsfalle mit Arrest bis zur vier Wochen bestraft.
Innsbruck, im Februar 1985
Der Bürgermeister:
Romuald Niescher
STADTWERKE INNSBRUCK

Öffentliche Ausschreibung
Ausschreibende Stelle: Stadtwerke Innsbruck, Gaswerk, Salurner Straße
11, 6020 Innsbruck.
Gegenstand: Errichtung von Niederdruck- und Hochdruckgasleitungen
aus Stahl bzw. Sphäroguß im Stadtbereich Innsbruck.
Teilnahmeberechtigt sind alle in Österreich ansässigen Firmen.
Ausschreibungsunterlagen: Diese können ab Mittwoch, dem 20. März
1985, bei den Stadtwerken Innsbruck, Salurner Straße 11, 4. Stock, Zimmer 9, gegen einen Unkostenbeitrag von S 1000.— behoben oder als Nachnahmesendung angefordert werden.
Abgabetermin: Die Angebote sind bis spätestens Mittwoch, dem 3. April
1985, 10.30 Uhr in der Generaldirektion der Stadtwerke Innsbruck, Salurner Straße 11, 2. Stock, Zimmer 4, abzugeben oder zeitgerecht an diese
einzusenden. Angebote, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingelangt sind,
können, auch wenn das Datum des Poststempels vor diesem Termin liegt,
nicht mehr berücksichtigt werden.
Angebotseröffnung: Mittwoch, dem 3. April 1985, 11 Uhr bei den Stadtwerken Innsbruck, Salurner Straße 11, 6. Stock, Sitzungszimmer.
Den Offertstellern steht es frei, der Angebotseröffnung beizuwohnen.
GENERALDIREKTION

Innsbrucker Stadtnachrichten — Offizielles Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt. Jahrgang 1985, Nr. 3

Seite 21