Innsbrucker Stadtnachrichten

Jg.1985

/ Nr.2

- S.3

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Gesamter Text dieser Seite:
Waches Auge für die Luftbelastung
Kontrolle rund um die Uhr — Alarmplan für Extremfall — Maßnahmen greifen

Liebe Mitbürger!
Wer andere Großstädte
kennt, der weiß, daß die
Tiroler Landeshauptstadt
Innsbruck zu den saubersten
Städten zählt. Im Frühjahr
gibt es allerdings — bedingt
durch unsere geographische
Lage und unser Klima — des
öfteren eine kritische Zeit,
der Staub in den Straßen
macht uns zu schaffen.
Im Interesse einer gesunden
Umwelt, insbesondere aber
der Erhaltung unseres
Baumbestandes, wird Salz
nur mehr in Ausnahmefällen (bei Eisglätte oder auf
abschüssigen Straßen) gestreut, die gänzliche Einstellung der Salzstreuung wird
gegenwärtig diskutiert.
Die Kehrseite des Verzichtes
auf Salz ist aber eine verstärkte Splittstreuung und
damit auch mehr Staubbildung in den Straßen. Der auf
den Straßen liegende Splitt
kann jedoch nur — um große
Staubbelästigungen zu vermeiden — mit Wasser gebunden entfernt werden, die
Straßen müssen praktisch
gewaschen werden. Solche
Einsätze sind nur möglich,
wenn die Temperaturen
mehrere Tage hindurch eindeutig über der Nullgradgrenze liegen, um eine Vereisung der Fahrbahnen zu
vermeiden.
Ich bitte um Verständnis für
diese schwierige Situation,
die Stadtgemeinde wird jede
kleinste Chance zur Staubverminderung sofort wahrnehmen.

(Gr) Im „Bürgerforum"" des
ORF wurden kürzlich aus der
Bevölkerung Fragen an Bürgermeister Romuald Niescher
gestellt, die sich auf die Innsbrucker Luft beziehen und den
Ort der Messungen, den Umfang der Luftkontrolle, den
Zeitpunkt der Bekanntgabe
der Werte und das Vorhandensein bzw. Nichtvorhandensein
eines Alarmplanes betreffen.
Nachstehend die von Bürgermeister Niescher zugesagte
Veröffentlichung der einschlägigen Fakten:
Wo wird gemessen?
Die Messungen der Luftschadstoffe werden von der Landesforstinspektion ganzjährig bei
der Landesforstinspektion in
der Bürgerstraße und im Olympischen Dorf im Bereich der
An-der-Lan-Straße rund um
die Uhr durchgeführt. Die dabei
von den geeichten Meßstellen ermittelten Werte werden
48mal am Tag (Halbstundenwerte) dem Computer in der
Zentrale eingegeben, der automatisch den Tagesmittelwert,
der die Dauerbelastung be-

Sparkasseii: Plus
auch im Jahr 1984
Bei der Bilanzpressekonferenz
des Sparkassen-Landesverbandes Tirol und Vorarlberg konnte
Obmann Gen.-Dir. Dkfm. Dr.
H. Klingan feststellen, daß das
Jahr 1984 für die 13 Sparkassen
dieser beiden Bundesländer
trotz verschiedener schwieriger
Umstände
zufriedenstellend
verlaufen ist. Die Bilanzsumme
konnte in diesem Zeitraum von
39 Milliarden Schilling um
9 Prozent auf 42,5 Milliarden
gesteigert werden. Bei den
Spareinlagen wurde mit einem
Zuwachs von 7,2 Prozent ein
Jahresendstand von 25,6 Milliarden Schilling (1983: 23,9
Milliarden Schilling) erreicht.
Die
Gesamtverpflichtungen
sind um 9,4 Prozent auf 39,2
Milliarden Schilling gestiegen,
die Ausleihungen weisen mit
30,1 Milliarden Schilling einen
Zuwachs von 10,7 Prozent auf.

kanntgibt, und außerdem die
oft nur kurzfristigen Tagesspitzenwerte auswirft. Gemessen
wird an beiden Meßstellen der
SO2- und der Staubgehalt der
Luft. Darüber hinaus werden
Werte zum Gehalt der Luft an
Stickoxiden sowie fallweise
auch zum Kohlenmonoxid- und
Ozongehalt der Luft ermittelt.
Wie wird informiert?
Von der Zentrale in der Landesforstinspektion werden täglich um 7.30 Uhr die Werte des
Vortages abgelesen, aus den bis
7 Uhr vorliegenden Werten des
laufenden Tages werden noch
Rückschlüsse auf die Tendenz
gezogen und beides, Werte wie
Tendenz, geht über die Wetterwarte, die gegebenenfalls zur
Tendenz noch Wetterwerte in
Betracht zieht, an den ORF,
der noch in seinem Morgenprogramm die Bevölkerung informieren kann. Daß die Zeitungen, denen die Werte über
das Pressereferat des Rathauses umgehend mitgeteilt werden, davon erst in der Ausgabe
des folgenden Tages berichten
können, ist in deren Terminund Herstellungsfristen begründet. Die Werte des Vortages werden jedoch jeweils am
Morgen auch im Rathausdurchgang (Maria-TheresienStraße) angeschlagen. Innsbruck ist übrigens die erste und
bisher einzige Landeshauptstadt Österreichs, die in dieser
ausführlichen Weise über die
Luftwerte informiert.
Zur Einteilung in Zonen
Für die Bewertung des Ausmaßes der Luftbelastung wurden
von einer eigenen Kommission
der Österreichischen Akademie
der Wissenschaften klar abgegrenzte Zonen geschaffen, deren Grenzwerte von der Tiroler
Landesregierung im Dezember
1977 aufgrund des Tiroler Luftreinhaltegesetzes für verbindlich erklärt wurden. Die Zone I
gilt für besonders zu schützende
Gebiete, z. B. Naturschutzgebiete, Kur- und Erholungsräume. Die Grenzwerte für diese
Zone sind so festgelegt, daß es
bei ihrer Einhaltung zu keiner

Schädigung der Vegetation, die
gegenüber SO2 eine besondere
Empfindlichkeit aufweist, kommen kann. Die Zone II umfaßt
das dichtere Siedlungsgebiet
mit Ausnahme noch besonders
auszuweisender Bereiche der
Zone III. Bei Einhaltung der
Grenzwerte der Zone II ist keine gesundheitliche Gefährdung
von Mensch und Tier zu erwarten. Unter bestimmten meteorologischen Bedingungen können jedoch schädigende Beeinflussungen der Vegetation, insbesondere der SO2-empfindlichen Nadelgehölze, auftreten.
Zone III umfaßt die Zentren
von Wohnballungsgebieten, deren Schadstoffbelastung ein gewisses vermehrtes gesundheitliches Risiko für bereits vorgeschädigte bzw. besonders empfindliche Personen, wie Kinder
und alte Leute, Menschen mit
geschädigtem
Atmungstrakt
oder Erkrankungen der Herzgefäße, bringen kann. Zone III
ist nur als Übergangsphase gedacht, es müsse alles getan werden, um die Luftqualität der
Zone II zu erreichen.
Die in Innsbruck bereits gesetzten Maßnahmen haben viel erreicht: Betrug in den kritischen
Wintermonaten der Anteil der
Tage, an denen die Luftqualität
der Zonen I oder II gegeben
war, zu Beginn der Messungen
im Winter 1974/75 noch 27
Prozent, so waren es im Winter
1983/84 bereits 80 Prozent und
ist seither eine weitere Steigerung festzustellen.
Schließlich hat die Tiroler Landesregierung bereits am 20.
Dezember 1977 einen Maßnahmenplan gegen außerordentliche Luftbelastung beschlossen, der es auch der Stadt
Innsbruck ermöglicht, in extremen Situationen sofort wirksam zu werden.
Was sieht der Luftalarmplan
vor?
Informationsstufe 1: Wenn das
Anhalten einer austauscharmen Wetterlage für mindestens
24 Stunden (das Land hatte 48
Stunden vorgesehen) zu erwarten ist und an einer Meßstelle

Innsbrucker Stadtnachrichten — Offizielles Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt. Jahrgang 1985, Nr. 2

(Fortsetzung auf Seite 15)
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