Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1938

/ Nr.3

- S.5

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Amtsblatt Nr. 3.
bei der Ehrenbürgerernennung, die sich eine viel größere der Beratungen im Kulturausschusse beschlossen wurde,
Beschränkung auferlegt hat, als sie dem Gesetzeswort- die Anregung zu geben:
laut entspricht, größtenteils beseitigt. Es wird daher,
1. dem diesem Statut zugrunde liegenden Gedanken,
glaubt der Rechtsausschuß, vorzuziehen fein, für eine
die enge Verbundenheit und familiäre ZusammenAbgrenzung nicht die Quantität der Verdienste, sondern
gehörigkeit der Ringbesitzer mit der Stadtgemeinde
die Qualität des Verdienstträgers in den Vordergrund
zu dokumentieren, noch besonders deutlich dadurch
zu schieben. Der Unterschied Zwischen den beiden"Aussichtbaren Ausdruck zu verleihen, daß in Aussicht
zeichnungen zeigt sich also, wie schon einleitend bemerkt,
genommen wird, daß Ringbesitzer, die in Innsbruck
darin, daß die Ehrenbürgerschaft die höchstmögliche offibeerdigt werden, von Gemeindetagsmitgliedern zu
zielle Ehrung der Stadt bedeutet, die Ringverleihung jeGrabe getragen werden. Eine Verankerung im
doch einen ausgesprochen intimen Charakter trägt, die
Ringstatut wollte der Kulturausschuß nicht vordie Gemeinde nur ihren eigenen Söhnen zuteil werden
nehmen, er sähe es vielmehr lieber, daß ein solcher
läßt. Große Verdienste um die Stadt selbst, folgert der
Gedanke sich durch die Praxis in die Tat umsetzt;
Rechtsausschuß. z. B. durch Spenden (Freiherr von Sie2.
die besondere Verbundenheit der Stadtgemeinde mit
berer), durch politische Wirksamkeit (z. B. Ehrenbürgerden lebenden Ringinhabern noch in der Weise zu
meister Greil) oder gemeinnützige Verdienste (g. B. Hans
bekräftigen, daß sie zur Teilnahme an offiziellen
Hörtnagl) wären im allgemeinen durch die EhrenbürgerFeierlichkeiten der Stadt als Ehrengäste der Stadt
ernennung auszuzeichnen, während Verdienste anderer
eingeladen werden.
Art, die die Stadtgemeinde mittelbar, g. V. dadurch zur
2.
Der
Gemeindetag nimmt hierauf folgenden Bericht
Ehre gereichen, daß sie den Namen des Trägers und damit auch seine Heimatstadt in der Außenwelt bekannt über das Innsbrucker Stadttheater zur Kenntnis:
und berühmt machen, mit dem Ring auszuzeichnen
Der Kulturausschutz hat sich in seiner Sitzung am
wären.
10. Februar mit dem Berichte des Kontrollamtes über
Zu den §§ 3 und 4 bemerkt das Gutachten des Rechts- die Gebarung des Stadttheaters im Monat Jänner beschäftigt und festgestellt, daß im Jänner eine Zunahme
ausschusses:
der
Einnahmen um 8 4000.— und eine Verminderung
Der Grundsatz möglichster Sparsamkeit kann nur
durch die Festsetzung einer Höchstzahl eindeutig festgelegt der Ausgaben um 8 5000.—, also eine Verbesserung des
werden. Als solche wird die Zahl 12 zur Erwägung ge- Monatsetats um 8 9000.— zu verzeichnen ist. Trotzdem
stellt. Als Begründung kann einerseits geltend gemacht bleiben auch im Monat Jänner 8 15.000.— als Vetriebswerden, daß sich diese Zahl derzeit praktisch heraus- abgang. Der Bericht des Kontrollamtes folgert, daß zur
gebildet hat, anderseits ist es unbestritten, daß diese Weiterführung des Theaters bis 15. April 1938 unter
Zahl immerhin mit einem gewissen Nimbus umgeben der Voraussetzung des gleichen Standes wie im Jänner
ist, was den Eindruck der Willkürlichkeit und dement- über die bisher bewilligte Subvention noch ein Betrag
sprechend auch der Abänderungsfähigkeit möglichst zu- von mindestens 30.000 bis 40.000 8 notwendig sei. Der
rückdrängt. Der Rechtsausschuß verweist in diesem Finanzausschuß hat in seiner Sitzung vom 11. Februar
Punkte insbesondere auf ähnliche Beschränkungen bei nach Stellungnahme zur wirtschaftlichen Lage des Stadttheaters den Beschluß gefaßt, dem Gemeindetag den vorder Verleihung der Orden.
Ob für die Ringbesitzer bei der Ringverleihuna. nur stehenden Bericht vorzulegen und festzustellen, daß die
die Aeußerung der Wohlmeinung oder ein Vetorecht ein- Stadtgemeinde aus finanziellen Erwägungen gezwungen
geräumt wird, ist zu überlegen. Das Vetorecht ist gesetz- ist, sich im Sinne des Gemeindetagsbeschlusses vom
lich ohne weiteres zulässia und es läßt sich dafür folgen- 4. Jänner strenge an die vräliminar- und vertragsmäßig
des ins Treffen führen: Wenn man ein solches Institut zugesicherten Barzuschüsse zu halten und daß keinerlei
schon schaffen wiN, follie man es nicht im Keime schon Aussicht besteht, irgendwelche Nachtragsforderungen der
dadurch schädigen, daß man es zu einer bloßen nichts- Theaterleitung an die Stadtgemeinde anzuerkennen und
sagenden Aeußerlichkeit herabwürdigt. Gegen das Veto- diese daher ausschließlich zu Lasten der Theaterdirektion
recht läßt sich zweifellos vorbringen, daß es immerhin gehen.
Da die Innsbrucker Bevölkerung an der Erhaltung
eine große Einengung und die Gefahr von persönlichen
des Stadttheaters auch in der laufenden Spielzeit kein
Einmischungen und Streitereien in sich birgt.
so reges Interesse zeigt, daß es mit den von der StadtZu § 6 saat der Rechtsausschuß:
Als praktische Auswirkung, die sich aus der Beschrän- gemeinde in sehr beträchtlichem Ausmaße beigestellten
kung als Innsbrucker Bürger somit im wesentlichen auf Zuschüssen aufrecht erhalten werden kann und da auch
Personen, die das Heimatrecht in Innsbruck besitzen, seitens der Oberbehörden den Kultureinrichtungen der
ergäbe sich, daß man für die Ringbesitzer im Falle der Gemeinde keine ausreichende finanzielle Unterstützung
Verarmung den ohnehin bestehenden Anspruch auf zuteil wird, denkt der Gemeindetag in der kommenden
Armenverforgung KonorÌ5 cau82 in einen Anspruch auf Spielzeit nicht mehr an eine ständige Vergebung des
einen Ehrensold umwandelt. Um die Ehrung besonders Stadttheaters.
sinnfällig auszudrücken, kann überdies auch noch die
Berichterstatter Hauptmann a. D. Dr. v. AnbreaUa
Initiative hierzu, die bei der Armenversorgung regelAuf ein Ansuchen der Gilde der Marktfieranten um
mäßig vom Bewerber selbst auszugehen hat, der GeErmäßigung der Marktgebühren beschließt der Gemeinschaft der Ringbesitzer überlassen werden.
Der Berichterstatter teilt noch mit. daß im Verlaufe meindetag auf Antrag des Wirtschaftsausschusses, dem

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