Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1938

/ Nr.1

- S.3

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Diese Ausgabe – 1938_Amtsblatt_01
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Amtsblatt Nr. 1.
sen geltenden sonstigen Sondertarife bleiben weiterhin
aufrecht:
ß) die Kanalreinigungsgebühren für die Anwesen am linken Innufer im Ausmaße von 2 8, bzw. 7 8 pro Jahr
laut Gemeindetagsbeschlutz vom 4. August 1936;
k) die Anschlußgebühren für die Errichtung von Straßenwasserleitungen mit 20 8 und für die Errichtung von
Stratzenkanalleitungen mit 40 8 je laufenden Meter
Grundstückfrontlänge mit Ausdehnung des Gemeindetagsbeschlusses vom 29. Jänner 1937 auf 1938;
i) die Mullabfuhrgebühren für jede im Sinne der bisherigen Gemeinderatsbeschlüsse zu zählende Wohnungseinheit mit 3 8 und für jede Geschäftseinheit mit 4 8
jährlich:
k) die Gebühren für die Benützung anderer städtischer
Einrichtungen, deren Höhe bei den bezüglichen Objekten kundgemacht wird;
1) die Verwaltungsabgaben auf Grund der Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung, LGBl. Nr. 11/1926, der
Landesverwaltungsabgabenverordnung, LGVl. Nr. 10
1926,
der
Bundesverwaltungsabgabenverordnung,
VGBl. Nr. 149/1930, und der Novellen hiezu.
Die Landesgebäudesteuer, der Gemeindezuschlag zur Landesgebäudesteuer, die Abgabe für Wasser und Kanal nach
Aus- und Abläufen und die Mullabfuhrgebühren sind in
10 Monatsraten (Februar bis November) vom Hausbesitzer
abzustatten. Die Wasser- und Kanalabgabe nach Eondertarifen ist in 3 gleichen Raten, u. zw. in den der Zustellung
des Zahlungsauftrages folgenden 3 Monaten zu entrichten.
lm eine teilweise Deckung des Abganges von 945.790 8

zu erreichen, beschließt der Gemeindetag:
Die Stadtgemeinde Innsbruck nimmt bei der Oesterr.
Versicherungs-A.-G. Wien einen Schatzwechselkredit von
1,000.000 8, rückzahlbar in 6 Jahren zu ^ Jahresraten
und mit 5^4 Prozent Verzinsung auf.
Das Darlehen wird wie folgt verwendet:
1. Zur Bedeckung von Ausgaben des Haushaltplanes
1938 (Bau der Kleinwohnungshäuser in Pradl, Beitrag für den Bau der Mühlauer Brücke) 517.000 8.
2. Zur Bedeckung außerplanmäßiger Rückstände:
Ergänzung des nicht gezeichneten Betrages der Bausteinanleihe für die Doppel-Haupt- und Volksschule in
Pradl 200.000 8, teilweise Aufholung des Rückstandes
an Zinsen der Schweizer Frankenanleihe 283.000 8.
Ueber einen weiteren Antrag des Finanzausschusses
beschließt der Gemeindetag, dem nunmehr im Einvernehmen mit der Tirolischen Landes-Hypothekenanstalt und
der Schweigerischen Kreditanstalt festgelegten Wortlaut
der Anträge an die Gläubigerversammlung die Zustimmung zu geben. Diese Anträge lauten:
1. a) Der Kapitalsbetrag der 6^vroz. Kommunalschuldscheine Tirolische Landes-Hypothekenanstalt von
1931 von je 1000 Schweiger Franken mit Goldklausel wird mit Wirksamkeit ab 1. Oktober 1937 auf
je 1250 Schweizer Franken ohne Goldklausel festgesetzt.
d) Für die Zeit vom 1. Oktober 1937 bis 30. September 1947 beträgt der Zinssatz 4U Prozent p. a.
c) Die Anleihe wird um 6 Jahre, d. h. bis 1. April
1966 erstreckt, die Tilgungsraten der Jahre 1939
und 1940 werden denjenigen der Jahre 1941 bis
1948 zugeschlagen und der Tilgungsplan neu aufgestellt.

ä) Der in den Anleihebedingungen vorgesehene Mindestbetrag, der vorzeitig seitens des Schuldners unter sechsmonatiger Voranzeige zur Rückzahlung gekündigt werden darf, wird von ursprünglich
2,000.000 Fr. auf 1,000.000 Fr. herabgefetzt,
e) Der Beschluß der Gläubigerversammlung und der
neue Tilgungsplan werden den Titeln aufgedruckt.
2. Ermächtigung der Gläubigerverfammlung an die
Treuhänderin: Die Gläubigerversammlung ermächtigt
die Treuhänderin, folgender von der Schuldnerin geplanten Operation zuzustimmen: Die Tirolische Landes-Hrwothekenanstalt wird nach Abhaltung der Glaubigerversammlung auf Wunsch der Inhaber von mindestens 7000 Stück 6^proz. Kommunalschuldscheinen
von 1931 von je 1000 Fr. nominal mit Goldklausel
diese gegen mindestens 7000 Stück 4^proz. Kommunalschuldscheine von je 1500 8 nominal umtauschen
unter Vernichtung der eingezogenen Schweizer-Franken-Titel. Die neuen auf Schilling lautenden Kommunalschuldscheine werden hinsichtlich Sicherheit und
Tilgung pari vassu mit den auf Schweizer Franken
lautenden Titeln gestellt werden.
Nach 4 ^ stündiger Dauer wird die Sitzung geschlossen.

7. Mtzung öes Innsbrucker Gemeinöetages
am 4. Jänner
Nach verhältnismäßig Kurger Sitzungspause berief
Herr Bürgermeister Franz Fischer den Gemeindetag auf
den 4. Jänner 1938 zu einer Sitzung zusammen, die im
Adlersaale des Stadtsaalgebäudes stattfand.
Zu Beginn dieser Sitzung befaßte sich der Gemeindetag
mit der Erledigung eines Dringlichkeitsantrages, in welchem der Herr Bürgermeister aufgefordert wird, im
Wege der Staatsanwaltschaft namens des Gemeindetages die Anklageerhebung gegen die Herausgeber eines
jüngst erschienenen Faschingsblattes zu veranlassen, in
welchem das Mitglied des Gemeindetages, Herr Kurt
v. Chizzali, verunglimpft wurde. Herr Bürgermeister
Fischer hat in der Beantwortung dieses Antrages erklärt,
daß er entsprechende Schritte bereits unternommen habe.
Er hat aber gleichzeitig der Meinung Ausdruck gegeben,
daß es im allgemeinen nicht Sache des Gemeindetages
sein könne, sich mit Glossen von Faschingsblättern zu
beschäftigen.
Eine längere Wechselrede löste ein im Anschlüsse daran
von Herrn Stadtrat Otto Thönig eingebrachter Antrag
aus, in welchem die Einleitung des Dienststrafverfahrens
gegen einen Beamten des Stadtmagistrates gefordert
wird, der in seiner Eigenschaft als Sekretär der Kameradschaft der Gemeindebediensteten gehandelt hat und
dabei das Anfehen und die Ehre des Herrn v. Chiggali in
ungerechter Weise beeinträchtigt habe. Herr Bürgermeister Fischer sicherte zu, die Angelegenheit ungesäumt
einer klärenden Untersuchung zuzuführen und dem Gemeindetag über das Ergebnis derselben Bericht zu erstatten.
Anschließend geht der Gemeindetag zur Beratung der
Tagesordnung über.