Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1938

/ Nr.1

- S.2

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Diese Ausgabe – 1938_Amtsblatt_01
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.Amtsblatt N r . 1
a) Die Vergnügungssteuer in den im Anhange zur AbVeratungen m i t einem Bericht ein, der eine Uebersicht
gabenordnung der Landeshauptstadt Innsbruck für die
über die Ansätze des Voranschlages gibt und diese Ziffern
Lustbarkeitsabgabe festgesetzten Ausmatzen gemäß
i n Vergleich fetzt zu den entsprechenden Aufwands- und
§ 24 des Gemeindeabgabengesetzes;
Bedeckungsziffern des Vorjahres.
d) die Abgabe für das Halten von Tieren als Hundesteuer
I n der Generaldebatte meldete sich nur Herr Stadtrat
im Ausmaße von jährlich 30 3 für einen Hund, von
Dr. Anton Melger zu Wort, der den Voranschlagsentwurf
50 8 für jeden weiteren im gleichen Haushalte gehalteeiner näheren Betrachtung unterzog. Die Svezialdebatre,
nen Hund, von 10 8 für einen Wachhund gemäß § 25
die darauf erfolgte Beschlußfassung brachte an den Enddes Gemeindeabgabengesetzes;
ziffern des Voranschlagsentwurfes nur unwesentliche
0) die Ankündigungsabgabe als Plakatabgabe im AusAenderungen. Diese Endziffern find:
matze von 20 Prozent vom Entgelte, bei Steckschildern
nach Ausladung und Höhe bis zu 1 Meter mit 6 8, bis
^ . Magistratspräsidium" Gesamtausgaben 67.580 8, ge1 ^ Meter mit 10 8, über I1/2 Meter mit 15 8 jährlich,
genüber 75.620 3 i m Vorjahre; Gesamteinnahmen wie
gemätz § 26 des Gemeindeabgabengesetzes;
i m Vorjahr 21.600 8.
6) die allgemeine Verbrauchsabgabe im Ausmatze von
V. Magistratsdirektion: Gesamtausgaben 2,754.170 8, ge30 Groschen für den Meterzentner Rohgewicht von den
im Gemeindegebiete zum Verbrauche gelangenden Wagenüber 2,586.910 8 i m Vorjahre; Gesamteinnahmen
ren mit den im Dekrete der Landeshauptmannschaft für
180.880 8, gegenüber 182.070 8 i m Vorjahre.
Tirol vom 17. Juli 1934. Zl. VI—406/15, enthaltenen
Magistratsabteilung I (Bezirksverwaltungsamt) : GeEinschränkungen gemätz § 27 des Gemeindeabgabensamtausgaben 116.740 8, gegenüber 111.330 8 i m Vorgesetzes:
jahre; Gesamteinnahmen 14.400 8, gegenüber 16.700 8
«) die besondere Verbrauchsabgabe für im Gemeindegei m Vorjahre.
biete zum Verbrauche gelangende bestimmte Bedarfsgegenstände im Ausmatze von 1 Prozent bis 10 ProMagistratsabteilung I I (Polizei): Gesamtausgaben
zent der verordnungsmätzig festgesetzten Marktpreise
355.570 8, gegenüber 363.060 3 i m Vorjahre; Gesamteingemätz
§ 28 des Gemeindeabgabengesetzes;
nahmen. 55.100 8, gegenüber 54.730 8 i m Vorjahre.
t)
die
Verbrauchsabgabe
auf Gas im Ausmaße von 8 GroMagistratsabteilung I I I (Finanzamt): Gesamtausgaben
schen für den Kubikmeter;
4,629.640 8, gegenüber 4,159.660 8 i m Vorjahre; Gesamtß) die Feiloietungsaogabe im Ausmaße von 3 Prozent des
einnahmen 7,915.380 3, gegenüber 7,846.120 8 i m VorErlöses beweglicher Sachen und 1 Prozent des Erlöses
jahre.
unbeweglicher Sachen bei freiwilligen öffentlichen Versteigerungen gemäß § 32 des Gemeindeabgabengesetzes;
Magistratsabteilung IV (Wirtschaftsamt): Gesamtausk) die Untervermietaba.abe im Ausmaße von IN Prozent
gaben 1,840.000 8, gegenüber 1,705.800 8 i m Vorjahre;
des Mietzinfes, zuzüglich des Entgeltes für NebenleiGesamteinnahmen 1,703.940 8, gegenüber 1,625.080 8 i m
stungen gemätz Landesgesetzblatt Nr. 42/1922, bzw.
Vorjahre.
Nr. 12/1932;
Magistratsabteilung V (Wohlfahrtsamt): Gesamtaus1) die Luxusgaststättenabgllbe im Ausmaße bis zu 10 Progaben 2.135.160 8, gegenüber 2,064.500 8 i m Vorjahre;
zent vom Bruttoumsatz je nach Art des Luxusbetriebes
Gesamteinnahmen 230.160 8, gegenüber 228.960 8 i m
gemäß Landesgesetzblatt Nr. 48/1922, bzw. Nr. 64/1922;
Vorjahre.
K) die Konzessionsabgabe als Jahres-, Uebertragungsund Pachtaogabe gemäß LGBl. Nr. 20/1926 in dem i n
Magistratsabteilung V I (Vauamt): Gesamtausgaben
diesem Gesetze bestimmten Ausmaße;
1,065.470 8. gegenüber 1,048.360 3 i m Vorjahre; Gesamteinnahmen 1,944.250 8, gegenüber 1,929.130 8 i m Vor- 7. Auf Grund des § 30 des Gemeindeabgabengesetzes:
a) Die Wasserpauschalabgaoe für jeden im Sinne der bisjahre.
herigen Gemeinderatsbeschlüsse zu zählenden WasserMagistratsabteilung V I I (Gesundheitsamt) : Gesamtausauslauf mit 15 8 für das Jahr und mit einer Bezugsgaben 32.250 8, gegenüber 29.080 8 i m Vorjahre; Geberechtigung
von 300 Liter Wasser im Tage oder 110
samteinnahmen 5710 8, gegenüber 5420 8 i m Vorjahre.
Kubikmeter Wasser im Jahre;
Magistratsabteilung V I I I (Veterinäramt) : Gesamtausd) die Abgabe für den Bezug des Mehrwafsers nach Angaben 84.030 8, gegenüber 80.750 8 i m Vorjahre; Gezeige des Wasserzählers mit 20 Groschen für den Kubiksamteinnahmen 63.400 8, gegenüber 62.000 i m Vorjahre.
meter;
e) die Abgabe für den Bezug des Wassers nach Anzeige
Demgemäß schließt der Voranschlag mit einer Gesamtdes Wasserzählers bei gewerblichen Betrieben und Anausgabensumme von 13,080.610 3, gegenüber 12,225.070
stalten mit einem Jahresverbrauch von mindestens
Schilling i m Vorjahre. Die Einnahmensumme beträgt
5000 Kubikmeter mit 12 Groschen pro Kubikmeter als
12,134.820 8, gegenüber 11,971.810 i m Vorjahre. Der AbSondertarif.
g a n g beträgt somit 945.790 8.
Die auf Grund bestehender Verpflichtungen und auf
Ueber Antrag des Finanzausschusses beschließt der GeGrund von Gemeinderats-, bzw. Gemeindetagsbeschlüsmeindetag, für das Jahr 1938 nachstehende Gemeindezusen geltenden sonstigen Eondertarife bleiben weiterhin
aufrecht.
schläge zu den Bundes- und Landesabgaben und nachä) die Kanalpauschalabgabe für jeden im Sinne der bisstehende selbständige Gemeindeabgaben einzuheben, deherigen Gemeinderatsbeschlüsse zu zählenden Auslauf
ren voraussichtliches Erträgnis i n den vorstehenden Zifmit 14 3 für das Jahr und mit einer Berechtigung zur
fern des Haushaltsplanes bereits veranschlagt ist:
Ableitung von 300 Liter Abwasser im Tage oder 110
1. Einen 1500proz. Zuschlag zur Landesgebäudesteuer nach
Kubikmeter Abwasser im Jahre;
dem Mietwerte;
6) die Kanalabgabe für ole Ableitung des Mehrwassers,
2. einen IWproz. Zuschlag zur 15proz. Landesgebäudesteuer;
mit 10 Groschen für den Kubikmeter:
3. einen 500proz. Zuschlag zur Landesgrundsteuer:
k) die Kanalabgabe bei gewerblichen Betrieben und A n 4. einen Zuschlag zur Lanoesenergieaogaoe, dessen gesamte
stalten mit einem Jahresverbrauch von mindestens 5N0l>
Höhe nicht mehr als 1,200.000 8 beträgt;
Kubikmeter mit 10 Groschen pro Kubikmeter, bei Ableitung von mehr als 50.000 Kubikmeter mit 7 Gro5. einen ällproz. Zuschlag zu den Immobiliargeoühren des
schen pro Kubikmeter als Sondertarif.
Bundes, welche bei Uebertragung unter Lebenden zu entDie auf Grund bestehender Verpflichtungen und auf
richten sind, und zum Gebührenäquivalente:
Grund von Gemeinderats-, bzw. Gemeindetagsbeschlüs6. folgende selbständige Gemeindeabgaben: