Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1937

/ Nr.12

- S.5

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Amtsblatt Nr. 12.
die Absicht, die Falkstraße bis zur Museumstraße fortzusetzen. Bei festlichen Veranstaltungen am Rennweg ist eine
Umleitung des Verkehrs jederzeit möglich.
Aus diesen Erwägungen hat man sich entschlossen, die neue
Brücke wieder beim Sanatorium zu errichten.
Bei einer Bürgermeisterbesprechung am 27. Oktober 1936
im Innsbrucker Rathaus haben sich daher alle Interessenten
für die Erbauung der neuen Brücke zwischen Innsbruck und
Mühlau ausgesprochen und auch der Verein für Heimatschutz
und Denkmalpflege hat sich mit diesem Bau zustimmend besaßt. Für die Stadt Innsbruck hat die Errichtung der Brücke
an der angegebenen Stelle noch die besondere Bedeutung,
daß eine einwandfreie Verbindung mit Mühlau geschaffen
wird, welche später einmal von großem Vorteil sein kann.
Für lange Zeit wird die Mühlauer Innbrücke immer noch
das Haupteinfahrtstor für Innsbruck bleiben, da doch alle
großen Ausfahrtsstraßen (Rennweg, Kaiferjägerstrahe, Falksiraße, Claudiastraße, Erzherzog-Eugen Straße) nach Osten
bei dieser Brücke auslaufen und die Entwicklung der Stadt
Innsbruck in dieser Richtung erfolgt ist.
Entwurf für die neue Brücke: Der Entwurf für die neue
Brücke sieht eine eiserne Vollwandträgerbrücke mit Fahrbahn oben und mit zwei Flußpfeilern vor. Sie wird zwischen
der Lokalbahnbrücke und der noch bestehenden Kettenbrücke
den I n n in schräger Richtung übersetzen. Das rechte Widerlager wird zur Hälfte noch in den rechten Brückenkopf der
Kettenbrücke zu liegen kommen. Die neue Brücke wird eine
lichte Weite zwifchen den Widerlagern von 102 m und eine
Breite zwischen den Geländern von 16 in erhalten, wovon
10 in auf die Fahrbahn und je 3 in auf die beiderseitigen
Gehwege entfallen.
Das Geleise der Lokalbahn wird auf die neue Brücke verlegt werden, und zwar auf der rechten Fahrbahnfeite, weil
das Geleise auch vor und nach der Brücke rechtsseitig gelegen
ist. Bei der größten Breite der Straßenbahnwagen von
2.20 in bleiben für den Straßenverkehr noch drei Wagenspuren zur Verfügung. Auf die Brücke wird weiter verlegt
werden: Die Wasserleitung der Stadt Innsbruck, und zwar
zwei Rohre mit je 500 nun Durchmesser, die Gasleitung, ferner die Kabelleitungen für Starkstrom und Schwachstrom
und die Fernkabel.
Die Flußpfeiler werden mit eisernen Spundwänden auf
eine Tiefe von 3.50 in unter Flußsohle gegründet werden.
Außerdem sind in jedem Fundament noch 30 Stück Piloten
von 4 in Länge vorgesehen. Die Pfeiler erhalten eine Verkleidung mit Granitsteinen aus dem Oetztal, während für
die Widerlager die Nagelfluhsteine der Kettenbrücke Verwendung finden werden.
Die neue Brücke wird so gestellt sein, daß die Einfahrt
sowohl vom Rennweg als auch von der Falkstraße übersichtlich sein wird. Zur Verbesserung der Richtungsverhältnisse
wird das vorspringende Eck der Gartenmauer beim Sanatorium um 6 in zurückgesetzt werden. Am linken Ufer wurden die Häufer der Lokalbahn, der Geschwister Prantl, Dinkhauser und der Frau Prantl bereits eingelöst, während das
Haus Kapaunig umgebaut werden wird. Dadurch wird es
möglich sein, sowohl die Bundesstraße in Mühlau auf 12 in
und famt den Gehwegen auf insgesamt 18 in zu verbreitern
und eine neue Auffahrtsstratze nach Mühlau mit nur 5 A
Steigung zu errichten. Die letztere Maßnahme ist insbesondere für Mühlau und auch für den Innsbrucker Ausflugsverkehr von großer Bedeutung. Zum Badgasthaus wird noch
eine Zweigstraße mit 12 ^ Steigung führen. Die Breite der
Mühlauer Auffahrtsstraße wird 10 in betragen, und zwar
7 in für die Fahrbahn und 3 in für den Gehweg. Das Badgasthaus wird also nicht mehr auf der Anton-Rauch Straße
liegen. Sein geräumiger Vorplatz wird von zwei Richtungen
her auf Seitenstraßen zu erreichen sein. Der Weg vom Deutschen Heim wird auch auf diesen Vorplatz und nicht mehr im
rechten Winkel in die Anton-Rauch Straße einmünden. Auch
die Steilheit des unteren Teiles wird gemildert werden.
I m Räume zwischen der Anton-Rauch-Straße und der
Bundesstraße, also dort, wo heute die Schmiede steht, wird

die Postverwaltung ein neues Postgebäude für den eigenen
Bedarf und für die Bundespolizei in Mühlau errichten, wodurch der etwa 22 ui breite Brückenvorvlatz wieder geschlossen werden wird.
Auch auf der Innsbrucker Seite wird die Auffahrtsstraße
zur Brücke eine Hebung erfordern. Die Hebung wird sich bis
zum Panorama einerseits und bis zur Lokalbahnhaltestelle
bei der Kirche erstrecken. Die Rampe wird nur eine Steigung von 2 ^ erhalten, während die Brücke vollständig
waagrecht sein wird.
Städtebaulich wird sich ein vollständig neues Bild ergeben.
Dadurch, daß die neue Brücke von der Hungerburgbrücke
stark abschwenkt, wird die letztere nicht so störend sein, als
wenn die beiden Brücken parallel laufen würden. Da auch
die Lokalbahnbrücke abgetragen werden wird, wird der
Raum überhaupt viel freier sein. Auf der Mühlauer Seite
wurde der Obstanger beim Dollinger eingelöst. Dieser Platz
wird zunächst als Werksplatz für den Brückenbau dienen,
fpäter wird eine kleine Parkanlage mit einem Trinkbrunnen und mit Ruheplätzen angelegt werden. Es wird demnach
die Einfahrt von Mühlau in die Brücke vollkommen sichtfrei erhalten bleiben.
Wiederverwendung der Lokalbahnbrücke: Während die
Brückenketten der Kettenbrücke nicht mehr verwendbar sind,
kann die Lokalbahnbrücke bei der Ziegelei unterhalb der
Eisenbahnbrücke wieder aufgestellt werden und als Notbrücke so lange bestehen bleiben, bis die Verhältnisse für
eine endgültige Brücke reif geworden sind. Durch Anbringung von beidseitigen Gehwegen kann diese Brücke einspurig
für alle Lastwagen, ferner für Kraft- und Radfahrer und
Fußgeher benutzbar gemacht werden. Diese Notbrücke wird
zwangsläufig den Ausbau der Zufahrtsstraßen und die Bautätigkeit Pradl—Reichenau beeinflussen, so daß in etwa 10
bis 20 Jahren auch die Voraussetzungen für die Errichtung
einer Hauptbrücke erfüllt fein werden, namentlich dann,
wenn auch die Regulierung bei der Pradler Sillbrücke vollzogen fein wird.
Die Wasserrechts- und Enteignungsverhandlungen für die
Mühlauer Innbrücke fanden in der Zeit vom 7. bis 11. Juni
l. I . statt. Das Enteignungserkenntnis der Landeshauptmannschaft vom 9. Juli 1937, Va ZI. 1435/7, ist bereits in
Rechtskraft erwachsen, da von keiner Seite eine Berufung
erfolgt ist.
Beitragsleistungen der Interessenten: Inzwischen wurde
auch das Uebereinkommen zwifchen der Landeshauptmannschaft und den Gemeinden Innsbruck, Mühlau und der Lokalbahn Innsbruck—Hall hinsichtlich der Veitragsleistung abgeschlossen, wonach sich die Gemeinde Innsbruck verpflichtet,
zum Bau der Brücke den Beitrag in barem von 100.000 8,
die Gemeinde Mühlau von 40.000 8 und die Lokalbahn von
16.000 8 zu zahlen.
Außerdem hat die Stadt Innsbruck noch folgende Beiträge
zu übernehmen, und zwar:
1. Die Kosten für die Verlegung des Lokalbahngeleises auf den
Brückenrampen und auf der Brücke in jenen Strecken, wo die Lokalbahn bisher auf bahneigenem Grund gefahren ist.
2. Die Kosten für die Verlegung der Wasserleitung im Bereiche
der Bundesstraße in Mühlau und auf der Innsbrucker Brückenrampe sowie von der Lokalbahnbrücke auf die neue Innbrücke.
3. Die Kosten für die Umlegung der Leitungen für Gas und
Strom. Weiter beabsichtigt die Stadt Innsbruck nach Maßgabe ihrer
finanziellen Leistungsfähigkeit eine Verbreiterung des Rennweges
von der Hungerburg bis zum Löwenhaus auf eigene Kosten vorzunehmen.
4. Zur Erhaltung der Brücke, und zwar für das Tragwerk, für
die Widerlager und Pfeiler und für die Rampenmauer wird die
Stadt Innsbruck 10 Prozent und die Lokalbahn 5 Prozent der Kosten beitragen.
5. Die Beleuchtung der Brücke erfolgt zu gleichen Teilen von der
Stadt Innsbruck und der Gemeinde Mühlau.
Die Stadt Innsbruck hat sich verpflichtet, die Beitragsleistung in
vier Jahresraten, die Gemeinde Mühlau in drei Jahresraten, beginnend vom Jahre 1937, abzustatten.