Innsbrucker Stadtnachrichten

Jg.1981

/ Nr.4

- S.8

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Statistische Großzählungen 1981
Österreichweite Volks-, Häuser-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung
Die Volkszählung, die im Mai
durchgeführt wird, ist mit einer
Häuser- und Wohnungszählung
und erstmals mit einer Zählung
nichtlandwirtschaftlicher Arbeitsstätten gekoppelt. Die gesetzlichen Grundlagen für diese
statistischen
Großzählungen
bilden das Volkszählungsgesetz
1980, das Bundesstatistikgesetz
1965, das Arbeitsstättenzählungsgesetz 1973 und die zugehörigen Durchführungsverord-

nungen. Als Stichtag wurde —
so wie im Jahre 1971 — der 12.
Mai festgesetzt. Die Bedeutung
solcher statistischer Erhebungen für Politik, Verwaltung
und Wirtschaft kann nicht
hoch genug eingeschätzt werden.
Die Häuser- und Wohnungszählung etwa soll feststellen,
wie die Bevölkerung wohnt, ist
doch die Art des Wohnens in einer modernen Gesellschaft ein
wichtiges Merkmal sozialer Differenzierung. Weiters liefert sie
aktuelle Grunddaten für die
Bauwirtschaft und Basisdaten
für die örtliche Raumplanung.

Wohnungszählung und Arbeitsstättenzählung
gemacht
werden, werden geheimgehalten und nur für die Statistik,
keinesfalls zu Besteuerungszwecken verwendet. Die mit

den statistischen Großzählungen befaßten Organe haben
über die Angelegenheiten, die
ihnen im Rahmen der Volkszählung, Häuser- und Wohnungszählungen und Arbeitsstättenzählung zur Kenntnis gelangen, gegenüber jedermann
strengstes Stillschweigen zu bewahren.
Wer dennoch lieber persönlich
seine Zählpapiere abholen bzw.
überbringen möchte oder wer
sich zur Zählzeit nicht in Innsbruck aufhält, dem steht ab 21.
April die Volkszählungsstelle
im kleinen Stadtsaal, das eigentliche „Herz" dieser Groß-

zählung, zur Verfügung. Da die
Zählblätter im Österreichischen
Statistischen Zentralamt in
Wien mittels eines elektronischen Lesegerätes verarbeitet
und ausgewertet werden, sind
sämtliche Markierungen mittels
Bleistifts anzubringen, und die
Bögen dürfen nicht geknickt
und beschmutzt werden. Für alle drei Großerhebungen besteht
Auskunftspflicht!
Eines sollte nicht vergessen werden: Es ist nicht unbedeutend,
wieviel Personen bei der Volkszählung Innsbruck als ihren ordentlichen Wohnsitz bezeichnen, werden doch die Mittel aus
dem Finanzausgleich der Stadt
aufgrund der anläßlich der
Volkszählung ermittelten Einwohnerzahl zugewiesen. Es
liegt also im Interesse jedes einzelnen
Bewohners
unserer
Stadt, Innsbruck als Hauptwohnsitz anzugeben, wenn er
hier den „Mittelpunkt seiner
Lebensbeziehungen" hat.

Die Volkszählung gibt Auskunft über die Bevölkerungsstruktur, sie dient der Ermittlung der Bürgerzahl, die bekanntlich Grundlage für die
Mandatsverteilung in den einzelnen Wahlkreisen für die Nationalratswahlen ist, und nicht
zuletzt fußt der Finanzausgleich
zwischen Bund, Ländern und
Gemeinden auf dem aufgrund Gesunde Betriebe sichern Leistungen der Stadt
der Volkszählung erstellten
Anlegung
einer beziehung, die zwischen den
„abgestuften
Bevölkerungs- (Gr) Die

Wirtschaft fördern dient allen

schlüssel". In einer Zeit, in der
dem Problem der Arbeitsplätze
zunehmend größere Bedeutung
zukommt, bilden die Ergebnisse der Arbeitsstättenzählung
naturgemäß wichtige Informations- und Entscheidungshilfen
für Politik, Verwaltung und
Planung.
Um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Zählungen zu
gewährleisten, waren von dem
mit der Durchführung dieser
Erhebungen in Innsbruck beauftragten Amt für Statistik,
Stadtforschung und Raumordnung umfangreiche organisatorische Vorarbeiten zu bewerkstelligen. Rund 450 Zählorgane
wurden angeworben und geschult, und ihre Aufgabe besteht
nun darin, daß sie die Erhebungsformulare verteilen und
einsammeln bzw. den Auskunftspflichtigen beim Ausfüllen mit Rat und Tat zur Seite
stehen. Selbstverständlich sind
diese Organe zu ihrer Legitimation mit einem Ausweis ausge-

Stadtteil um ,,seinen"
Heiligen bemüht
Eine überaus erfreuliche Initiative setzte die Bevölkerung des
Stadtteiles St. Nikolaus. Im Zuge der Renovierung und Erweiterung der Berufsschule erfolgte, von der Schule veranlaßt,
die Auftragsvergabe für einen
neuen Schutzpatron für die
Nordseite des Gebäudes. Das
Foto zeigt das 2,3 Meter große
Modell des heiligen Nikolaus,
geschaffen vom Bildhauer Hel- stattet. Alle Angaben, die bei
mut Millonig. (Foto: Frischauf) der Volkszählung, Häuser- und
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Grundstücksreserve, um Betriebe, die am gegenwärtigen
Standort nicht mehr das Auslangen finden oder aus sonstigen Gründen den Standort
wechseln müssen, in Innsbruck
zu halten, werde nach wie vor,
so stellte amtsführender Gemeinderat Ing. Stöckl in der
Budgetdebatte fest, Hauptanliegen der Wirtschaftsförderung sein. Durch die Verlegung
der Stadtgärtnerei und die Reduzierung des Schlachthofgeländes habe die Stadt beachtliche Flächen freigemacht, um
sie als Baurechtsgründe vergeben zu können, womit auch 350
Arbeitsplätze gesichert werden
konnten.
Angesichts der echten Wechsel-

• Die Chorgemeinschaft Eintracht veranstaltet am Sonntag,
den 17. Mai, um 19.30 Uhr in
der Wiltener Basilika als Umrahmung der Abendmesse ein
Kirchenkonzert mit Werken
von Schubert, Mozart, Bruckner und Beethoven.

Leistungen, die eine Gemeinde
für ihre Bürger erbringt, und
der Wirtschaftskraft der in der
Stadt ansässigen Betriebe besteht, gelte es nun um so mehr,
durch eine effiziente Grundstückspolitik eine Grundstücksreserve anzulegen und entsprechende Gründe dann zu kaufen, wenn sie zu haben seien.
Hand in Hand damit soll die
Werbung um Investoren gehen,
um vor allem für den sekundären Sektor neue Betriebe für
den Standort Innsbruck zu interessieren.
Die Zinsenzuschußaktion für
das Gastgewerbe werde auch im
Jahr 1981 fortgeführt, und die
1980 vom Gemeinderat beschlossenen Richtlinien zur
Förderung der Nahversorgung
seien ein wirksames Instrument
für den „Ernstfall". Eine Hilfestellung sei es aber auch,
wenn das Amt für Wirtschaftsförderung die Funktion einer
Kontaktstelle wahrnehme und
den Wirtschaftstreibenden bei
Anliegen und Problemen im
Bereich der Stadtverwaltung
zur Verfügung stehe.

Innsbrucker Stadtnachrichten - Offizielles Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt. Jahrgang 1981, Nr. 4