Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1935

/ Nr.2

- S.24

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6

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Zu- und Vorname
Firma

Standort. Gemeinde.
Straße, Haus Nr.

Bezeichnung des Gewerbes

Datum und Zahl
des Gewerbescheines
Gew. Reg. P.

323

Mathis Josef

Praoler Straße 41

Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedocb mit Ausschluß der im §38 Abs. 5 G, O.
aufgeführten Artitel

18. Jänner 1933
Zl. 313

323a

Ttadlmaier Anna

Dreiheiligenstraße 33

Handel mit allen lm freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 38 Abf. 5 G. O.
aufgeführten Anitel

23. Mai 1921
ZI. 10691

324

Hebenstreit Anton

Badgasse 6

. Kleidermachergewerbe

21. März 1882
ZI. 2770

325

Ttadlmaier Franz

Kapuzinevgasse 8

Bäckerei

29. November 1905
Zl. 47512

326

Winkler Marie

Marktplatz

Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 838 Abf. 5 G. O.
aufgeführten Anitel

1. April 1926
Zl. 5210

327

Schmiedt Theodor

Leopoldstraße 44

Graveurgewerbe

3. Mai 1927
ZI. 7515

328

Schmiedt Theodor

Leopoldstraße 44

Erzeugung von Kautschukstamviglien

3. Mai 1927
Zl. 9474

329

Künstner Marie

Herzog-Friedrich-Ttraße
Nr. 34

330

Prcrder Johann

Mariahilf 14

Manufakturwarenhandel

15. Juli 1922
Zl. 11162

331

Regnemer Josef

Müllerstraße 20

Gemischtwarenhandel

25. Juli 1891
Zl. 11815

Ueber die Einverleibungsgebühr (Inkorporationsgebühr)
Wie bereits in Nr. 1 des Amtsblattes ausgeführt wurde, ist die
Bezahlung der Einverleibungsgebühr v o r Erstattung der Gewerbeanmeldung eine Voraussetzung des selbständigen Gewerbeantrittes und mutz daher eine Anmeldung, der die Bestätigung der
Genossenschaft nicht beiliegt, als unstatthaft zurückgewiesen werden.
Die Landeshauptmannfchaft für Tirol hat nunmehr in einem

Rechtfertigt die Besucherzahl die Fortführung des Betriebes des Stadttheaters?
Von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Zeit
wurde selbstverständlich auch der Theaterbesuch betroffen. Man hört zuweilen das harte Urteil, die Bevölkerung könne sich den Theaterbesuch nicht mehr leisten,
es müsse deshalb zur Einstellung des Betriebes kommen.
Demgegenüber kann festgestellt werden, daß die Zahl
der Besucher des Stadttheaters keineswegs abnimmt,
sondern vielmehr seit dem Jahre 1930 ständig ansteigt.
Dies zeigt der Vergleich der Gesamtbesuchergahlen für
die Monate Oktober bis Dezember in den letzten drei
Jahren.

Gesamtbesucherzahl
Spielzeit

1932/33

1933/34

1934/3)

Oktober
November
Dezember

16.924
17.560
17.275

18.109
19.219
17.731

17.442
18.853
21.352

51.759

55.059

57.647

Damenkleidermachergewerbe
näherei

und Weiß-

17. Juni 1907
Zl. 15824

Runderlaß an alle Bezirksverwalwngsbehörden Tirols auf diefe
Anordnung des Gewerberechtes hingewiesen und die Gewerbe,
behörden beauftragt, „Gewerbeanmeldungen und Konzessionsansuchen, die der neuen Vorschrift des § 12 der Gewerbeordnung nicht
entsprechen, gemäß der zwingenden Vorschrift des Absatzes 4 dieses Paragraphen als unstatthaft zurückzuweisen".
I n einigen Fällen wurde diese Gesetzesbestimmung bereits angewendet und sind die betreffenden Personen wegen Nichtbeachtung
dieser Vorschrift zu Schaden gekommen, weshalb neuerlich daraus
aufmerksam gemacht wird.

Allerdings ist die hohe Besucherzahl des Dezember
1934 auf die besonderen Anstrengungen der Direktion
zurückzuführen, die in dem Weihnachtsmonat nicht weniger als 48 Vorstellungen (neben den Abend-, Nachmittags-, Kinder- und Werbevorstellungen) durchführte.
Das Publikum verteilt sich daher auf eine größere Anzahl von Veranstaltungen, wobei die Kinder- und
Werbevorstellungen einen geringeren Ertrag abwerfen;
sie ergänzen jedoch das finanzielle Ergebnis der Abendvorstellungen.
Auch die relative Besucherzahl (die durchschnittliche
Besucherzahl pro Abendvorstellung) weist nur geringe
Schwankung auf. Sie betrug:
193^/33

1933/34

1934^35

481

504

440

Die Berechnung bezieht sich ebenfalls auf die ersten
drei Winterspielmonate. Das Theater erfuhr also auch
in dieser Spielzeit einen durchschnittlichen Besuch von
40 Prozent des vollen Hauses, womit es die meisten
Theaterbetriebe Österreichs an Stärke des Besuches
übertrifft.
Von dem Rückgang des Durchschnittsbesuches der
Abendvorstellungen in den drei Vergleichsmonaten wird