Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1937

/ Nr.10

- S.3

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Amtsblatt Nr. 10.

b)

-

o)

ä)

ZI. V I—1286/2 wird außer Kraft gesetzt und dahin
geändert, daß die Uferstraße zwischen Kettenbrücke
und Eisenbahnbrücke bedingt durch die vom Zuständigen Ministerium verlangte Aenderung der I n n regulierungslinie am rechten Ufer verschoben wird,
Der Vaulinienvlan für das Gebiet Zwischen S i l l und
Eisenbahnviadukt (Kohlstatt), genehmigt mit Erlaß
der Statthalters vom 27. Sept. 1910, ZI. 62.653,
wird außer Kraft gesetzt. Die Aenderungen betreffen eine aus Verkehrs- und städtebaulichen Rücksichten durchzuführende Richtungsänderung der Kohlstattgasse, insbesondere bei der Einmündung derselben in die Iahnstraße. Die Durchführung bedingt
die Niederlegung der alten Objekte Kohlstattgasse 5
und Iahnstraße 9. Weiters die Verlegung der mit
9 Meter Breite geplanten Querstraße zwischen Kapuginergasse und Iahnstraße weiter westwärts, bedingt durch drei i m Jahre 1912 ausgeführte Neubauten, und zwar Iahnstraße 25 und 29 und Kapuzinergasse 20.
Weiters wird die Richtung der Zeughausgasse zwischen Vahnviadukt und Iahnstraße aus verkehrsund städtebaulichen Rücksichten geändert. Die Baufluchten zwischen der erwähnten neuen Querstraße
und der Zeughausgasse werden wegen der Vauhöhe
der Häuser in der Kavuzinergasse und wegen der
Schwierigkeiten einer Ueberbauung des Silikanales
verlegt.
I m Gebiete zwischen Zeughausgasse und Vienerstraße wird an Stelle der geschlossenen die offene
Bauweise und dementsprechend eine Aenderung der
Straßenzüge vorgenommen. Die neu geplanten Straßen nehmen auf die bestehenden Verkehrsverhältnisse besser Rücksicht. Die offene Bauweise entspricht
in städtebaulicher Hinsicht besser als die geschlossene,
Der Baulinienplan für das Gebiet zwischen Dreiheiligenstraße, Rhombergkanal, verlängerte Museumstraße und Bahnviadukt, genehmigt mit Erlaß der
Landesregierung vom 14. September 1900, Zl. 34.325,
wird außer Kraft gesetzt.
Die Weinhart- und König-Laurin-Straße werden
aus verkehrstechnischen Gründen verbreitert. Zwischen Weinhart- und König-Laurin-Straße wird die
Straßenbreite für die Dreiheiliaenstraße mit 16 Meter festgesetzt, weil anschließend die Straßenbreite
auch nur 16 Meter beträgt.
Die Baulinienpläne für das Gebiet der Dreiheiligenund Universitätsstraße, genehmigt mit Statthaltereierlaß vom 10. November 1899, Z l . 42.274, und vom
2. April 1906, Z l . 16.114, und vom 22. Dezember
1906, ZI. 65.117, werden außer Kraft gesetzt.
Die Aenderungen betreffen die Regulierung und
Verbreiterung der Dreiheiligenstraße und Universitätsstraße zwischen Bahnviadukt und Straße der
Sudetendeutschen. Erweiterung der Straßenkreuzung bei der Ueberbrückung des Sillkanales im
Zuge der Dreiheiligenstraße aus Verkehrsrücksichten, da auf dieser Straße nach Herstellung der geplanten Innbrücke i n der Reichenau ein großer Verkehr zu erwarten ist. Verbesserung der Einmündungen der Kaiserjäger- und der Straße der Sudetendeutschen in die Universitätsstraße durch Verbreiterung derselben aus Verkehrsrücksichten.
Geringfügige Aenderung der Vaulinie i n der Universitätsstraße gegenüber der Iesuitenkirche zur Verbreiterung der Straße.

e) Regulierung der Angerzellgasse zwischen Universitäts- und Museumstraße, wobei auf ine Erhaltung
des alten Universitätsgebäudes und des Volkskunstmuseums Rücksicht genommen wird. Für einen großen Verkehr kommt diese Gasse auch künftig nicht
in Betracht. Beschlossen wird auch die Verlängerung
der geschlossenen Bauweise gegenüber der Westseite
des Museums bis zum Spielplatz des Gymnasiums.
k) Für die verlängerte Wilhelm-Greil-Straße zwischen
Vozner Platz und Salurner Straße sowie für letztere wird bei Beibehaltung der mit Erlaß der Statthalters vom 11. J u l i 1904, I I . 30.314, genehmigten
Straßenfluchtlinien die geschlossene Bauweise festgesetzt. Die Welser- und Fuggergasse sollen innerhalb
des geschlossenen Vaublockes zwischen Maria-Theresien-Straße—Meraner Straße—Wilh.-Greil-Straße—
Salurner Straße in der gegenwärtigen Breite beibehalten und bei der Einmündung in die WilhelmGreil-Straße überbaut werden.
Der bestehende Baulinienvlan, genehmigt mit Erlaß der Statthalterei vom 15. Juni 1897, Zl. 15.882.
hat damit außer Kraft zu treten. Ebenfo außer Kraft
gesetzt wird der mit Erlaß der Statthalterei vom
8. M a i 1905. Z l . 21.109, genehmigte Vaulinienplan
für den Prügelbau sUniversitätsgründe), weil derselbe durch den Erlaß der Tiroler Landesregierung
vom 8. November 1921. Zl. II—4962/2, genehmigten Regulierungsplan überholt wurde.
Den weiteren Anträgen des Bauausschusses bezüglich
der Ausgestaltung des Rennweaes und des Durchbruches
der Falkstraße hat der Gemeindetag nicht zugestimmt.
Nach längerer Wechselrede kam ein Mehrheitsbeschluß
Zustande, wonach dem vom Kulturausschusse des Gemeindetages erhobenen Einsprüche geaen den Verbauungsplan hinsichtlich dieser beiden Einzelheiten Rechnung getragen wurde. Darüber hinaus wurde aber beschlossen, im Gemeindevoranschlag für das Jahr 1938
einen entsprechenden Betrag (2000—3000 8) einzusetzen,
der die Kosten für die Ausschreibung eines Ideenwettbewerbes zu decken hätte. Der Ideenwettbewerb
beschränkt sich aber auf die Ausgestaltung des Rennweges mit der damit im Zusammenhange stehenden allfälligen Niederlegung des Löwenhauses und auf
die Ableitung des Verkehres vom Rennwege in der
Richtung der Falkstraße oder der Kaiserjägerstraße.
Allenfalls bringt der Ideenwettbewerb noch eine andere
mögliche Löfung. Die Einzelheiten der Ausschreibung
werden einer späteren Beschlußfassung vorbehalten, festgesetzt wird als Ende der Ausschreibungsfrist der 15. Februar 1938.

Verichterstatter Staötrat Or. Anton Nlelzer
Der Gemeindetag stimmt nach Kenntnisnahme eines
Gutachtens des Rechtsausschusses bezüglich der Veitragsleistung der Stadtgemeinde zur projektierten neuen
Arzler Wasserleitung den Anträgen des Rechtsausschusses und Finanzausschusses zu.

Verichterstatter Aufsichtsrat Heinrich Hüh
Der Gemeindetag nimmt den Rechenschaftsbericht sowie die Bilanz des städtischen Schlacht- und Viehhofes
und der Viehmarktkasse für das Jahr 1936 genehmigend zur Kenntnis.