Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1935

/ Nr.2

- S.21

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Amtsblatt Nr. 2
Der Gewinn, den die Stadtgemeinde aus der Kürzung werden alle vom Rechnungshof empfohlenen Maßnar,der Pensionen ziehen kann, ist nicht nennenswert. Die men, die auf eine Abwehr gegen den Verfall der FinanKürzung der Pensionen ergibt Zwar eine jährliche Er- zen der Stadtgenieinde abzielen und von der Gemeinde
sparnis von rund 86.000 8, diese vermindert sich jedoch mit eigener Kraft durchgeführt werden können, mit
durch den Entfall der bisherigen Überzahlung an Pen aller Energie getroffen werden. Es wird auch nötig sein,
sionsbeiträgen in der Höhe von jährlich rund 56.000 8 die dritte der eingangs erwähnten schwersten Belastunauf 30.000 8. Diese ersparte Summe müßte jedenfalls gen der Gemeinde, die Belastung durch die Fürsorgeauf eine Reihe von Jahren hinaus dazu verwendet wei> tätigkeit, so schmerzlich dies im einzelnen Falle empfunden, nach und nach die von der Gemeinde bisher zu viel den werden mag, einzuschränken. Alle diese Maßnahin Empfang genommenen Pensionsbeiträge zurückzu- men werden aber nicht zu einer gründlichen und dauernzahlen. Wegen Aenderung der Kollektivverträge mit den den Sanierung führen können, wenn nicht der Stadtstädtischen Bauarbeitern und der Verträge der Unter- gemeinde — wie der Rechnungshof, dem ich für seine
nehmungen sind neuerliche Verhandlungen im Zuge. Die rückhaltlose, aber verständnisvolle Kritik dankbar bin.
Opfer, welche die Arbeiter durch Abbau, Lohnkürzung wiederholt hervorhebt — wesentliche Erleichterungen in
und Kürzung der Arbeitszeit bisher auf sich nehmen der Verzinsung und Rückzahlung ihrer Hauptschuld, der
mußten, sind ganz bedeutend. Die Gewährung von Be- Schweizer Anleihe, erwirkt werden können.
freiungen und Ermäßigungen von städtischen Abgaben
Meinen Bericht schließe ich am besten mit den an den
wurde im Jahre 1934 wesentlich eingeschränkt. Die künftigen Gemeindetag gerichteten Schlußausführungen
Rückvergütung des Gebäudesteuerzuschlages an Unbe- des Rechnungshofes:
mittelte wird im Jahre 1935 nur mehr durch das Wohl„ I n wenigen Tagen soll sich der neue Gemeindetag
fahrtsamt erfolgen. Die empfohlene Zusammenlegung
verschiedener Aemter bringt zweifellos eine Erleich- konstituieren. Er hat ein schwer belastetes Erbe anzuterung in der Verwaltung, aber keine sonderlich fühl- treten. Die schon in den vorhergegangenen Berichten immer wieder betonte allzu große Investitionstätigkeit der
bare finanzielle Einsparung mit sich. Gegen die Ueber
gäbe der Pfandleihanstalt an das Dorotheum hat sich bis früheren Stadtverwaltungen oder, besser gesagt, das zu
jetzt der Gemeinderat und vor kurzem auch der Beirat rasche Tempo dieser Tätigkeit hat in Verbindung mit
mit überwiegender Mehrheit ausgesprochen. Die Rück- der wirtschaftlichen Depression, insbesondere mit dem
sichtnahme auf die Innsbrucker Gewerbetreibenden und Rückgange des Fremdenverkehrs, die Stadtfinanzen
Kaufleute hat den Gemeindevertretern diese Haltung derart in Schwierigkeiten gebracht, daß es aller Andiktiert. Diese Frage werde ich dem kommenden Ge- strengungen des neuen Gemeindetages bedürfen wird,
meindetage zur endgültigen Entscheidung überlassen. um zunächst den drohenden Zusammenbruch der städtiWegen Uebernahme der Viehmarktkasse durch einen pri- schen Finanzen aufzuhalten und dann darüber hinaus
vaten Bankbetrieb sind bereits Verhandlungen im eine dauernde Sanierung herbeizuführen. Nur durch ein
Gange. Ob eine allfällige Uebernahme den vom Rech- einträchtiges Zusammenwirken aller Kräfte der Stadt
nungshof erwarteten Erfolg zeitigen wird, ist fraglich, und nur beistrengstemAusschluß aller Sonderinteresfen
weil die Viehmarktkasse kein auf Gewinn gerichtetes kann nach Ansicht des Rechnungshofes ein Weg in eine
bessere Zukunft gefunden werden. Mögen sich alle für
Unternehmen ist.
Um das Pflichtbewußtsein der Gemeindeverwaltung das Wohl der Stadt Innsbruck verantwortlichen Stellen
gegenüber den Gläubigern der Stadt zu dokumentieren. und Organe dieser schweren Aufgabe bewußt sein."

Gewerbe!
a) Die Führung der Bezeichnung „Medizinaldrogerie"
durch Inhaber von Konzessionen nach § 15. Pkt. 14, Gewerbeordnung, ist verboten. I n dem Erkenntnisse vom 11. August
1934, Zl. A-529/6/33. hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, daß diese Bezeichnung der Betriebe der erwähnten
Gewerbetreibenden nicht im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung gehalten fei und somit eine Übertretung des § 49, Gewerbeordnung, darstelle, weil der Begriff „Medizin" jedenfalls, und zwar in erster Linie solche Heilmittel umfasse,
deren Verkauf ausschließlich den Apotheken vorbehalten sei.
Daher sei die Bezeichnung „Medizinaldrogerie" für den Betrieb des Inhabers einer Konzession nach § 15, Pkt. 14, Gewerbeordnung, irreführend, wenn auch in einem solchen Betriebe Artikel feilgeboten werden, die als Heilmittel in Betracht kommen können.
d) Die Erzeugung künstlicher Mineralwässer und die Herstellung und Abpackung künstlicher Mineralwasserprodukte
ist an die Erteilung einer Konzession gebunden worden, die
das Vundesministerium für Handel und Verkehr erteilt.
Einer eigenen neuen Konzession hiezu bedürfen auch Gewerbetreibende, die am 1. Dezember 1934 schon die Konzes-

sion zur Erzeugung künstlicher Mineralwässer besaßen, es sei
denn, daß sie außerdem am 9. Januar 1934 auch eine Bewilligung des Finanzministeriums nach § 4 der Verordnung
vom 3. November 1922, BGVl. Nr. 800. besaßen. Sie dürfen
jedoch unter der Voraussetzung, daß sie von ihrer Berechtigung vom 1. November 1933 an Gebrauch gemacht haben,
ihre Tätigkeit bis zur rechtskräftigen Entscheidung fortsetzen,
wenn sie f p ä t e s t e n s bis 28. Dezember 1934 um die Konzession angesucht haben.

Hausieren mit ^Radioapparaten verboten!
Von der Kammer für Handel, Gewerbe und Industrie in
Innsbruck wurde neuerlich über den zunehmenden unbefugten H a u s i e r h a n d e l m i t R a d i o a p p a r a t e n u n d
R a d i o z u b e h ö r h. a. Beschwerde geführt.
Bereits mit h. a. Runderlah vom 4. April 1933. I I . Ia-537/42
und vom 28. Oktober 1933, ZI. Ia-2729/1, wurde dringlichst
empfohlen, derartigen H a u s i e r e r n m i t a u s g i e b i g e n
S t r a f e n das Handwerk zu legen. Gleichzeitig wurde darauf
aufmerksam gemacht, daß Radioapparate k e i n e s w e g s
a l s „ M a s c h i n e n " angesehen werden können, hinsichtlich
welcher beim A u f s u c h e n v o n B e s t e l l u n g e n d i e