Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1937

/ Nr.8

- S.3

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Amtsblatt Nr. 8
rat Dr. Melzer auf unzweifelhafte Mängel in der Vorschreibung aufmerksam gemacht und im besonderen den
derzeit bestehenden ungesetzlichen Zustand beanständet
hatte, daß die Gemeinde Hötting unter Ausschaltung
des Ortsschulrates der Hauptschulgemeinde HöttingInnsbruck als der einzig hiezu berufenen Stelle die
Festsetzung der Veitragshöhe, die Erstellung des Voranschlages für die Hauptschule usw. an sich gezogen hat.
Verichterstatter Slaölrat VUo Thönig
1. Dem Ansuchen eines Interessenten entsprechend
wird auf Antrag des Bauausschusses für das von der
Pacher-, Rosegger- und Anzengruberstraße umschlossene
Häusergeviert in Abänderung des genehmigten Verbauungsplanes an Stelle der drei- die vierstöckige Bauweise festgelegt und für das Erdgeschoß eine lichte Höhe
von 3 Meter und für die Stockwerke eine solche von
2.80 Meter zugelassen.
Für die Abänderung der Geschoßanzahl der Wohngebäude in diesem Häusergeviert war der Umstand maßgebend, daß in diesem Geviert bereits mehrere vierstökkige Wohnhäuser bestehen.
2. Der Gemeindetag bewilligte auf Antrag des Bauund Finanzausschusses einen Nachtragskredit von Schilling 3000.— für die Ausführung der Hochbauarbeiten

in der Neustädter-Siedlung I I I . Das Stadtbauamt
hatte im Kostenvoranschlag als Vergütung für die Werkstunde des F. A. D. den bisher festgesetzten Betrag von
8 0.36 angenommen. Aus der inzwischen eingetretenen
Erhöhung auf 40 Groschen ergibt sich die Notwendigkeit der Bewilligung des vom Amte angeforderten
Nachtragskredites.
I m Anschlüsse daran gelangten die Rechenschaftsberichte über die wirtschaftliche und finanzielle Gebarung:
a) des städt. G a s w e r k e s und H a l l e n b a d e s
(Berichterstatter K o m . - R a t F r i t z M i l l e r ) ;
d) der städt. N o r d k e t t e n b a h n (Berichterstatter
Aufsichtsrat H a n s S c h i m p v ) ;
c) der städt. P f a n d l e i h a n s t a l t
(Verichterstatter
Aufsichtsrat E r i c h K a l s ) ;
6) des städt. L a n d g u t e s R e i c h e n a u (Berichterstatter Aufsichtsrat Dr. H a n s v. R a v v )
für das Jahr 1936 zur Vorlage. Der Gemeindetag nahm
die Jahresberichte mit den im Anfchlusse bekanntgegebenen Endsummen der Gewinn- und Verlustausweise
genehmigend zur Kenntnis und sprach den Leitungen
der Unternehmungen sowie den Angestellten und Arbeitern den Dank der Stadtgemeinde aus.
An die öffentliche Sitzung schloß sich eine vertrauliche.

^ l k A ^ H A ^ ^ ^ O ^ » Ftaöttunöliche Veilrüge zum Amtsblatt

M l l v l l l t l H l V See Lanöeshauptstaöt Innsbruck

London". Da diefe, außer in ihrem gewöhnlichen Kuvert in
Privatbriefen versandt, „gar leicht die Wachsamkeit der
Postämter und Censuren" vereiteln, wird eine Strafe von
„100 Dukaten für die Unternehmung, falche hereinkommen
zu lassen" mit der Bestimmung festgesetzt, „daß das Dritteil
Von Dr. K. Sch a d e l b a u e r .
hievon dem Denuncianten mit Verschweigung feines Namens
Die unlängst erschienene Schrift von Fritz Olbert über abgereichet, die übrigen zwei Dritteile aber für die Militär„Das Ieitungswesen in Nordtirol von den Anfängen bis Spitäler verwendet werden follen".
Einige wenige Mitteilungs- und Zeitungs-Blätter haben
1814" gab Anlaß in den Beständen des Stadtarchives Umschau zu halten, inwieweit sich darin noch für die aufgewor- sich in der reichhaltigen und für die Innsbrucker Stadtfenen Fragen ergänzendes Material vorfinde. Dieses wird geschichte sehr wertvollen Beilagensammlung zur Pusch"en
Chronik erhalten.
nun in den folgenden Zeilen kurz bekanntgemacht.
Ein vier Seiten starkes „Avertissement" (Beilage Nr. 28)
Am 22. Oktober 1751 erhält der Bürgermeister und Rat
der Stadt Innsbruck von der Hofkammer den strengen Auf- vom 10. Jänner 1772 schildert die Notlage der Stadtarmen,
trag, die beiliegende, kaiserliche Verordnung über die Zei- das Ueberhandnehmen des Bettelvolkes auf den Gassen und
tungsschreiber „ganz ungesäumt" bekanntmachen zu lassen in den Häusern, sowie „die Beschwerde des Publikums auf
und unter das Volk zu verteilen. Es handelt sich dabei um allen Seiten" und verlangt „zu wirksamer Hindanhaltung
jenen mit dem Titel „Rueff" versehenen, gedruckten Erlaß diefes Unfugs und im Gegenteil zu hinreichender Versorgung
— stehe Olbert, Seite 46 —, durch den die Verbreitung un- der würdigen Armen, welchen, sowie den Unwürdigen das
wahrer Nachrichten durch Zeitungsschreiber mit schärfsten überlästige Betteln eingestellt werden muß" erstens: „die bisStrafen, wie Auspeitschung und Verweisung, bedroht wird. herige so schlecht bestellte Sammlungsart vollkommen zu
Es sind danach „alle dergleichen Zeitungs-Echreiber ernstlich verändern," und zweitens: „eine verlätzige Beschreibung der
zu ermahnen und zu warnen, daß sie von Anführung aller wahren und würdigen Armen unsrer Stadt mit Bemerkung
unwahrhaften und nur im mindesten bedenklichen Nachrich- ihres mehr oder mindern Notstandes in Verfassung zu brinten sich also gewiß enthalten sollen, wie im widrigen der gen." Ueber die Unzulänglichkeit der Sammlungen unterhieran schuldig befundene und Ueberzeugte durch die in Lan- richtet noch folgender Satz: „Eine laue und nachlässige
des-Sicherheits- und anderen Policei-Sachen verordnete Sammlung hat nunmehr wöchentlich kaum 50 bis 60 fl.
Hof-Commission mit schärfester Bestrafung angesehen auch zusammen gebracht. Wie unkleckbar dieser wenige Betrag
beschaffenen Umständen nach mit der Fustigation (d. i. Aus- habe ausfallen müssen, einer Menge von 500 Notleidenden
peitschung) und Relegation (d. i. Landesverweisung) fürge- die erseufzte Aushilfe zu verfchaffen, fällt jedermann gleich
gangen werden würde." Den Denunzianten wird neben „Ver- bei dem ersten Blick in die Augen."
schweigung ihres Namens eine Erkantlichkeit von 100 DuEin weiteres „Averttssement" (Beilage Nr. 38) vom 24.
caten in Gold hiemit anerboten". Am untern Rande des Heumonat (Juli) 1775 verkündet auf drei Seiten die ErBlattes steht die Aufforderung: „Sage es einer dem andern." richtung eines Erziehungshauses für junge Adelige. Es werEin Dekret vom 29. September 1778 befaßt sich mit der den neun Punkte bekannt gemacht, z. B.: „Fünftens: für die
Einfuhr verbotener „Zeitungsblätter, benanntlich der Cou- Kost ohne Wein auf das ganze Jahr mit Einbegriff der
rier du das Rhin zu Cleve und der Courier de l"Europe zu Wohnung, der Bedienung und des Unterrichts in den Wissen-

Von Innsbrucker Jettungen unö Zeitungs
schreibern vor