Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1937

/ Nr.6

- S.5

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Amtsblatt Nr. 6
Er beschließt, über Antrag des Gemeinderates die zuständigen Ausschüsse zu beauftragen, die Voraussetzungen Zu schaffen, welche die Verwirklichung diefer Absicht gewährleisten.

Berichterstatter Herr Dr. Alois Oberhammer
Der Gemeindetag bewilligt über Antrag des Kulturund Finanzausschusses einen Kredit von 8 10.000.— für
die Auflegung einer Gedenkmappe der Stadt Innsbruck.
Die Etadtgemeinde beabsichtigt nämlich, eine solche
Mappe mit 10 bis 12 Stadtbildern (Ansichten der Stadt,
bedeutender Straßen oder Plätze, wichtige Gebäudeansichten u. dgl.) herauszugeben und zu diesem Zwecke
eine Ausschreibung zu veranlassen, an der sich alle Tiroler Künstler beteiligen können.

Gruppe I umfaßte Parteien mit einem Einkommen bis
höchstens 8 25.— monatlich.
Gruppe I I mit einem solchen bis höchstens 8 60.— monatlich.
Gruppe I I I mit einem solchen bis höchstens 8 100.— monatlich (bei einem Familienstand von 6 und mehr Personen bis
höchstens 8 120.— monatlich, und falls sich im Haushalte mindestens drei Kinder unter 10 Jahren befanden, bis 8 150.—
monatlich).
Innerhalb der Bezugsgruppen war auf den Familienstand
der einzelnen Parteien durch Differenzierung der Höhe der
Zuwendungen Rücksicht genommen.
Es waren eingeteilt in:
Gruppe I
703 Part, mit 817Pers. (alleinst, 631 Pers.-^ 77 25« a,
Gruppe II 2289 Part, mit 3916 Pers. (alleinst. 1282 Pers. --- 32 ?5«/o)
Gruppe III 2120 Part, mit 6109 Pers. (alleinst. 424 Perf.-- 6.8?"/o)

An die öffentliche Sitzung des Gemeindetages schloß sich eine
vertraulich«, in welcher u. a. Theaterfragen behandelt wurden.
Ueber die Vergebung des Theaters an Intendant Ferdinand
Skuhra wird an anderer Stell« des Blattes berichtet.

Bericht über öas Minterhilfswert
Innsbruck-HoNing
Wie in den vergangenen Jahren haben die Gemeinden
Innsbruck und Hötting auch im Winter 1936/1937 das Winterhilfswerk gemeinsam durchgeführt; wenn nicht eine ganz
wesentliche Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisse eintritt, wird das Winterhilfswerk wohl eine ständige Einrichtung werden. Entsprechend dem Grundgedanken des Winterhilfswerkes, den Aermsten unserer Mitmenschen ihre während der Winterszeit doppelt fühlbare Not zu lindern, wurden alle als bedürftig erkannten Hilfesuchenden beider Gemeinden in das Hilfswerk einbezogen. Daß von den schlimmen Auswirkungen der Wirtschaftskrise noch immer ein
außerordentlich großer Teil unserer Mitbürger betroffen
wird, beweist der Umstand, daß in das Winterhilfswerk 5112
Parteien mit 10.842 Personen, das sind, wenn man von den
verhältnismäßig wenigen aus den umliegenden Gemeinden
einbezogenen Parteien absieht, rund 15 Prozent der Gesamtbevölkerung der beiden Gemeinden, aufgenommen werden
mußten.
Um eine gerechte Verteilung der für das Hilfswerk aufgebrachten Mittel zu ermöglichen, wurden die Unterstützungsbedürftigen nach ihrem Einkommen in drei Bezugsgruppen
eingeteilt, innerhalb welcher die Leistungen aus der Winterhilfe in einem dem Grad der Hilfsbedürftigkeit entsprechenden Maß verschieden bemessen wurden. Von der Erwägung
ausgehend, daß die Unterstützung durch das Winterhilfswerk
nur solchen Parteien zuteil werden sollte, die trotz Zusammenhaltens aller Haushaltsangehärigen die zur Bestreitung
des dürftigsten Lebensunterhaltes notwendigen Mittel nicht
aufzubringen vermochten, wurde der Bezugsgruppeneinteilung in allen Fällen das gesamte Haushaltseinkommen der
einzelnen Parteien zugrundegelegt. Parteien mit größeren
Mietzinsverpflichtungen wurden bei der Gruppeneinteilung
entsprechend berücksichtigt.

Zusammen 5112 Part, mit 10842 Pers. (alleinst 2130 Pers. - - 19.7
Von den 10.842 Personen waren nach der Heimatzuständigkeit 7433 (68.56 Prozent) Innsbrucker und Höttinger,
1278 (11.78 Prozent) andere Tiroler, 1596 (14.72 Prozent)
andere Österreicher, 535 (4.94 Prozent) Ausländer und Staatenlose.
Von den befürforgten 10.842 Personen fallen in die Fürsorgezuständigkeit Innsbrucks 8361 Personen ( ^ 77.12 Prozent), in jene Höttings 2481 Personen (22.88 Prozent).
Unter den gemeldeten 10.842 Personen befanden sich 1488
( ^ 13.75 Prozent der gemeldeten Personen) Kinder unter
10 Jahren, die im Bezüge der Haushalten mit solchen Kindern
zugestandenen Kindermilch standen.
Von den in einem Haushaltsverbande lebenden 1775 Parteien lebten 363 (3.8 Prozent) mit einem Personenstande von
943 Personen (9.75 Prozent) nicht in Ehe-, sondern in sonstiger Lebensgemeinschaft (Lebensgefährte).
Wegen Mißbrauches der Einrichtungen der Winterhilfe
wurde 225 Parteien ( ^ 4.37 Prozent) der Bezug der Zuwendungen im Laufe der Aktion eingestellt.
I m Rahmen der Winterhilfsaktion, die vom 1. Dezember
1936 bis 13. März 1937 durchgeführt wurde (nur der Milchbezug und die Zuwendung von Brot und für große Familien
von Lebensmitteln wurde über diesen Termin ausgedehnt),
wurden ausgegeben: Suppe, Volksküchenmarken, Lebensmittelpakete, Milch, Fleisch, Käse, Konserven, Brot, diverse
Lebensmittel und Bedarfsgegenstände, Brennmaterialien,
Kleidungsstücke und Schuhe. Weiters wurde eine Frühstücksaktion für bedürftige Schulkinder durchgeführt, eine Wärmestube betrieben und in einigen Fällen wurden Barsubventionen für den Betrieb von Wärmestuben usw. gegeben.
Ueber den Umfang der Leistungen in den verschiedenen
Zweigen des Hilfswerkes gibt nachfolgende Einzelaufstellung

Aufschluß:
1. Suppe:
Es wurden insgesamt 260.300 Portionen a V2 Liter ausgegeben. Für die Zubereitung der Suppe wurden 10.773 Kilogramm Fleisch, 1505.5 Kilogramm Fett, 775 Kilogramm
Würze und 9855 Kilogramm verschiedene Einlagen verwendet. Der geldliche Aufwand betrug inklusive aller Regien
8 44.929.49. Die Suppe, die in drei elektrisch geheizten Kes-