Innsbruck (Amtsblatt)

Jg.1976

/ Nr.10

- S.5

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Bürgersinn für Altstadtschätze
Beispielhafte Renovierung — Innsbruck bleibt Schwerpunkt für Gewerbe und Industrie
(Gr) Nach einer Bauzeit, die fünf
Monate in Anspruch nahm, stellte die Eisenwarengroßhandlung
Ortner und Stanger ihre renovierten und erweiterten Geschäftsräume in dem seit 1369 in
der Altstadt stehenden Doppelhaus Herzog-Friedrich-Straße 24
vor. Was hier nach den Plänen
von Baumeister Dipl.-Ing. Klaus
Huter unter Kosten von 3 Mill. S
und denkbar schwierigen Voraussetzungen geschaffen wurde,
ist nicht nur eine gefällige und
zweckmäßige Erweiterung der
Geschäftsflächen und somit eine
infrastrukturelle
Verbesserung
der Altstadt, sondern zugleich
auch ein großzügiger Beitrag
zur Wiederentdeckung und Erhaltung kostbarer Schätze aus
längst vergangenen Zeiten.
Kernstück des Umbaues ist eine
im Erdgeschoß nun freigelegte
gedrehte Säule aus Höttinger
Breccie, die ein weiträumiges altes Gewölbe trägt. Im derzeitigen Zustand allerdings nur
mehr optisch, denn um das durch
mehrere Erdbeben beschädigte
Gewölbe erhalten zu können,
mußte es von oben her eine Festigung aus Beton erfahren, die
nunmehr das darauf lastende
Gewicht abfängt. War schon die
Vorstellung des erneuerten G e schäftes für Bürgermeister Doktor Lugger Anlaß, den von der
Firma zur Altstadtsanierung geleisteten Beitrag zu würdigen, so
nahm der Bürgermeister die Eröffnung der Innsbrucker Messe
wahr, um der Wirtschaft ganz
allgemein für ihr Verständnis
und ihre Aufgeschlossenheit gegenüber zeitgemäßen Erfordernissen zu danken. Als Beispiele
nannte er die Verlagerung von
Großhandelsbetrieben und anderen wirtschaftlichen Unternehmungen aus dem Stadtkern, womit dieser die notwendige verkehrsmäßige, aberauch lärmmäßige Entlastung erfahren habe,
die Betriebe selbst aber auch zusätzliche Arbeitsplätze schaffen
konnten. Mit anerkennenswerter
Opferbereitschaft seien aber

Die Mietzinsbeihilfen
sollen beschleunigt
ausbezahlt werden können. Dazu
wurde mit dem Amt der Tiroler Landesregierung vereinbart, daß die Anträge um
Mietzinsbeihilfen von der zuständigen
Abteilung
im
Stadtmagistrat bereits soweit
bearbeitet und fertiggestellt
werden, daß eine direkte
Übernahme der Daten in die
EDV-Anlage beim Land möglich ist.

auch Stadtgeschäfte in der Fußgängerzone renoviert und dabei
historische Baubestände gesichert oder neu entdeckt worden.
Die Stadtgemeinde ihrerseits
war und ist bemüht, bei Betriebsverlagerungen oder Betriebsgründungen
Hilfestellung

Kernstück
eines Geschäftsumbaues
ist eine nun freigelegte
gedrehte

zu leisten. So wurden Industrieund Gewerbegebiete ausgewiesen, entsprechend erschlossen
und auch zu guten Bedingungen
angeboten. Wenn angesichts
der im Stadtbereich selbst nur in
beschränktem Ausmaß zur Verfügung stehenden Gründe sich

der eine oder andere Betrieb ein
entsprechendes Areal außerhalb
unseres Stadtgebietes suche, so
möchte er feststellen, daß die
Stadt größten Wert darauf lege,
nicht nur einen florierenden
Fremdenverkehr verzeichnen zu
können, sondern auch für Gewerbe und Industrie immer Zentrum und.Schwerpunkt zu bleiben. Die Stadt werde alles nur
Mögliche unternehmen, um die
Voraussetzungen dafür auch für
die Zukunft zu sichern.

in der Altstadt,
weldien
die Firma
Ortner
und
Säule aus Höttinger
Breccie, die ein weiträumiges

Stanger
vorgenommen
hat,
altes Gewölbe
trägt.
(Foto:
Birbaumer)

Gegen Schädlinge und Wildwuchs
Das Stadtgartenamt führt auch in privaten Obstgärten Baumschnitt und Winterspritzung durch
(Th) Wohlgeratene und gut tragende Obstbäume sind die
Freude jedes Gartenbesitzers.
Frischgepflückte
Äpfel
vom
eigenen Baum sind, auch wenn
das Äußere längst nicht der gekauften Ware gleichkommt, ein
Genuß ganz besonderer Art.
Die Pflege einer privaten „Obstplantage" erfordert aber nicht
nur viel Einsatz und Mühe, sondern - soll der Erfolg den Erwartungen entsprechen - auch
eine erhebliche Portion Sachwissen. Wer sich bei den herbstlichen „Großarbeiten" wie Baumschnitt und Winterspritzung nicht
auf die eigenen Kenntnisse und
Körperkräfte verlassen möchte
oder aus Altersgründen dazu
nicht mehr in der Lage ist, dem
steht
über
Anmeldung das
Stadtgartenamt mit Rat und Tat
zur Seite.
Der Baumschnitt, der unbedingt
durchzuführen ist, wenn der
Baum nicht verwildern und unfruchtbar werden soll, wird im
Herbst nach dem Abfallen der
Blätter vorgenommen. Festzustellen, welche Äste im nächsten

Jahr ertragreich sein werden
und welche der Säge zu opfern
sind, bleibt am besten den
„Kenneraugen" des Fachmannes
überlassen. Neben den Bäumen
sollen aber auch die Sträucher
(Ribisl, Himbeeren usw.) nach
de" Ernte ordentlich gelichtet
werden. Kein Problem bereiten
dabei die oft in beträchtlicher
Menge anfallenden Zweige und
Äste; gegen Kostenverrechnung
werden sie der Mülldeponie zugeführt.
Nach dem Baumschnitt folgt,
der Kälte wegen allerdings erst
in den Monaten Februar und
März, die Baumspritzung. Diese
vorbeugende Maßnahme dient
der Schädlingsbekämpfung und
richtet sich in erster Linie gegen
die hinter der Baumrinde lebenden Läuse, Spinnen und dergleichen, aber auch gegen den
Pilz- und
Schorfbefall. Mit
Traktor, Spritztank und Hochdruckpumpe werden - nicht zu
tiefe Temperaturen und Windstille vorausgesetzt - die Bäume
„abgewaschen". Entgegen der
vielfach vertretenen Meinung

Innsbruck - Offizielles Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt - Jahrgang 1976/Nr. 10

hat diese Prozedur auf die Ausbildung der Frucht und auf diese selbst keinerlei Einfluß, wohl
aber tötet sie die am Baum
überwinternden Insekten. Allerdings schützt die Spritzung nicht
vor neuerlichem Lausbefall im
Sommer.
Empfehlenswert
im
eigenen Interesse, aber auch
mit Rücksicht auf den Nachbarn,
dem sonst alle Schädlinge »zufliegen", wäre eine alljährliche
Winterspritzung.
Pro Jahr machen rund 150 Gartenbesitzer von diesem städtischen Service Gebrauch. Die
Kosten, die so niedrig wie möglich gehalten werden, variieren
von Fall zu Fall, sie richten sich
unter anderem nach der Größe
bzw. dem Alter der Bäume und
der Dauer des Einsatzes.
Interessenten, die diesen Dienst
in Anspruch nehmen möchten,
können ihre telefonischen Anmeldungen zwischen 15. Oktober und Weihnachten an das
Stadtgartenamt, Amraser Straße
Nr. 5, unter der Telefonnummer
41 1 14 bekanntgeben.
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