Innsbruck (Amtsblatt)

Jg.1976

/ Nr.8

- S.8

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Um Stadt hilft mit

Darlehen aus

Für Haushaltsgründung und Bezahlung von Baukostenzuschüssen stehen Mittel bereit
(Th) In zwei der vorangegangenen Mitteilungsblätter wurden Wege
aufgezeigt, auf welche Weise der Mitbürger die Kosten einer neuen
Wohnung oder die Miete der Wohnung mit Hilfe der öffentlichen
Hand senken kann. Es wurde dabei auf Zuschüsse wie die Wohn-,
Mieten- und Annuitätenbeihilfe aufmerksam gemacht und auch auf
das Eigenmittelersatzdarlehen verwiesen. In dieser Ausgabe sollen
zwei Darlehen, die die Stadtgemeinde von sich aus vergibt, näher
erläutert werden.
Um jungen Ehepaaren bei der
Gründung eines eigenen Hausstandes finanziell „unter die
Arme greifen" zu können, wurde
von der Stadtführung die Möglichkeit der Aufnahme eines Darlehens zur Förderung der Haushaltsgründung und Familienbildung geschaffen. Welcher Personenkreis kann in den Genuß dieses Darlehens kommen? Grundsätzlich können nur solche Ehepaare berücksichtigt werden, bei
denen der Antragsteller österreichischer Staatsbürger und seit
fünf Jahren in Innsbruck wohnhaft ist. Es dürfen überdies seit
der Eheschließung nicht mehr
als drei Jahre vergangen sein.
Sind jedoch Kinder vorhanden,
so verlängert sich dieser Zeit-

raum um ein Jahr pro Kind. Eine
weitere Voraussetzung ist der
Nachweis der wirtschaftlichen
Bedürftigkeit. Sie wird angenommen, wenn das Einkommen
des Darlehenswerbers samt Ehefrau monatlich netto und ohne
Zulagen und Beihilfen S 5500,nicht übersteigt. Pro Kind und
unversorgtes
Familienmitglied
erhöht sich dieser Betrag um
S 800,-. Weitere Einzelheiten
über dieses Darlehen sowie das
Antragsformular sind im Rathaus, Maria-Theresien-Straße 18,
3. Stock, Zimmer 176, erhältlich.
Uber das Antragsformular hinaus sind dann noch folgende
Dokumente notwendig: Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel, Heiratsurkunde, Geburts-

urkunde der Kinder, Gehaltsbestätigung, Mietvertrag bzw. Bescheinigung über die Höhe der
Miete, Bürgschaftsangebot, Kostenvoranschlag für die vorgesehenen
Einrichtungsgegenstände.

Hilfe zur Erbringung der
erforderlichen Eigenmittel
Das zweite von der Stadtgemeinde angebotene Darlehen ist

INNSBRUCK
das offizielle
hauptstadt,

Mitteilungsblatt der Landeswird

kostenlos

jedem

Inns-

brucker Haushalt zugestellt. Auflage derzeit: 52.000 Stück.
vorgesehen zur Bezahlung des
Baukostenzuschusses für Mietwohnungen und zur Aufbringung der erforderlichen Mittel

Das Olympische
Dorf
ist um einen großen
Kinderspielplatz
reidier.
Gerade
reditzeitig
für die
Sommerferien
konnte
das städtisdie
Gartenamt
dieser Tage seine Arbeiten
am neuen Spielplatz
neben der Rotadlerschule
abschließen.
Mit
Ungeduld
und Interesse
war die Aufstellung
der versdtiedenen
Geräte von den jungen
Anrainern
verfolgt
worden,
mit Begeisterung
wurden
gleich am ersten Tag die Kletterund Schaukelmöglichkeiten
in Besdilag genommen.
Als absoluter
„Hit"
stellte sich dabei der sogenannte
Enterkasten,
eine aus orangen
Perlonnetzen und hölzernen
Querbalken
bestehende kastenförmige
Klettergelegenheit,
heraus. Der westliche
Teil des rd.
4000 m* umfassenden
und vollkommen
eingezäunten
Areals
ist den fußballspielenden
Jugendlichen
vorbehalten, die ebenfalls
mit Perlonnetzen
versehenen
Tore sind bereit,
die ersten Volltreffer
der
Olympiadorf-Jungmannschaft
aufzunehmen.
Weitere
Punkte
der Ausstattung
sind Robinsonzelte
aus Holz, Bänke zum
Ausruhen
und — als stille
Aufforderung
— Abfallbehälter.
Dies nidit
zuletzt
im Interesse
der Besucher,
wenn der
Spielplatz,
dessen Adaptierung
und Geräte über 200.000
Sdiilling
erforderten,
audi in Zukunft
gefällig
bleiben
soll.
(Poto:

Seite 8

für den Ankauf einer Eigentumswohnung oder zur Errichtung
eines Eigenheimes. Allerdings
können nur bis höchstens 10 Prozent der Gesamtbaukosten gefördert werden und die erste
Voraussetzung ist überdies, daß
die künftige Wohnung im G e meindegebiet
von
Innsbruck
liegt. Um das Darlehen bewerben können sich Einzelpersonen
oder Familien mit österreichischer Staatsbürgerschaft.
Wie groß darf die geförderte
Wohnung sein? Angleichend an
die Richtlinien des Wohnbauförderungsgesetzes 1968 wird nur
ein begrenztes Ausmaß an

Murauer)

Wohnnutzfläche gefördert. Für
eine Person sind es 50 qm, bei
zwei Personen höchstens 70 qm,
für jedes weitere im Haushalt lebende Familienmitglied erhöht
sich die Gesamtfläche um 20 qm,
insgesamt darf sie aber höchstens 150 qm erreichen. Die
Höhe des Darlehens richtet sich
neben der Größe der Wohnung
danach, ob es sich um eine von
der Stadt zugewiesene Mietwohnung, eine freie Miet- oder
Eigentumswohnung, ein Eigenheim oder einen Zubau handelt.
Dem Darlehensantrag, der wiederum im Rathaus, Maria-Theresien-Straße 18, 3. Stock, Zimmer
Nr. 176, erhältlich ist, sind
folgende Unterlagen beizulegen:
Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder, Nachweis
des Einkommens aller zum
Haushalt gehörenden Personen;
bei Miet- und Eigentumswohnungen die Zuweisungsbestätigung der Baugesellschaft, bei
Eigenheimen sowie Zubauten
und dgl. Baubewilligung, Baukostenaufstellung und Finanzierungsplan.
• Die Innsbrucker Verkehrsbetriebe planen die Führung einer
neuen Linie. Die Kraftfahrlinie
„ N " soll von St. Nikolaus über
die Höhenstraße zum ö l b e r g
und zurück geführt werden.
• Um die ärztliche Versorgung
im Olympischen Dorf zu gewährleisten, stellte die Stadtgemeinde zwei Neubauwohnungen für Arztordinationen, und
zwar für einen praktischen Arzt
und für einen Hals-, Naserv
und Ohrenarzt, zur Verfügung.

Innsbruck - Offizielles Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt - Jahrgang 1976/Nr. 8