Innsbruck (Amtsblatt)

Jg.1976

/ Nr.5

- S.4

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 1976_Innsbruck_05
Ausgaben dieses Jahres – 1976
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Ab 1. Mai neue Sätze
für die Wohnbeihilfe
Erleichterungen vor allem für Bezieher kleinerer Einkommen
Mit Wirksamkeit vom 1. Mai
1976 wurde durch die Tiroler
Landesregierung die Wohnbeihilfe für Wohnungen, die nach
dem Wohnbauförderungsgesetz
1968 errichtet wurden, vor allem
für Bezieher kleinerer Einkommen angehoben. Wir haben in
der Nummer 2 unseres Mitteilungsblattes umfassend über die
Voraussetzungen informiert, die
für die Inanspruchnahme dieser
Wohnbeihilfe erforderlich sind.

Die nächste Ausgabe von
„Innsbruck" erscheint am
10. Juni und wird kostenlos jedem Innsbrucker
Haushalt zugestellt. Wenn
Sie schon am nächsten Tag
in den Besitz des Mitteilungsblattes kommen, ist
dies ein Verdienst Ihres
Postzustellers. Sollten Sie
das Mitteilungsblatt „Innsbruck" einmal nicht erhalten, bitten wir Sie um eine
kurze Nachricht an das
Pressereferat im Rathaus,
Maria-Theresien-Straße 18,
Tel. 32 4 66, damit wir das
Nötige veranlassen können.
Um unsere Leser auf dem letzten
Stand zu halten, veröffentlichen
wir in der untenstehenden Tabelle die neuen Sätze.
Die mit 1. M a i in Kraft getretene Verbesserung wirkt sich vor
allem in der Form aus, daß die
sogenannte zumutbare W o h nungsaufwandsbelastung,
also
jener Teil der Miete, den der
Mieter selbst zu tragen hat,
zum Teil beträchtlich verringert
wurde.
Am besten lassen sich die Auswirkungen der neuen Sätze an
konkreten Beispielen zeigen: Hat
ein Ehepaar mit einem Einkommen von 6400 Schilling, einer

65 qm großen Wohnung mit
einer Miete von 3300 Schilling
bei einer anrechenbaren W o h nungsaufwandsbelastung
von
2100 Schilling bisher 1460 Schilling an Wohnbeihilfe erhalten,
so erhöht sich diese nun auf
1652 Schilling ab 1. M a i 1976. Eine vierköpfige Familie mit
einem Einkommen von 7000
Schilling hat in einer 90 qm großen Wohnung bei einer Miete
von 4300 Schilling und einem
anrechenbaren
Wohnungsaufwand von 2930 Schilling bisher
2440 Schilling an Wohnbeihilfe
erhalten, ab 1. Mai 1976 erhält
diese Familie 2580 Schilling.
In diesem Zusammenhang muß
darauf
hingewiesen
werden,
daß für die Bemessung der
Wohnbeihilfe nicht das Bruttoeinkommen herangezogen wird.
Vor Anwendung der in der Tabelle festgehaltenen Sätze werden vom Bruttoeinkommen abgezogen: die steuerfreien Bezüge, die Sozialversicherungsbeiträge, das
berücksichtigte
Kraftfahrzeugpauschale, der berücksichtigte
Freibetrag,
die
Lohnsteuer, die Familien- und
die Geburtenbeihilfe, über Antrag kann auch das Einkommen
der letzten drei Jahre als Bemessungsgrundlage herangezogen werden, was in den meisten
Fällen eine beträchtliche Verringerung des Monatseinkommens
und damit eine Erhöhung der
Wohnbeihilfe mit sich bringt.
Falls sich im Zusammenhang mit
der Wohnbeihilfe
bzw. mit
den nachstehend veröffentlichten neuen Sätzen Fragen ergeben, vor allem auch, was die
nicht in allen Fällen in gleicher Weise gegebene anrechenbare Wohnungsaufwandsbelastung betrifft, so steht die zuständige Stelle im Neuen Rathaus, Fallmerayerstraße Nr. 1,
2. Stock, Zimmer 369, jederzeit
gerne zur Verfügung.

Annasäule wird restauriert
Mit Rücksicht auf die Sommergäste zwei Etappen vorgesehen
Laut einer Mitteilung der Landesbaudirektion wurde im Rahmen der denkmalpflegerischen
Betreuung der Annasäule 1975
mit den Sanierungsarbeiten am
Fundament der Säule begonnen.
Heuer sollen nun die Restaurierungsarbeiten am Säulenschaft
fortgesetzt werden.
Neben dem Witterungseinfluß
bilden vor allem die Luftverschmutzung und die Autoabgase
eine Gefährdung des Denkmals.
Zum Großteil
Versinterungen
weisen die der Schlagregenseite
abgekehrten Sockelreliefs und
das die Statue der Madonna tragende Kapitäl auf - aber auch
die am Säulenschaft befestigten
Engel und der Schaft sind versintert. Diese Sinterschicht wird
mit Hilfe einer speziellen Paste
entfernt, ein Verfahren, das
schon bei anderen Restaurierungen
erfolgreich
Anwendung
fand.

Im Anschluß an die allgemeine Reinigung der Säule ist
die Aufbringung eines atmungsfähigen
Kunstharzoberflächenschutzes notwendig, der den
schädlichen Ablagerungen auch
weniger
Haftungsmöglichkeit
bietet und zugleich eine bessere
Reinigung des Denkmals mit
Wasser und Bürste erlaubt.
Um zu Beginn der Sommerreisezeit nicht eine der bekanntesten
Sehenswürdigkeiten der Landeshauptstadt eingerüstet zu haben, war es notwendig, die Restaurierungsarbeiten,
die
nur
während der warmen Jahreszeit
erfolgen können, auf die Jahre
1976 (Kapitäl und Säulenschaft)
und 1977 (restliche Arbeiten und
Sockel) aufzuteilen. Mit der
Durchführung der Arbeiten ist
der Bildhauer und Restaurator
Adalbert Kuttler in Zusammenarbeit mit dem Bundesdenkmalamt beauftragt.

Zumutbarer Wohnungsaufwand in Prozenten des monatlichen Familieneinkommens
Anz. d. Fam.- bis
Mitglieder
4.000

1
2
3
4
5
6
7
8
9



über
4.000
bis
4.500
1


über
4.500
bis
5.000
3
1

über
5.000
bis
5.500
5
3
1

über
5.500
bis
6.000
7
5
3
1

über
6.000
bis
6.500
9
7
5
3
1

über
6.500
bis
7.000

über
7.000
bis
7.500

über
7.500
bis
8.000

über
8.000
bis
8.500

über
8.500
bis
9.000

über
9.000
bis
9.500

11
9
7
5
3
1

13
11
9
7
5
3
1

14
12
10
8
6
4
2

15
13
11
9
7
5
3
1

16
14
12
10
8
6
4
2

17
15
13
11
9
7
5
3
1

über
• 9.500
bis
10.000
18
16
14
12
10
8
6
4
2

über
über
10.000
12.000
bis
für jew.
12.000
weitere
für jew.
300
weit. 400

1 % mehr
jedoch höchstens
23%

Für jedes weitere Familienmitglied um zwei Prozent weniger.
Seite 4

Innsbruck - Offizielles Mitteilungsblatt der Lendeshauptstadt - Jahrgang 1976. Nr. 5