Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1937

/ Nr.4

- S.16

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88. R e b e r n i k Walter, Verlegung des Standortes des Agenturgewerbes von der Fallmerayerstraße Nr. 9 in die Defreggerstraße 25 und des seit 4 Jahren außer Betrieb stehenden
Gewerbebetriebes des Kommissionswarenhandels von der
Fallmerayerstraße 9 in die Defreggerstraße 25.
89. R e d e n Albert, persönliche Fortführung des Gast- und
S c h a n k g e w e r b e s in Innsbruck, Maria-Therefien-Straße
Nr. 16, nach Abtreten des bisherigen Pächters Georg Hefel.
90. Schär Frieda, Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten
Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abf. 5. GO. aufgeführten Artikel vom Burggraben 21 in die Andreas-HoferStraße Nr. 17.
91. S i c k e r Berta, Fortführung des von dem verstorbenen Gatten Hermann Sicker rückgelassenen Vildhauergewerbes im
Standorte Innsbruck, Völfer Straße Nr. 43, auf die Dauer
des Witwenstandes auf eigene Rechnung und Bestellung des
Herrn Adalbert A m m a n n zum Stellvertreter (Geschäftsführer).
92. S i c k e r Berta. Fortführung des von dem verstorbenen Gatten Hermann Sicker rückgelassenen Stukkateurgewerbes im
Standorte Innsbruck, Völserstratze Nr. 43. auf die Dauer
des Witwenttandes auf eigene Rechnung und Bestellung des
Herrn Adalbert A m m a n n zum Stellvertreter (Geschäftsführer).
93. S t e i n e r Franz, Verlegung des Standortes des Kleidermachergewerbes von der Andreas-Hofer-Straße 1 / 1 I I , in die
Haspingerstraße Nr. 9 / I I I .
94. T e u f l Marie, Fortführung der dem verstorbenen Gatten
Alois Teufl verliehenen Konzession zum Betriebe des Gastund Schankgewerbes mit den Berechtigungen des § 16 GO.,
lit. d), o), ä), l) und ß), im Standorte Innsbruck, I n n straße 22, auf die Dauer des Witwenstandes auf eigene Rechnung.
95. W a g e n h o f e r Marie, neuerliche Verpachtung der dem
verstorbenen Gatten Johann Wagenhofer verliehenen Auskochereikonzession im Standorte Innsbruck, Iahnstraße 8,
an Frau Marie Kretschmer, geb. Lamprechter.
96. Z a m b r a Karl. Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren mit Ausschluß von Lebens- und Futtermitteln
von der Mufeumstraße 21 in die Bürgerftraße 12.

Aularamie bei Mhasen
Laut Mitteilung des Vundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 17. Dezember 1936. I I . 50.204—Vt. V. wurden in
der letzten Zeit in einem Bundeslande mehrere Erkrankungen
von Tularämie bei Menschen beobachtet, die sich beim Abziehen
oder beim Genüsse des Fleisches von verendet aufgefundenen
oder krank getöteten Feldhasen infiziert haben dürften. Tatsächlich find auch an mehreren verendeten Feldhasen bei der
Obduktion Veränderungen vorgefunden worden, die auf Tularämie schließen lassen.
M i t Rücksicht auf die wirtschaftliche und sanitätsvolizeiliche
Bedeutung, welche einem eventuellen Auftreten der für den
Menschen sehr infektiösen Tularämie zukommt, sah sich das genannte Ministerium im Einvernehmen mit dem Bundesminifterium für soziale Verwaltung veranlaßt, hierauf die Aufmerksamkeit zu lenken und in der Angelegenheit nachstehendes zu
bemerken:
Nach den Literaturangaben ist die Tularämie eine echte
Ioonose, die bisher in den Vereinigten Staaten von Amerika,
in Japan, Rußland und in den nördlichen Ländern Europas,
hauptsächlich bei wildlebenden Nagetieren wie Feldhasen, Wildkaninchen, Eichhörnchen u. dgl. beobachtet wurde.
Ueber den Verlauf der Tularämie bei Tieren ist wenig bekannt. Schwer erkranktes Niederwild wie Feldhasen u. dgl. verliert seine natürliche Scheu und Schnelligkeit, läßt den Menschen nahe herankommen, kann von Hunden und Katzen mit
Leichtigkeit gefangen werden und ist leicht zu erlegen. Verdächtig ist gehäuftes Sterben unter solchen Tieren sowie auch bei
Ratten und Mäusen und das Verschwinden von Ratten und
Mäusen sowie von Wildkaninchen in einer Gegend. An Tu<
larämie erkrankte Tiere sind meist stark abgemagert und sollen
oft Organbefunde zeigen, wie sie bei Pseudotuberkulose beobachtet werden. Milz und Leber find mit zahlreichen weißlichen.

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kleinsten bis erbsengroßen Knötchen übersät, die Milz ist außerordentlich vergrößert. Hiezu kommt oft eine Hyperämie und
Schwellung der Lymphknoten. Bemerkenswert ist, daß in
Amerika die Tularämie auch bei Weideschafen beobachtet wurde,
auf welche sie durch infizierte Zecken in Gegenden übertragen
wurde, wo Kaninchen- oder Hasensterben gehäuft auftrat und
das kranke Wild zumeist starken Ieckenbefall aufwies.
Vom veterinärpolizeilichen Standpunkte kommen beim Auftreten der Tularämie unter den in freier Wildbahn lebenden
Hasen und anderen Nagern nachstehende Maßnahmen in Frage:
Die Kadaver der gefallenen oder getöteten kranken Tiere
sind so wie die Kadaver von an Milzbrand, Raufchbrand und
Wild- und Rinderseuche gefallenen Tieren mit Haut und Haaren,
womöglich durch Verbrennen, unschädlich zu beseitigen. Beim
Auftreten von Erkrankungs- und Verendungsfällen unter Hasen, Kaninchen und dergleichen eines Revieres sind einige Kadaver dieser Tiere bis zur Sicherung der Diagnose außer an die
Bundesanstalt für Tierfeuchenbekämvfung in Mödling bis auf
weiteres auch an die Lehrkanzel für bakteriologische Hygiene
an der Tierärztlichen Hochschule, wo solches Material zu Forschungszwecken benötigt wird, einzusenden. Die Einsendung der
Kadaver hat unter den gebotenen Vorsichten zu erfolgen, wobei
auf die Bestimmungen des Erlasses des ehemaligen Ackerbauministeriums vom 18. April 1914, I I . 33.740 ex 1913. betreffend
Direktiven für die Einsendung von tierischen Organteilen zur
Untersuchung genauestens zu achten ist.
Diese Verfügungen können bei bestehender Gefahr auch von
der Bezirksverwaltungsbehörde getroffen werden (§ 1, Abs. 2,
des allgemeinen Tierseuchengesetzes).
Was die Frage der Beurteilung des Wildbrets von an Tularämie erkrankten Tieren anbelangt, so ist das Fleisch als gesundheitsschädlich anzusehen und wie das Fleisch von an Milzbrand erkrankten Tieren zu beurteilen (Lehrbuch der Schlachtvieh- und Fleischbeschau von V. Ostertag 1932).
Es empfiehlt sich, dem Auftreten von verdächtigen Erkrankungen bei den oben genannten Tierarten eine besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Wahrnehmungen über das Vorkommen dieser Seuche könnten von den mit der Ueberwachung des
Lebensmittelverkehres betrauten Tierärzten, ferner von Aerzten
bei verdächtigen Erkrankungen und auch von dem Forst- und
Iagdpersonal gemacht werden. Den mit dem Aufbrechen, Ierwirken und der Aufarbeitung von Wildbret beschäftigten Personen wie Jägern, Wildbrethändlern, Fellhändlern, Köchin»
nen usw. wäre bei der Manipulation mit Hasen und dergleichen,
insbesondere beim Abziehen derselben, größte Vorsicht und die
Beobachtung strengster Reinlichkeit zu empfehlen, weil die I n fektion auch durch die unverletzte Haut erfolgen kann.
Unter anderem wäre auch der Vertilgung von Ratten und
Mäusen als vermutlichen Trägern des Ansteckungsftoffes ein besonderes Augenmerk zu widmen.
Hievon wird die Bezirkshauptmannschaft (der Stadtmagistrat)
zur weiteren geeigneten Veranlassung mit dem Bemerken in
Kenntnis gesetzt, daß auch in derartigen Fällen ein entsprechendes Zusammenwirken und ein einvernehmliches Vorgehen zwischen Amtstierarzt und Amtsarzt von größter Wichtigkeit ist.

Veeicht öes Marttamtes
über die Preisbildung bei einigen lebenswichtigen Nahrungsmitteln im Monate März 1937.
I m Verichtsmonate sind bei den lebenswichtigen Nahrungsmitteln keinerlei nennenswerte Preisschwankungen zu verzeichnen gewesen. Bei den Fleischpreisen sind
die sonst vor Ostern üblichen Erhöhungen diesmal ausgeblieben. Die Eierpreise sind, der Jahreszeit entsprechend, weit Zurückgegangen. Die ersten Glashaus-Gemüsesorten wurden, wie immer, zu entsprechend hohen
Preisen am Markte angeboten.
Der Lebensmittelhandel zeigte auch im Monate März
keine außergewöhnlichen Erscheinungen," die Anlieferungen waren der Jahreszeit entsprechend. I n der
Preisbildung scheint eine vollständige Beruhigung eingetreten zu sein.