Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1935

/ Nr.2

- S.14

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Amtsblatt Nr. 3

dar. die in jedem Falle ohne Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Bestrafung zugeführt werden mutz.
Eltern, die den Arzt nicht beiziehen und auch die Anzeige an die politische Verwaltungsbehörde und das
Bürgermeisteramt unterlassen, werden dem Gerichte angezeigt und überdies gemäß § 39 des Gesetzes vom
14. April 1913. VGVl. Nr. 67, bestraft. Das Verwaltungsstrasversahren ist gegen solche pflichtvergessene
Eltern gemäß § 2, Abs. 4, und § 3, Abs. 4, des Evidemiegefetzes anwendbar, denn auch dem L a i e n kann in den
meisten Fällen zugemutet werden, daß er aus den Begleitumständen (wie z. V. Erscheinungen und Schwere
der Erkrankung, Erkrankung mehrerer Familienmitglieder usw.) erkennt, daß es sich um eine übertragbare
Krankheit handelt, deren Auftreten das sofortige Einfchreiten der Sanitätsbehörde erheischt. Es wird natürlich von den Besonderheiten des einzelnen Falles abhängen, ob und welche Strafe am Platze ist, nie aber
wird sich die Behörde durch ein unangebrachtes Mitgefühl wegen der wirtschaftlichen Notlage der Partei davon abhalten lassen, die entsprechende Strafe zu vei>
hängen. Kann die Geldstrafe nicht eingebracht werden,
fo wird die Ersatzarreststrafe unnachsichtlich zur Durchführung gelangen. I n besonders exemplarischer Weise
werden die Eltern dann bestraft, wenn durch ihre Unterlassung Menschenleben verloren gehen oder Gesunde
angesteckt werden.

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Mitteilungen des Stadtphyfikates
Stand der Infektionskrankheiten im Jänner 1935:
Scharlach: 9 Erkrankungsfälle — kein Todesfall.
Diphtherie: 13 Erkrankungsfälle — kein Todesfall.
Zahl der Geborenen im Jänner 1935:
Gesamtzahl 55, davon 2 Totgeburten; 25 männlich
(1 Totgeburt), 30 weiblich (1 Totgeburt).
Todesfälle im Jänner 1935:
Gesamttodesfälle 89
davon auswärts 23
66 (29 männlich, 37 weiblich).

Die Iugendwandererherberge in der
Herrengaffe
Bericht über das Jahr 1934.
Der Besuch der Iugendwandererherberge im Jahre
1934 war schwach. Es meldeten sich nur 7 geschlossene
Gruppen mit 89 männlichen und 41 weiblichen Teilnehmern, alles übrige waren iuaendliche Einzelwan^
derer. Insgesamt betrug die Besucherzahl 1359 mann
liche, 41 weibliche, somit 1400 Jugendliche, von denen
wiederum 15 Personen zwei Nächte und 1385 Personen
eine Nacht in der Herberge verbrachten. Es ist die Besucherzahl gegenüber dem Jahre 1933 um 904 Personen
zurückgegangen.
Ein Rückblick auf die Besucherzahl der letzten fünf
Jahre:
1930
3417 Jugendliche
1931
3239
1932
3159
1933
2304
1934
1400
läßt erkennen, daß ein Rückgang von rund 69 Prozent
eingetreten ist.
Die Erklärung ist darin zu suchen, daß die Juaend
Herberge bis zum August des Jahres 1932 zum überwieoenden Teile von reichsdeutschen Wanderergruvven
besucht war. Nach Einführung der 100-, bzw. 1000
Mark-Sperre war es diesen Wandererarupven unmöglich gemacht, ihre Wanderungen nach Tirol, bzw. Innsbruck auszudehnen. Andere Staaten kamen für die
hiesige Aerberae gar nickt oder mindestens selten in Betracht. I n Oesterreich ist das Wandern noch nicht so
eingeführt.
Mit den verfügbaren Betten (71 Vettgestellen) konnte
leicht das Auslangen gefunden werden. Klagen über
Vequartierung sind nicht einaelaufen. Den Juaendlichen
wurde auf Wunsch von der Herbergmutter frühstück Milchkaffee oder Tee mit Brot — verabreicht. Auf Bestellung wurden Preisermäßigungen bei der Nordketten- und Patscherkofelbahn sowie verbilligter Zutritt
zu den Museen erwirkt. Für Mittag- und Abendessen
wurden meist alkoholfreie Sveisebäuser in Anbruch
genommen. Die geforderten Preise standen für Mittagessen zwischen 8 1 — bis 1.50, für Abendessen 8 —.80
bis 1.—.