Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1937

/ Nr.4

- S.1

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Nr. 4

15. April 1937

3. Jahrgang

Vaustein-Anleihe öer Lanöeshauptstaöt Innsbruck

Prospekt
Der Gemeindetag legt auf Grund seines Beschlusses
vom 4. August 1936 und gemäß Gesetz vom 10. Dezember 1936, Landesgesetzblatt Nr. 2/1937. eine in
längstens fünf Jahren rückzahlbare Anleihe im Nennbeträge von 500.000 Schilling zur öffentlichen Zeichnung auf.

Verwenöuny öes Anleiheerlöses
Der Erlös der Anleihe dient einzig und allein zur
Deckung der Kosten des weiteren Ausbaues der DoppelHaupt- und Volksschule in Pradl.
Durch den Ausbau der Doppel-Haupt- und Volksschule in Pradl wird unserer Schuljugend ein Heim geschaffen, das allen Anforderungen des neuzeitlichen
Schulwesens entspricht.
Der Ausbau bildet derzeit die einzige Möglichkeit,
den schon seit vielen Jahren bestehenden Raummangel
an denstädtischenSchulen und die zahlreichen damit
verbundenen unangenehmen Begleiterscheinungen zu
beseitigen. Gleichzeitig stellt er einen wertvollen Beitrag der Bevölkerung Innsbrucks zur Arbeitsbeschaffung dar.

Anleihe-Veöingungen
Die Bausteine lauten auf Schilling.
Der durch die Zeichnung der Bausteine zur Verfügung gestellte Betrag wird zinsfrei gegeben und
wird von der Stadtgemeinde innerhalb von fünf Jahren nach der Einzahlung nach vorheriger öffentlicher
Auslosung zurückgezahlt.
Jedes Jahr gelangt ein Fünftel der Anleihe zur Einlösung.

Jeder Inhaber von Bausteinen erhält bei der Einlösung der Bausteine einen Zuschlag von IN vom Hundert ihres Nennwertes.
Es werden Bausteine zu 10 8, 100 8 und 1000 8 ausgegeben, die auf den Inhaber lauten. Sie sind vom
15. Mai 1937 datiert und tragen die Unterschrift des
Bürgermeisters und zweier Mitglieder des Gemeindetages.
Die Verlosungen finden alljährlich im Juni öffentlich statt. Die verlosten Bausteine werden an dem der
Verlosung unmittelbar folgenden 1. Juli Zur Rückzahlung fällig.
Die erste Rückzahlung erfolgt am 1. Juli 1938. die
letzte am 1. Juli 1942.

Feichnungs-Heöingungen
Die Anleihe wird zum Preife des Nennwertes zur
Zeichnung aufgelegt. Der Preis für die gezeichneten
Anleihebeträge ist am Zuteilungstage fällig.
Die Zeichnungsfrist beginnt am 20. März 1937 und
endet am 31. Mai 1937.
Zur Zeichnung der Anleihe sind ausschließlich die
von der Etadtgemeinde aufgelegten Vordrucke zu verwenden. Diese sind am Schalter 2 im 1. Stock des
Rathauses und beim Torwart des Rathauses erhältlich. Die ausgefüllten Vordrucke können entweder
durch die Post an den Stadtmagistrat eingesendet oder
am bezeichneten Schalter während der Amtsstunden
überreicht werden. Dort werden alle näheren Auskünfte erteilt und können Anmeldungen auch unmittelbar gegen Ausfüllung der aufliegenden Vordrucke erstattet werden.
Die effektive Zuteilung der Bausteine nach Abschluß
der Zeichnung behält sich die Stadtgemeinde vor.
Der Kapitalsanspruch aus den Bausteinen erlischt
durch Verjährung nach 30 Jahren.
D e r B ü r g e r m e i s t e r : Franz Fischer e. h.