Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1937

/ Nr.2

- S.13

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Amtsblatt Nr. 2.

schulgelö an öen stäöt. Volks-/ Hilft- unö fiersonalnachrichten
Hauptschulen für öas Schuljahr
1. Die freigewordene, in der IV. Dienstklasse systemiAn der Amtstafel des Rathauses ist folgende K u n d m a c h u n g angeschlagen:
Auf Grund des Gemeindetagsbeschlusses vom 10. Dezember 1936 und der Bewilligung der Tiroler Landesregierung vom 22. Jänner 1937, Zl. VI 132/9, wird an
den städtischen Volks-, Hilfs- und Hauptschulen in Innsbruck im Schuljahr 1936/3? ein Schulgeld in folgender
Höhe eingehoben:
2) an Volks- und Hilfsschulen:
für 1 schulbesuchendes Kind in einer Familie
3 5.—
„ 2 fchulbesuchenoe Kinder in einer Familie je 8 2.—
„ 3 schulbesuchende Kinder in einer Familie ze 8 1.—
!>) an Hauptschulen:
für 1 schulbesuchendes Kind in einer Familie
8 20.—
„ 2 schulbesuchende Kinder in einer Familie je 8 8.—
„ 3 schulbesuchende Kinder in einer Familie je 8 5.—
Bei vier und mehreren schulbesuchenden Kindern in
einer Familie entfällt das Schulgeld.
Für Kinder minderbemittelter Eltern kann die Stadtgemeinde das Schulgeld für Volksschüler zur Gänze, für
Hauptschüler zur Gänze oder zur Hälfte nachlassen. Alle
Eltern oder deren Stellvertreter erhalten vom Klassenlehrer im Wege der Schüler (Schülerinnen) einen Fragebogen, der, wahrheitsgetreu ausgefüllt, dem Klassenlehrer bis zu der von ihm bestimmten Frist zu übergeben
ist. Die Entscheidung über die Ansuchen um Befreiung
oder Ermäßigung des Schulgeldes trifft der Stadtmagistrat. Die aufrechten Erledigungen werden den Schulkindern vom Klassenlehrer mündlich mitgeteilt, die Abweisungen werden den Eltern mit Bescheid bekanntgegeben, gegen den die Berufung an den Gemeinderat der
Landeshauptstadt Innsbruck offensteht.

Mpenöienausschreibung
I m Jahre 1937 werden von der Stadtgemeinde Innsbruck an 20 arme Hochschüler Iahresstipendien von je
8 100.— verliehen. Für eine Veteilung kommen in Betracht in Innsbruck heimatberechtigte Bewerber vaterländischer Gesinnung, welche selbst und deren unterhaltspflichtige Angehörige mittellos sind und welche durch
Zeugnisse oder Bestätigungen der besuchten Hochschule
einen entsprechenden Studienfortgang nachweisen können. Stipendienwerber, die im 1. Semester des Hochschulstudiums stehen, haben auch das Reifezeugnis oder eine
beglaubigte Abschrift hievon beizubringen. Männliche
Hochschüler in vorgeschrittenen Semestern genießen bei
Zuteilung der Stipendien den Vorzug.
Gesuche um Verleihung eines Stipendiums sind unter
Anschluß aller zum Nachweis der Erfüllung der Verleihungserfordernisse notwendigen Belege — Mittellosigkeitszeugnisse müssen jüngeren Datums sein — bis
24. Februar 1937 beim städtischen Wohlfahrtsamte,
Innsbruck. Burggraben Nr. 3/II, einzubringen.
Verspätet einlangende oder unvollständig belegte Gesuche werden nicht berücksichtigt.

sierte Stelle des Vorstandes der Stadtkasse wurde mit
Wirkung vom 1. Jänner 1937 dem Oberrechnungsrate
P a u l H a a s verliehen.
2. Vaudirektor I n g . F r i t z K 0 n 3 e r t , der die 30jährige Gemeindedienstzeit beendet und den Anspruch
auf den vollen Ruhegenuß erworben hat, wurde nach
den für die PensionierungstädtischerBeamten geltenden
Richtlinien mit Wirkung vom 1. Februar 1937 in den
dauernden Ruhestand versetzt. Der Gemeinderat hat ihm
aus Anlaß seiner Versetzung in den dauernden Ruhestand in Würdigung seiner stets hervorragenden Dienstleistung namens der Stadtgemeinde die vollste Anerkennung ausgesprochen.
Baudirektor Ing. Konzert wird, wie bereits berichtet,
für einige Zeit, längstens bis Ende 1937. auch im Ruhestandsverhältnis die Funktionen des Vaudirektors ausüben.
Das vielseitige, verdienstvolle Wirken des Baudirektors wird im Zeitpunkte seines tatsächlichen Ausscheidens aus dem Dienste besprochen und gewürdigt werden.