Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1937

/ Nr.2

- S.2

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 1937_Amtsblatt_02
Ausgaben dieses Jahres – 1937
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
.Amtsblatt Nr. 2
6. Der Gemeindetag bewilligte hierauf zur Ausführung
weiterer 30 Eiedlerhäuser auf der Ulfiswiese (NeustädterSiedlung III) grundsätzlich einen Kredit von 15.290 8.
Der Kostenvoranschlag wird noch dem Vauausschusse zur
Überprüfung übermittelt.
7. Auf Antrag des Finanzausschusses faßte der Gemeindetag den Beschluß, die im Jahre 1936 minderbemittelten Haushaltungsvorständen gewährte Ermäßigung der Grundpreise des elektrischen Stromes für das
Jahr 1937 zu verlängern. (Die genauen Einzelheiten
über diese Begünstigung sind an anderer Stelle des
Amtsblattes veröffentlicht.)
8. Der Gemeindetag genehmigte einen außerordentlichen Kredit von 3800 8 zur Errichtung von Waschküchen für die in der ehemaligen Artillerieremise eingebauten Wohnungen am Flughafen. Nach Fertigstellung
der Waschküchen ist der Aufwand bei der Mietzinsfestsetzung zu berücksichtigen.
9. Zur Anschaffung eines elektrischen Backofens im
Siebererfchen Jugendheime wurde der erforderliche Kredit von 1500 8 bewilligt. Der starke Belag des Heimes
macht die Erweiterung der bestehenden Anlage notwendig.
10. Über Antrag des Bau- und Finanzausschusses
wurde beschlossen, zur Baureifmachung von Gründen im
Gebiete zwischen Haydnvlatz und Ing.-Etzel-Straße einen
außerordentlichen Kredit von 14.000 8 zur Herstellung
einer Hauptwasserleitung in der Länge von ungefähr
600 Meter und 1300 3 zur Legung eines rund 50 Meter
langen Etraßenkanals zu bewilligen. Die Deckung für
diese Kosten wird in den Anliegerbeiträgen, die nach
Maßgabe der Verbauung dieser Grundstücke einfließen
werden, gefunden.
11. Der Finanzausschuß legt auf Grund einer Anregung des Vauausschusses dem Gemeindetag folgenden
Antrag zur Beschlußfassung vor: Zur Förderung der
Bautätigkeit im Stadtgebiete werden im Jahre 1937 für
Neubauten die Anliegerbeiträge für Wasser- und Kanalleitung mit folgenden Einschränkungen nachgelassen:
») Nicht unter die Begünstigung fallen Neubauten an solchen
Straßen, in denen die Versorgungsleitungen erst im Jahre
1936 zum Zwecke der Baureifmachung hergestellt wurden
oder noch hergestellt werden.
b) Von der Begünstigung bleiben Bauwerber ausgeschlossen, die
sich nicht eines ordnungsgemäß konzessionierten Baumeisters
bedienen und die ihre Bauten unter dem Deckmantel einer
Bauunternehmung von nicht befugten Maurermeistern ausführen lassen.

Der Gemeindetag erhob diese Anträge zu seinem Beschlüsse.
12. Auf Antrag des Finanzausschusses beschloß der Gemeindetag, den im Vorjahre genehmigten Zusatzkredit,
welcher der städtischen Molkerei zur Finanzierung von
Milchexporten von der österreichischen KreditanstaltWiener Bankverein eingeräumt wurde, auch für das
Jahr 1937 zu verlängern.

Verichterstatter Htaötrat Vtto Thönig
1. Auf die im Verbauungsvlane für die Höttingerau
vorgesehene Fahrbrücke über den I n n zwischen Universitäts- und Karwendelbrücke wurde im Verbauungsplane von Wilten-West seinerzeit nicht Bedacht genommen. Der vom Stadtbauamt nunmehr geänderte Verbauungsplan für Wilten-West nimmt auf diese Brücke
Rücksicht und sieht in der Verlängerung der Holzhammerstraße eine Auffahrtsstraße durch die Huterschen

Gründe vor. Die Firma Huter u. Söhne hat gegen die
geplante Straßenführung durch ihren Grund Einspruch
erhoben.
I n Anerkennung der künftigen Bedeutung dieser Verbindungsbrücke faßte der Gemeindetag auf Grund eines
Gutachtens des Vauausschusses den Beschluß, diese
Brücke mit der Auffahrtsstraße durch die Huterschen
Gründe in den Verbauungsvlan für Wilten-West aufzunehmen.
2. Auf Anregung der Tiroler Vogelwarte und der
Sparkasse der Stadt Innsbruck ist geplant, aus dem
zum Teil baufälligen Glashaus in den Anlagen der Villa
Bianca einen Vogelflugkäfig herzustellen. Nach dem vom
Stadtbauamte ausgearbeiteten Plane besteht die Anlage
aus drei mit heizbaren Winterräumen verbundenen Abteilungen, in denen die im Hoch- und Mittelgebirge und
in den Niederungen vorkommenden wichtigsten Vogelarten untergebracht werden sollen.
Für die Beschaffung der für den Bau des Vogelhauses
erforderlichen Geldmittel und für die Betreuung hat die
Stadtgemeinde nicht zu sorgen. Sie hat lediglich als
Grundbesitzerin die Bewilligung zur Errichtung des
Vogelhauses zu geben.
3. Der Gemeindetag bewilligt im Sinne eines Antrages des Bau- und Finanzausschusses einen a. o. Kredit
von 910 8 zur Aufstellung einer elektrischen Koch- und
Heizanlage samt Zuleitungen in der Türmerwohnung
des Stadtturmes. Die Velassung des Kachelherdes und
des Eisenofens fowie die Weiterbenützung des Kamins
läßt sich aus Gründen der Feuersicherheit nicht mehr
länger verantworten.
4. Der Gemeindetag genehmigte auf Antrag des Vauund Finanzausschusses den zur Wiederinstandsetzung der
freigewordenen Räume im städtischen Hause Marktgraben Nr. 12, 2. Stock, erforderlichen Kredit von 2523 8.
5. An Architekt Herbert Neubauer wird zur Errichtung
eines dreistöckigen Wohnhauses ein Teil der städtischen
Gp. 1369/1 und 2, K. G. Pradl, zum Preise von 15 8 für
den Quadratmeter verkauft.

Berichterstatter Dr. Alois Dberhammer
Den letzten Punkt der Tagesordnung in der öffentlichen Sitzung betraf die Verlängerung des Theatervertrages mit Direktor Paul Heller und die Subventionierung des Stadttheaters.
Der zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck und Direktor Heller abgeschlossene und vom Gemeindetag mit
Beschluß vom 4. August 1936 genehmigte Theatervertrag
enthält im Punkt XI die Bestimmung, daß der Vertrag,
wenn er nicht jeweils bis zum 31. Jänner von einem der
beiden vertragschließenden Teile gekündigt wird, stillschweigend für das kommende Spieljahr als verlängert
gilt. Der Gemeindetag hatte sich daher noch vor Ablauf
des Monates Jänner schlüssig zu werden, ob von feiten
der Stadtgemeinde von einer Kündigung des Vertrages
Abstand genommen und damit in eine Verlängerung des
Vertrages eingewilligt wird.
Der Verichterstatter stellte nach ausführlichen Darlegungen über die künstlerische Entwicklung und über
die wirtschaftliche Lage des Etadttheaters unter der Direktion Heller namens des Kulturausschusses folgende
Anträge zur Beschlußfassung:
1. Der Gemeindetag wolle den Theateruertrag mit Direktor Paul
Heller auf ein Jahr weiter verlängern und für jedes Monat
einen Betrag von 8 10.000.— als Subvention zur Verfügung
stellen.