Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1937

/ Nr.1

- S.8

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.Amtsblatt Nr. 1

Wärme

Ein Gerücht um sie Winterhilfe
Seit einiger Zeit erzählt man sich in unserer Stadt
und auch in der Umgebung der Stadt folgenden, angeblich wahren Borfall:
..Ein Mann habe im Kleiderhause Ludwig Schsirmer
(nach anderen Darstellungen im Sporthause Witting
oder beim Lodenbaur) um die unentgeltliche Ueberlassung eines Anzuges vorgesprochen. Der Geschäftsinhaber habe ihn mit dem Bemerken abgewiesen, daß er
ohnedies eine umfangreiche Warenspende an das städt.
Wohlfahrtsamt habe gelangen lassen; er erklärte sich
aber bereit, für ihn beim Wohlfahrtsamt die Veteilung
mit einem vom ihm gespendeten Anzug zu befürworten.
Als nun der Geschäftsinhaber im Wohlfahrtsamte vorgesprochen habe, hätte er Zu seinem nicht geringen Erstaunen einen städt. Beamten in einem von ihm gespendeten Anzug erblickt."
Sofort nach dem Auftauchen dieses Gerüchtes, das
einerseits eine Beeinträchtigung des Erfolges des Winterhilfswerkes zur Folge haben kann, anderseits aber
das Ansehen der städt. Beamten auf das gröblichste verletzt, wurde sofort der Tatbestand erhoben und festgestellt, dah die Behauptung, ein städt. Beamter habe

einen von irgend jemand für das Winterhilfswerk gespendeten Anzug getragen, vollkommen aus der Luft
gegriffen ist.
Die Erhebungen ergaben bis heute folgenden Sachverhalt:
Es ist richtig, daß die Firma Ludwig Schirmer dem
Winterhilfswerk im Wege der Innsbrucker Kaufmannschaft eine namhafte Spende von Kleidungsstücken zukommen ließ. Es ist ferners richtig, daß bei Schirmer
ein gewisser H. vorgesprochen und gebeten hat. ihm ein
Kleidungsstück zu schenken und daß Schirmer erklärte,
er habe schon genug für die Winterhilfe gespendet. H.
solle sich an das Wohlfahrtsamt wenden. Es ist weiters
richtig, daß H. beim Wohlfahrtsamte vorgesprochen hat.
dort aber mit Rücksicht auf sein Einkommen (er bezieht
eine kleine Pension) abgewiesen wurde. Unrichtig ist.
daß Schirmer zu Gunsten des H. im Wohlfahrtsamte
vorgesprochen habe. Es ist daher widersinnig, zu behaupten. Schirmer hätte im städt. Wohlfahrtsamt einen
städt. Beamten in einem von ihm gespendeten Anzug
gesehen. H. selbst leugnet, die im Umlauf befindliche
Behauptung aufgestellt zu haben. Es ist weiters einwandfrei festgestellt, daß. wie wohl selbstverständlich,
aus den Spenden, die dem Wohlfahrtsamte zukamen,
kein städt. Beamter beteilt wurde.
Der Stadtmagistrat ist nach wie vor bestrebt, den Urheber dieses entweder böswillig, oder mutwillig erfundenen Gerüchtes zu ermitteln und aus den oben angegebenen Gründen zur Verantwortung ziehen zu lassen.
Sollte der Stadtmagistrat nicht schon in den nächsten
Tagen zum Ziele kommen, wird die Hilfe der Vundespolizeidirektion in Anspruch genommen werden.

Hteuerbegünstigung für lVohltatigleitsÄeranstaltungen
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck
hat mit Beschluß vom 8. Jänner 1937 den Stadtmagistrat ermächtigt, die Vergnügungssteuer (Kartenabgabe)
für Wohltätigkeitsveranstaltungen nachstehender Körperschaften und Organisationen mit 8 10.— unter der Boraussetzung der rechtzeitigen Einbringung eines schriftlichen Ansuchens zu pauschalieren:
1. Vezirksführung der Vaterländischen Front;
2. Mutterschutzwerk der Vaterländischen Front,3. Vaterländisches Frontwerk ..Neues Leben";
4. Herma-v.-Schuschnigg-Fürsorgeaktion;
5. Organisationen ähnlicher Art, soweit sie in jedem
einzelnen Falle von der Vaterländischen Front
autorisiert sind;
6. Pfarrämter.
Für Tangveranstaltungen findet vorstehende Begünstigung keine Anwendung.