Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1972

/ Nr.10

- S.4

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 1972_Amtsblatt_10
Ausgaben dieses Jahres – 1972
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Wirkung des Sportes tragen lassen. Es wird dann leicht sein, eine
Formulierung des Amateurstatus
oder des Statutes für die Teilnahmeberechtigung zu finden, weil
dann klar wird, daß dieser Teil
der olympischen Idee auch im
Sinne ihrer Begründer von sekundärer Bedeutung ist. Weltoffene
olympische Spiele für alle, ohne
nationale
Meisterschaftsauslese,
das müßte das Ziel sein, sollte der
olympische Eid in allen Sportarten
wieder ehrlich gesprochen werden
können. Der Sieg sollte ja nach
wie vor nicht das Primäre sein,
wohl aber das Dabeigewesensein.
Diese Überlegungen mögen über
den Rahmen einer Begrüßungsansprache hinausgehen. Ich glaube
aber, man wird die Lösung der
Probleme nicht finden, wenn man
sich nicht ständig und überall mit
ihnen konfrontiert.
Die Olympiastadt Innsbruck fühlt
sich innig mit dem olympischen
Gedanken verbunden. Sie hat das
bei der Durchführung der Spiele
1964 vor aller Welt bewiesen. Sie
wäre auch bereit, den Beweis dafür anzutreten, daß olympische

Winterspiele nicht überholt, sondern nach wie vor bestens dazu
geeignet sind, olympischen Geist
zu demonstrieren. Diese Erklärung
will die Stadt dem olympischen
Feuer mit auf den Weg zu seinem
Bestimmungsort geben.
Die Olympiastadt Innsbruck ist
davon überzeugt, daß die olympische Flamme von den Sportlern
mit nichtermüdender Begeisterung
nach München getragen wird.
Der Stadt München entbieten wir
einen herzlichen Gruß in freundschaftlicher
Verbundenheit,
mit
dem Ausdruck der Überzeugung,
daß die Spiele 1972, dank des Geistes, in dem sie gestaltet werden,
den Erfolg in jeder Beziehung sichern."
Auch
Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Prior gab der Flamme in
einer kurzen Ansprache Wünsche
aus dem Land im Gebirge mit. Das
musikalische Programm der olympischen Feierstunde wurde vom
Innsbrucker Bläserchor, von der
Stadtmusikkapelle Amras, den Wiltener Sängerknaben und der Sängervereinigung Mühlau bestritten.

Aus dem Gemeinderat
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck trat am 27. Juli
unter Vorsitz von Bürgermeister
Dr. Lugger zur 4. und letzten Sitzung vor den Sommerferien zusammen. Nach der Angelobung der
als Ersatzleute erstmals einberufenen Gemeinderäte Ascher Fritz,
Grasl Herta, Ing. Pichler Bruno
(alle ÖVP) und Dr. Csonka Alexander und Dipl.-Ing. Lobgesang Oskar (beide SPÖ) sprach der Bürgermeister Worte des Gedenkens
für den am 18. Juli versorbenen
Alt-Gemeinderat Bruno Cabas. A n schließend an die von den Mitgliedern
des
Gemeinderates gestellten
Anfragen
und
Anträge, die der geschäftsordnungsmäßigen
Behandlung zugeführt
wurden, und der Beantwortung
der in der letzten Sitzung eingebrachten Anfragen durch den Bürgermeister, trat der Gemeinderat
in die Tagesordnung ein. Der Bürgermeister teilte mit, daß die Jahresrechnung 1971 der Hoheitsverwaltung für das abgelaufene Haushaltsjahr zur allgemeinen Einsicht
aufgelegen hat und dem Kontrollamt zur Vorprüfung zugewiesen
4

wurde. Anschließend wird sie dem
gemeinderätlichen Finanzausschuß
zur Prüfung und Antragstellung
zugeleitet.
Auf Grund eines Antrages des
Stadtsenates beschloß der Gemeinderat, mit Wirkung vom 1. 1.
1973 Ortsausschüsse zur Beratung
und Unterstützung der Ortsvorsteher für die Stadtteile Igls-Vill, Amras, Neu-Arzl und Arzl-Dorf zu berufen. Die Ortsausschüsse sollen
aus fünf Mitgliedern bestehen, wobei dem Stärkeverhältnis im Gemeinderat ensprechend, die ÖVP
für drei Mitglieder und die SPÖ für
zwei Mitglieder das Vorschlagsrecht besitzt. Dem Ortsvorsteher
gebührt eine pauschalierte Entschädigung in der gleichen Höhe
wie einem Mitglied des Gemeinderates. Soferne er bereits Mitglied
des Gemeinderates ist, vermindert
sich diese Entschädigung auf die
Hälfte. Den Mitgliedern der Ortsausschüsse gebührt für jede Teilnahme an der Sitzung der Ortsausschüsse ein Sitzungsgeld, das
ein Zehntel der pauschalierten Aufwandsentschädigung für einen Gemeinderat beträgt. Der Umfang der

von den Ortsvorstehern und den
Ortsausschüssen zu besorgenden
Aufgaben sowie das Verfahren bei
den Sitzungen ist vom Stadtsenat
vor Bestellung der Ortsvorsteher
und der Ortsausschüsse zu regeln.
Weiters stimmte die Stadtgemeinde
einem Ansuchen um Investitionszuschüsse für die Pfarrkindergärten Wilten-West und St. Norbert in
der Höhe von 51.000.— Schilling
zu. Den über Antrag des Stadtsenates neu festgesetzten Kühlhausgebühren des städtischen Schlachthofes wurde mehrheitlich zugestimmt. Der Gemeinderat beschloß
weiters die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 25. 7.
1961, der die Ermäßigung des Beitrages gemeinnütziger Wohnbauvereinigungen zum Straßenbauaufwand und den Kanalanschlußgebühren betraf. Aus Anlaß der
1974 stattfindenden 250-Jahr-Feier
der Einweihung der Stadtpfarrkirche St. Jakob und der damit zusammenhängenden
Renovierung
des Gotteshauses erklärte sich
die Stadtgemeinde bereit, ihre Patronatsleistungen für die Jahre
1973/74/75 im voraus zu überweisen.
Der Gemeinderat beschloß, daß
von der Liegenschaft in E. ZI. 964
II, KG Hötting (Eigentümerin Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft „Frieden"), die Gp.
2439/29 von 574 m frei von folgenden, zugunsten der Stadtgemeinde
Innsbruck einverleibten Lasten abgeschrieben wird: 1. Pfandrecht
für die Darlehensforderung von
1,036.114.- Schilling S.A.; 2. Pfandrecht für die Darlehensforderung
von 1,250.929.12 Schilling S.A.; 3.
Dienstbarkeit des Gebrauches (Besiedlungsrecht). Über Antrag des
Stadtsenates wurde Ernst Hirn,
Gerda Kircher und Ida Gamper gestattet, auf Grund ihrer Holzschlags-Anmeldung
außer
der
Forsttagssatzung vom 12. 6. 1972
auf ihren Grundparzellen 20 fm
Nutzholz bzw. 40 fm Nutz- und
5fm Brennholz bzw. 80 fm Nutzholz und 20 fm Brennholz zu Schlägern.
2

Über Antrag des Verwaltungsausschusses für die Versorgungsunternehmungen in den Stadtwerken
wurden folgende Nachtragskredite
bewilligt: Für 1971: Umspannstellen, 16 neue Umspanner: 62.315.—
Schilling; Erweiterung des Niederspannungskabelnetzes einschließlich Kabeiüberbrückungen: 70.206.—