Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1937

/ Nr.1

- S.7

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Amtsblatt Nr. 1.

Neuregelung üer Rohnverrechnung
für öiestciötischenArbeiter
I m Zuge der Reorganisation des Stadtmagistrates
war seit Jahren die Zusammenlegung der Lohnverrechnung für die Arbeiter des Stadtmagistrates mit der Gehaltsverrechnung für die Beamten und Vertragsangestellten des Stadtmagistrates in Aussicht genommen.
Auch der Rechnungshof hat gelegentlich der Uebervrüfung der Gemeinoegebarung wiederholt diese Zusammenlegung dringend empfohlen. Ueber Verfügung des
Herrn Bürgermeisters wurde nun die Zusammenlegung
mit Beginn des Jahres 1937 verwirklicht. Die bisher
beim Stadtbauamte und beim Marktamte bestandenen
Lohnverrechnungsstellen wurden aufgelassen; ihre Aufgaben wurden der Gehaltsrechnungsstelle des Stadtmagistrates übertragen.
Der damit geschaffenen Gehalts- und Lohnrechnungsstelle des Stadtmagistrates, Rathaus, 2. Stock, Zimmer
Nr. 32, obliegt die Vorschreibung und Buchung der Gehälter aller Beamten und Vertragsangestellten des
Stadtmagistrates, der Ruhe- und Versorgungsgenüsse
für die städt. Pensionsparteien und der Löhne für alle
dem Stadtmagistrate Innsbruck unterstellten Arbeiter.

peesonalnachrichten
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in feiner
Sitzung vom 23. Dezember 1936 zum Beförderungstermin 1. Jänner 1937 beschlossen:
Die Stelle eines Leiters der Mag.-Abteilung I I I (Finanzamt)
wird im Rahmen der Grundsätze über die Besetzung freier Leiterstellen dem Mag.-Rate Dr. Böckle Rudolf verliehen, der bisher
bereits mit den Geschäften eines Leiters dieser Abteilung betraut
war. Dr. Böckle wird unter einem zum Obermagistratsrat der
I I I. Dienstklasse ernannt.
Die freigewordene, in der IV. Dienstklasse systemisierte Stelle
des Vorstandes der städt. Beschaffungsstelle wird dem Amtsfekretär Josef Gärtner verliehen, der unter einem zum Amtsrat der
IV. Dienstklasse ernannt wird.
I m Rahmen der Grundsätze für die Vornahme freier Beförderungen werden ernannt:
Der Mag.-Kommissär der V I . Dienstklasse Dr. Hirnigel Hans
zum Mag.-Oberkommissär der V. Dienstklasse i
der Amtsassistent der V I I I . Dienstklasse Mignon Konrad zum
Amtsrevidenten der V I I . Dienstklasse"
die Kanzleiadjunkten der V I I I . Dienstklasse Niederwieser Ernst
und Mandi Leopoldine zu Kanzleioffizialen der V I I . Dienstklaffe;
der Gefällsauffeher der V I I I . Dienstklasse Vettorazzi Josef zum
Gefällsoberaufseher der V I I . Dienstklafse.
Die Rechnungsräte Villinger Iofef und Vikoler Josef, die eine
28jährige Gemeindedienstzeit zurückgelegt haben, werden zu Oberrechnungsräten der IV. Dienstklasse ernannt.
Die Oberrechnungsräte der IV. Dienstklasse Nachtschatt Heribert und Rotter Josef erhalten die Bezüge der I I I . Dienstklasse,
der Bauinspektor Hauser Hans die Bezüge der IV. Dienstklasse
zuerkannt.
Entsprechend ihrer Verwendung auf einem Posten des Rechnungsdienstes, bzw. des mittleren Verwaltungsdienstes der 7. Verwendungsgruppe werden Kanzleioberoffizial Witsch Erwin, unter
gleichzeitiger Ernennung zum Rechnungsoberrevidenten, Kanzleioffizial Pfifter Artur, unter gleichzeitiger Ernennung zum Amtsrevidenten, und Kanzleiadjunkt Dietrich Hermann, unter gleichzeitiger Ernennung zum Rechnungsassistenten, in die 7. Verwendungsgruppe überstellt.

Der Beamtenanirärter Schartner Albert wird in das definitivo
Dienstverhältnis übernommen.
Nach den Bestimmungen des Gehaltsgesetzes über die Ieitbeförderung wird Kanzlei-Adjunkt Anna Lorenz zum Kanzleioffizial
ernannt.
Mit Wirkung vom 1. Jänner 1937 wurden nach Vollendung
ihrer 35jährigen Gemeindedienstzeit Neßler Ferdinand. Kassendirektor, und Kremser Hans, Amtssekretär, in den dauernden
Ruhestand versetzt. Kremser erhielt aus Anlaß seiner Versetzung in
den dauernden Ruhestand den Titel Amtsrat verliehen.
Pol.-Bez.-Inspektor i. R. Alois Liebl d. Ae., der bei Verbundlichung der städt. Polizei mit 1. Jänner 1936 in den zeitlichen
Ruhestand versetzt worden war, wurde über sein Ansuchen mit
Wirkung vom 1. Jänner 1937 in den dauernden Ruhestand versetzt.
Am 1. November 1936 wurde der städt. Kassenbote Furtner Fritz
krankheitshalber in den dauernden Ruhestand versetzt.
Wegen amtsärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit erhielt der
Etadtarbeiter Künzle Johann vom 1. November 1936 an nach den
Ruhegenuß- und Versorgungsbestimmungen für Stadtarbeiter ein
dauerndes Ruhegeld zuerkannt.
Am 24. Dezember 1936 starb Mag.-Kanzleidirektor i. R. Karl
Jäger. Direktor Jäger wurde anläßlich der Verbundlichung der
städt. Polizei mit 1. Jänner 1936 in den zeitlichen Ruhestand versetzt, da beim Stadtmagistrat kein seiner dienstklassenmäßigen
Reihung entsprechender freier Dienstposten zur Verfügung stand.
I n feiner Aktivität war Direktor Jäger in der Hauptregistratur
des Stadtmagistrates, in der Fundstelle des Stadtpolizeiamtes sowie in der Kriegszeit und in den ersten Nachkriegsjahren unter
schwierigsten Verhältnissen zur vollsten Zufriedenheit im Paßamte
tätig gewesen. I m Jahre 1931 war er zum Vorstand des Einkaufes
und der Registratur des Stadtpolizeiamtes ernannt worden.