Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1972

/ Nr.5

- S.7

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Diese Ausgabe – 1972_Amtsblatt_05
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Verkehrsregelung für die Fußgängerzone in der Altstadt
Die mit Wirksamkeit vom 2. Mai beschlossene Einführung einer Fußgängerzone in der Innsbrucker Altstadt erforderte eine Reihe von Maßnahmen im
Bereich der Altstadt und ihrer unmittelbaren Umgebung, die vom gemeinderätlichen Verkehrsausschuß in seiner
Sitzung am 17. März beraten und durch
eine Verfügung des Amtes oder, soweit dies erforderlich war, durch Gemeinderatsbeschluß in Kraft gesetzt
wurden. Für die Fußgängerzone, die
den Bereich der gesamten Altstadt, somit jenes Teiles, der vom Marktgraben,
Burggraben, Rennweg, Herrengasse,
Herzog-Otto-Straße und Innrain begrenzt wird, umfaßt, wurden folgende
Regelungen getroffen:

6. Erweiterung des Halteverbotes mit
Ladetätigkeit am Burggraben bis zum
Stiftskeller (7 bis 18 Uhr).
7. Zeitliche Anpassung der Ladezonen
in der Stainerstraße (derzeit 6 bis 20
Uhr) auf 7 bis 18 Uhr.
Zusätzliche Kurzparkzonen (durchgehend 8 bis 18 Uhr)

1. Herzog-Otto-Straße ab Badgasse in
Richtung
Herrengasse, Herrengasse
bis Durchgang zum Dom und im Bereich des Bogendurchganges zwischen
Hofburg und Dogana.

Verkehrsregelungen im Zonenbereich:

2. Rennweg beidseitig zwischen Herrengasse und Herzog-Otto-Straße.
3. Kleiner Parkplatz nördlich des Landestheaters.

1. Die freie Zufahrt in die Fußgängerzone ist gestattet täglich einschließlich
Sonntag von 6 bis 10.30 Uhr. Ab 10.30
Uhr noch im Altstadtbereich befindliche
Fahrzeuge werden abgeschleppt.

4. Südseite der Universitätsstraße zwischen Rennweg und Vorplatz Jesuitenkirche, Vorplatz Jesuitenkirche sowie
Nordseite zwischen Engstelle und Einfahrt Klosterkaserne.

2. In den Zulieferzeiten kann die Altstadt so wie bisher und hinsichtlich
der Straßenführungen unverändert befahren werden. Für Lastkraftwagen der
im Altstadtbereich ansässigen Betriebe
wird zusätzlich in der Zeit von 16 Uhr
bis 17.30 Uhr die Zufahrt ermöglicht.
Für Reiseomnibusse ist innerhalb dieser Zeit die Zufahrt ebenfalls gestattet,
um Reisegepäck abzuladen oder aufzunehmen.

5. Museumstraße Nordseite ab
Nr. 21 bis Haltestellenbereich
Haus Nr. 1.

3. Während der
Fußgängerzonenzeit
von 10.30 bis 6 Uhr früh dürfen außer
öffentlichen Einsatzfahrzeugen (Polizei,
Feuerwehr, Rettung, Straßenräumfahrzeuge) nur Taxis im Schrittempo einfahren zum ausschließlichen Zwecke
des Ein- bzw. Aussteigens von Fahrgästen samt Gepäckgut. Die Taxis (ausschließlich Pkw) dürfen hiebei diese
Genehmigung in keiner Weise mißbräuchlich ausnützen.
4. Das Schieben von Fahrrädern ist gestattet.
Halteverbote bzw. Ladezonen für
Zulieferverkehr außerhalb des
Zonenbereiches:

1. Halteverbot mit Ladetätigkeit
Haus Marktgraben 1 (Ischia).

den

beim

2. Ein- und Ausstiegsstelle für Omnibusse im Bereich der Danklkaserne.
3. Halteverbot im Bereich der Ottoburg
mit Ausnahmeregelung für Hochzeitsfahrzeuge (Standesamt) und allgemeiner Ladeverkehr.
4. Halteverbot zwischen Ladezone Ottoburg und Badgasse mit Ladetätigkeit
(7 bis 18 Uhr).
5. Abstellzone für Hochzeitsfahrzeuge
(Trauungen im Dom) in der Herrengasse im Bereich Durchgang zum Domplatz (an Samstagen von 8 bis 12 Uhr).

Haus
beim

6. Adolf-Pichler-Platz beidseitig.
7. Parkfläche zwischen beiden Einbahnen des Innrains zwischen Bürger-

straße und Johanneskirche, ausgenommen an Markttagen.
Gebührenpflichtige Parkplätze (durchgehend 8 bis 18 Uhr):

1. Gesamte Fläche
Marktplatzes.

des

derzeitigen

2. Parkfläche zwischen den beiden
Fahrbahnen des Innrains östlich der
Bürgerstraße.
Verlegung der Wochenmärkte:

Die Wochenmärkte werden vom Marktplatz auf die Fläche zwischen beiden
Einbahnen des Innrains zwischen Bürgerstraße und Johanneskirche verlegt.
Sonstige Maßnahmen:

1. Einbahnführung
der
Stainerstraße
und des Adolf-Pichler-Platzes in Richtung vom Marktgraben zur Colingasse.
2. Signalanlage an der Kreuzung Innrain—Bürgerstraße und Koordinierung
mit den Signalanlagen bei der Krankenhauskreuzung und am Altstadtring.
3. Verlängerung des Taxistandplatzes
bei der Spitalskirche bis zum Haltestellenbereich unter Berücksichtigung der
Interessen der Geschäftsanlieger bei
gleichzeitiger Auflassung des Taxistandplatzes am Bozner Platz.

Univ.-Dozent Dr. Karl Schadelbauer —
70 Jahre
Karl Schadelbauer wurde am 26. März
1902 in Gossensaß als Sohn des dortigen Gemeindearztes Dr. Karl Schadelbauer geboren. Nach Absolvierung der
Volksschule in Gossensaß und des humanistischen Gymnasiums in Brixen —
Matura mit Auszeichnung — studierte
er dem Wunsche seines Vaters entsprechend, an den Universitäten in Graz
und Innsbruck Medizin und wurde 1929
in Innsbruck zum Doktor der gesamten
Heilkunde promoviert. In den folgenden Jahren lebte Schadelbauer, seit
1930 verehelicht, vor allem seinem
eigentlichen Interesse, der Geschichte,
und hier wiederum besonders der Tiroler Heimatkunde.
Im Jahre 1937 trat er dann als Archivar
in den Dienst der Stadtgemeinde Innsbruck, leistete aber seit den unglücklichen Tagen des Bombenkrieges bis zu
seiner Pensionierung auch als Arzt im
Rahmen des städtischen Gesundheitsamtes unschätzbare Dienste. Neben der
Leitung des Stadtarchivs hatte Schadelbauer auch von 1948 bis 1968 die Redaktion des „Amtsblattes der Landeshauptstadt Innsbruck" zu besorgen, in
welchem Presseorgan er zahlreiche Artikel veröffentlicht hat. 1950 begründete
er die seither unentwegt erscheinenden
„Veröffentlichungen aus dem Stadtarchiv Innsbruck", worin er ebenso wie

in den „Veröffentlichungen des Museums Ferdinandeum", in den „SchlernSchriften", im „Schiern" und in anderen Fachzeitschriften sowohl als Verfasser von Aufsätzen, wie auch als Editor von Geschichtsquellen in Erscheinung trat.
Auf Grund seiner Arbeiten auf dem Gebiete der Geschichte der Medizin
wurde er 1957 von der medizinischen
Fakultät der Universität Innsbruck zum

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