Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1972

/ Nr.5

- S.6

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sehen Dorfes: 1,000.000 Schilling;
Ausbau Innrain nach Kanal- und
Wasserleitungsverlegung: 500.000
Schilling; Erschließung des Gewerbegebietes zwischen Haller Straße
und Trasse der Bundesbahn: S
1,400.000.-; Aufschließung von Industrieund Gewerbegebieten:
1,100.000
Schilling; Müllbeseitigung, Anlage einer Mülldeponie
samt Einrichtung, fahrbares Planierungs-, Zerkleinerungs- und Verdichtungsgerät: 1,500.000 Schilling;
Schlachthof, Erneuerung nach Generalbebauungsplan, zweiter Bauabschnitt: 4,000.000 Schilling.
In der Folge beschloß der Gemeinderat die Verwendung des 25Millionen-Schilling-Kommunaldarlehens der Sparkasse der Stadt Innsbruck aus 1971, die Zuführung
eines Nachtragskredites in der
Höhe von 13 Millionen Schilling
zum ao. Haushalt 1971 und dessen
Verwendung und die Verwendung
der Bedarfszuweisungen 1971 und
der in den Jahren 1969 und 1970
gebildeten Sonderrücklage zur Bedeckung des ao. Haushaltes.
Der Bürgermeister wurde außerdem ermächtigt, zur Bedeckung
des ao. Voranschlages 1972 bei
der Sparkasse der Stadt Innsbruck
ein Kommunaldarlehen in der
Höhe bis zu 50 Millionen Schilling
zu den Konditionen, wie sie im
Schreiben der Sparkasse der Stadt
Innsbruck vom 13. 3. 1972 enthalten sind, aufzunehmen. Der Gemeinderat beschloß weiters, jene
vom gemeinderätlichen Verkehrsausschuß vorgesehenen Maßnahmen für die Fußgängerzone in der
Altstadt, die dem Gemeinderat zur
Beschlußfassung vorbehalten sind.
Im Zusammenhang mit der Verlegung der Wochenmärkte wurden
die mit Gemeinderatsbeschluß vom
25. 1. 1972 festgelegten Marktgebühren für die Händlermärkte an
Samstagen ab dem Zeitpunkt der
Verlegung wie folgt geändert bzw.
ergänzt: 1. Für den laufenden Meter Verkaufsstand: 6 Schilling; 2.
Für jeden in Anspruch genommenen Quadratmeter Bodenfläche, soweit nicht Punkt 1 Anwendung findet: 5 Schilling; 3. Für Neuheiten(Spezial-) Verkäufer erhöhen sich
die Tarife nach den Punkten 1 und
2 auf 12 Schilling; 4. Für regelmäßige Marktbeschicker, Vierteljahresgebühr in der Höhe des Zehnfachen der Gebühren im Sinne der
Tarifpunkte
1-3.
Angefangene
Laufmeter oder Quadratmeter werden als volle berechnet.

6

Gemäß den Anträgen des Bauausschusses wurden folgende Änderungspläne beschlossen und gleichzeitig die entsprechenden Teilstücke außer Kraft gesetzt: Änderungsplan Nr. 34/c, Innsbruck, Wilhelm-Greil-Straße 2—8; Änderungsplan Nr. 77/e, Innsbruck, Ecke Dreiheiligenstraße—Ing.-Etzel-Straße.
Mehreren Ansuchen um Ausnahmegenehmigung und Verringerung

der Vorgartentiefe wurde stattgegegeben.
Den Stadtwerken Innsbruck - EWI
wurde für die Errichtung der Umspannstellen
„Deutsch"
Amras,
Melzerstraße
und Anton-RauchStraße die Genehmigung nach §105
IBO erteilt.
Der öffentlichen Sitzung folgt eine
nichtöffentliche
Beratung
über
Grundstücksangelegenheiten.
Th.

Magistratsdirektor i. R. Dr. Rudolf
Mangutsch — 70 Jahre
Magistratsdirektor i. R. Dr. Rudolf Mangutsch vollendet dieser Tage in Innsbruck sein 70. Lebensjahr. Mehr als
20 Jahre lang, von 1945 bis 1967, stand
Obersenatsrat Dr. Mangutsch als ranghöchster Beamter der Landeshauptstadt Innsbruck an der Spitze der
öffentlichen Verwaltung dieser Stadt.
Er wurde in diesen Jahren des Aufbaues nach dem Kriege nicht nur selbst
vor schwierige Aufgaben gestellt, die
er in Geradlinigkeit und Entscheidungsfreude zu lösen wußte, er hat auch die
Beamtengeneration, die in dieser Zeit
herangewachsen ist, entscheidend mitgeprägt. Dr. Mangutsch zeigte stets
gleichbleibende Liebenswürdigkeit seinen Mitarbeitern gegenüber, was ihm
deren Wertschätzung eingebracht hat,
verstand es aber auch, etwa in der
Organisation des Städtebundes oder
als Geschäftsführer der Innsbrucker
Messe und Aufsichtsrat der Tiroler
Zollfreizone, die Stadt Innsbruck mit
Durchschlagskraft und Würde zu vertreten. Seine Objektivität und sein Humor
ermöglichten es ihm in besonderer Weise, auch in schwierigen Situationen
sich als geschätzter Anwalt des gerechten Ausgleiches und ganzer Lösungen
zu bewähren. Die verdienstvolle Tätigkeit, die Magistratsdirektor Dr. Mangutsch im Rahmen der Stadtverwaltung
ausgeübt hat, fand ihre besondere
Würdigung anläßlich seines Eintrittes
in den dauernden Ruhestand vor fünf
Jahren, aber auch in öffentlichen Anerkennungen. So wurde dem bereits
im Jahre 1934 durch den Bundespräsidenten mit dem Silbernen Verdienstzeichen Ausgezeichneten vor nunmehr
zehn Jahren auch das Große Silberne
Ehrenzeichen für die Verdienste um die
Republik Österreich und im Jahr 1967
das Verdienstkreuz des Landes Tirol
überreicht.
Voraussetzungen für die erfolgreiche
berufliche Laufbahn des langjährigen
Magistratsdirektors waren nicht zuletzt
auch seine Ausbildung und seine vielseitige Erfahrung in den verschiedensten Zweigen der öffentlichen Verwaltung. Im Jahre 1902 in Zell bei Kufstein geboren, besuchte Dr. Mangutsch
nach Übersiedlung seiner Familie nach

Innsbruck hier die Volksschule und
trat dann in das Staatsgymnasium ein.
Er maturierte 1921 an der Stella Matutina in Feldkirch, promovierte im Dezember 1925 an der Universität Innsbruck zum Doktor der Rechtswissenschaften und trat nach zwei Jahren Gerichtsdienst in den Landesdienst ein,
wo er im Präsidialbüro der Tiroler Landesregierung wirkte. Nach kurzer Tätigkeit im Bundesdienst war Dr. Mangutsch unter anderem bei den Bezirkshauptmannschaften
Innsbruck
und
Lienz und in der Landespolizeistelle
tätig, bis er 1935 zum Leiter der Bezirkshauptmannschaft Reutte besteilt
wurde. 1938 seines Dienstes enthoben
und in den nachfolgenden Jahren für
den öffentlichen Dienst als politisch untragbar erachtet, trat Dr. Mangutsch unmittelbar nach dem Zusammenbruch
des Jahres 1945 in den städtischen
Dienst ein, wo er noch im selben Jahr
zum Magistratsdirektor der Landeshauptstadt Innsbruck bestellt wurde.
Mögen ihm in der Stadt, für die er so
verdienstvoll gewirkt hat und der er in
reger Anteilnahme an ihren Geschicken
verbunden ist, noch viele Jahre eines
erfüllten Lebensabends in Gesundheit
und Rüstigkeit gegeben sein.
G.