Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1972

/ Nr.5

- S.1

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D ER

L A N D ES H A U P T S T A D T

Nummer 5

35. J a h r g a n g

I N N S B R U C K
M a i 1972

Die Aufgaben und Zielsetzungen der Stadtwerke
In der Budgetsitzung des Innsbrukker Gemeinderates im Jänner dieses Jahres legte Stadtrat KmzIR
Dr. Theodor Seykora in seiner
Funktion als Obmann des Verwaltungsausschusses für die Versorgungsunternehmungen
in
den
Stadtwerken den Wirtschaftsplan
der Stadtwerke für das Jahr 1972
vor, wobei er von der bisherigen
Übung, einen Leistungsbericht über
das abgelaufene Jahr zu geben,
Abstand nahm. Stattdessen gab
er eine Standortbestimmung der
Stadtwerke und zeigte weiters auf,
welche Ausgangslage gegeben ist,
weiche Aufgaben gestellt sind, welche Zielsetzungen sich daraus ableiten und in welchem Umfang der
Wirtschaftsplan 1972 diesen Erfordernissen Rechnung trägt. Wir geben nachstehend die Ausführungen
Dr. Seykoras, die ein eindrucksvolles Bild von der Wirtschaftskraft
der Stadtwerke und der damit verbundenen Ausstrahlung auf die

Wirtschaft der Stadt vermitteln,
auszugsweise wieder:
Die Einordnung der Stadtwerke in
einen wirtschaftlichen Bereich ist
im Vergleich zur Hoheitsverwaltung
nicht allzu schwierig. Man könnte
sie als ein großes Dienstleistungsunternehmen bezeichnen, das mit
einem Ausgabenrahmen von rund
400 Millionen Schilling zu den großen Wirtschaftsunternehmen
des
Landes zählen würde . ..
Bei der Bezeichnung als „Dienstleistungsunternehmen"
kann es
sich allerdings nur um eine vergleichsweise Klassifizierung handeln, die weder der Aufgabenstellung noch der Tätigkeit in weiten
Bereichen ganz gerecht wird.
Sowie auch die Hoheitsverwaltung,
unterscheiden sich die Stadtwerke
grundsätzlich von echten Dienstleistungsunternehmungen dadurch,
daß sie unbequeme oder uninteressante Aufträge n i c h t ablehnen können.

Während aber die Tätigkeit der Hoheitsverwaltung im Dienstleistungssektor noch recht flexibel ist und
sich, von wenigen Bereichen abgesehen, nach den gegebenen finanziellen Möglichkeiten
orientieren
kann, ist die Ausgangsposition zumindest bei den Versorgungsunternehmungen der Stadtwerke eine
grundsätzlich andere.
Dort steht die Aufgabe unter dem
Vorzeichen der Verpflichtung, weil
eben zum Beispiel die Versorgung
mit gutem Trinkwasser der Sicherung der primitivsten Lebensbedingungen des Menschen gleichkommt und weil eben zum Beispiel
auf dem Energiesektor die elektrische Energie in allen Bereichen der
Gemeinschaft bereits eine derartig dominierende Stellung einnimmt, daß schon kleinste Störungen in der Versorgung unangenehmste Auswirkungen haben und
größere, länger andauernde Stromausfälle an den Rand einer Katastrophe führen können. Das M o n o p o l , das die öffentliche Hand
in diesen lebenswichtigen Bereichen besitzt, schließt die Flexibilität in der Auswahl der Aufgaben
weitgehend aus. D i e V e r s o r gungspflicht
ist
hier
oberstes Gebot.
Auch der Gesetzgeber hat angesichts dieser Monopolstellung der
öffentlichen Hand oder großer Versorgungsgesellschaften
Vorsorge
getroffen und festgelegt, d a ß d i e
V ersorgungsp f Iicht
vor
dem G e w i n n s t r e b e n
zu
s t e h e n h a t . Auch darin unterscheiden sich die Versorgungsunternehmungen der Stadtwerke von
echten privaten oder verstaatlichten, auf Gewinn ausgerichteten
Dienstleistungsunternehmen.

Die offizielle V o l k s t u m s g r u p p e der Stadt G r e n o b l e „La D e l p h i n a l e " weilte während d e r Ostertage in Innsbruck. Mit ihren Tänzen und L i e d e r n , d i e s i e im R a h m e n eines V o l k s t u m s a b e n d s
im Großen Stadtsaal (unser Bild), aber auch aus anderen Anlässen zum besten g a b , überbrachte
die G r u p p e an Innsbrucks Bevölkerung herzliche Grüße aus der Partnerstadt. (Foto: Birbaumer)

Aus dem Primat der Versorgungspflicht leiten sich die Aufgabenstel-