Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1935

/ Nr.2

- S.2

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Amtsblatt N». 3

I m gefl. Beachtung!
Wie bekannt, hat die Stadtgemeinde Innsbruck das
Amtsblatt bisher zur Einführung kostenlos geliefert.
Sollten Sie Wert darauf legen, dauernd Bezieher
des Amtsblattes zu fein, bitten wir höflichst, die Bezugsgebühr von jährlich 8 3.— mittels beiliegenden
Erlagscheines einzuzahlen.
Die Schriftleitung.

I m folgenden ist die Ausführung der Eiedlerhäuser famt Stallanbau kurz beschrieben, deren Raumeinteilung aus den nachfolgenden Erdgeschoß- und 1.-Etock-Grundrissen zu entnehmen ist. Die
Häuser wurden so angeordnet, daß die Aborte stets auf der ftraßenabgewandten Seite liegen und je zwei Häuser durch die Stallanbauten miteinander verbunden sind.
Auf rund 60 em hohen Etampfbetonsockeln wurden Holzgerippe
errichtet, bestehend aus lärchenen, imprägnierten Sohlschwellen,
lotrechten Ständern und waagrechten Kopfriegeln. Auf den Trämen liegen die Randpfetten mit den Kehlbalkendächern, welche
den Ausbau des Dachgeschosses gestatten. Die Hohlräume des
Holzgerippes wurden nicht ausgefüllt. Das Gerippe wurde au^en
und innen mit 2 em starken, rauhen Brettern schrägt verschalt.
Außen wurde hierauf eine Lage Bitumenpappe Nr. 150 al>
Windschutz und dann eine liegende^ gehobelte Schalung, 27 wm
stark, mit Nut und Feder, verdeckt aufgenagelt. Zur Erzielung
einer genügenden Wärmehaltung war in den Wohnräumen an
der Innenseite der Außenwände die Anbringung von billigen
Ifolierplatten notwendig. Das Stadtbauamt entschloß sich zur

1O

Verwendung von Heraklithplatten, da neben der guten Wärmeisolierung und der Billigkeit auch die Erhöhung der Feuersicherheit und die Ungezieferfreiheit dafür fprachen. Die Innenwände
und Decken wurden verputzt und weiß getüncht.
Die notwendigen Schottermengen zur Herstellung des Grundund Schalbewns, der Betonpflaster, Schüttungen, zur Gewinnung
des Grobputzsandes usw. waren der Schotterbank unterhalb des
Gasthauses „Peterbrünnl" zu entnehmen; wegen der vorgeschrittenen Jahreszeit war zu befürchten, daß ein Innhochwa>,er diese
Gewinnungsstelle überflute. Daher wurde der Bauunternehmer,
welker dre Mohrgraben- und Straßenherftellung besorgte, auch
zur Gewinnung des Schotters verpflichtet. Der Schotter wurde
mit vollbezahlten Arbeitern auf Pferdefuhrwerke (1204 m"), bzw.
städtischen Lastkraftwagen (126 m^) verladen und bei jedem geplanten Doppelhaus gelagert. Es wurden 1330 m" Innfchotter gewonnen. Die Gewinnung und Förderung dieses Innfchotters
wurde am 22. März 1934 begonnen und am 17. April 1934 beendet. An diesem Tage trat die erwartete Ueberschwemmung der
Schotterbank ein. Vor Ausführung der nun folgenden eigentlichen Bauarbeiten an den 20 Siedlernhäufern war nötig:
1. Die grundsätzliche Genehmigung des Ministeriums für soziale
Verwaltung, Abteilung Bundes-Wohn- und Siedlungsamt in
Wien, für die vorgelegten Projektspläne und Kostenanschläge
der Häuser mit Stallanbau in Holzgerippebauweise. Diese Genehmigung des Ministeriums war notwendig, um das Bundesdarlehen von 4500 8 je Eiedlerstelle aus dem Bundes-Wohn- und
Siedlungsfonds zu erhalten. Diefe Zustimmung erfolgte am
30. Mai 1934 mit Schreiben Zl. 41.964/34, war jedoch an allerlei
Bedingungen geknüpft, welche durchaus nicht l e i c h t und schon
gar nicht rasch zu erfüllen waren!
Diese Bedingungen waren:
a) Die grundbücherliche Eintragung der Parzellen und Einsendung der Grundbuchsauszüge und Grundbesitzbogen an das
Vundes-Wohn- und Siedlungsamt in Wien;
b) die Hinterlegung der Siedlereigenmittel von mindestens 5(^0 5
je Siedler bei einem Kreditinstitut unter Sperre zugunsten
des Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds in Wien:
c) der erfolgte Abschluß der Feuerversicherung für alle Häufer
bei einem leistungsfähigen Versicherungsinstitut:
6) bessere Ausstattung des Siedlerhauses gegenüber dem ersten
Entwurf des Stadtbauamtes, besonders bezüglich der Wärmeund Feuchtigkeitsisolierungen.
Von der Erfüllung dieser Vorbedingungen war auch die Auszahlung von Teilbeträgen durch den Bund abhängig gemacht.
2. Die Ermittlung der 20 Siedler unter Einhaltung gewisser
notwendiger Vorbedingungen, welche waren:
2) Oesterr. Staatsbürgerschaft des Bewerbers:
b) Vorhandensein einer Familie mit mindestens einem unversorgten Kind:
c) gesamtes verfügbares Monatseinkommen kleiner als 270 5:
6) Ausschluß von selbständig Berufstätigen:
e) Besitz der notwendigen verlangten Eigenmittel von mindestens
500 8 je Siedler:
t) eigene Mitarbeit des Siedlers bei der Herstellung der Häuser
oder Beistellung eines Vertreters, bzw. teilweise Vergütung
für einen vom Stadtbauamt in Innsbruck selbst bestellten Vertreter für solche Siedler, welche selbst nicht mitarbeiten konnten:
ß) die Genehmigung der vorgeschlagenen Siedler durch das Bundesministerium für soziale Verwaltung:
n) die Genehmigung eines weiteren Ansuchens der Stadtgemeinde
Innsbruck für die Gewährung eines Zusatzdarlehens von
500 8 je Siedlerstelle für fünf Eiedlerfamilien mit je mindestens vier Kindern im gemeinsamen Haushalt zwecks Ausbau

des Dachgeschosses.

3. Daß die Etadtgemeinde Innsbruck als beabsichtigter Träger
des Freiwilligen Arbeitsdienstes sich zwecks Ermöglichung des
Baues am 13. April 1934 erstmals um die Anwendung des Freiwilligen Arbeitsdienstes in Form eines offenen Lagers für die
Ausführung der Erd-, Beton-, Maurer-, Verputz-, Ifolier-, Versetz-, Zimmerer-, Tischler-, Anstreicherarbeiten und Beihilfe zu
den Dachdeckerarbeiten bei den 20 Holzhäusern bewarb.
Am 23. April 1934 erhielt die Stadtgemeinde tton der Industriellen Bezirkskommission Innsbruck mit Bescheid 8ek 124/1
die Erlaubnis zur Anwendung des F. A. D., und zwar getrennt
für Siedlermitarbeit l,I) mit 2200 Schichten und Nichtsiedlerarbeit ( I I ) mit 3100 Schichten, welche Anzahl mit Zulafsungsbescheid 8en 124/6 vom 21. Juli 1934 für die Siedlermitarbeit auf
2900 Schichten, für Nichtfiedlerarbeit auf 5500 Schichten erhöht
wurde. I n dieser Schichtenanzahl sind Sonn- und Feiertage mitgerechnet.