Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1968

/ Nr.3

- S.4

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Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

Meisterhaft spielte sodann der Iungbürger Anton
Voigt auf der Orgel die Toccata in 6-moll von Max
Neger. Nach dem biodicht von Friedrich Steiner
„Glaub stark an Österreich", vorgetragen von I n t e n dant Helmut Wlasak, führte Bürgermeister Dr. Lugger
i n seiner Festansprache u.a. ausi
„Es bedeutet für mich eine große und aufrichtige
Freude, daß Sie so zahlreich der Entladung Folge
geleistet haben, un>d ich danke I h n e n von Herzen für
I h r e damit bewiesene Aufgeschlossenheit und I h r
Interesse an den Vorgängen des öffentlichen Lebens.
Es ist bestimmt koin Zufall, daß es gerade die Gemeinde ist, die Sie zu diesem Festakt geladen hat. M i t
I h r e r Gemeinde, der kleinsten staatlichen Zelle der
Gemeinschaft, sind Sie auf das engste verbunden von
frühefter Jugend an. Sie gewährte Ihnen Schutz
bereits in den ersten Tagen I h r e r Kindheit, in ihr
besuchten Sie die Schulen, hier traten Sie vielleicht
schon ins Berufsleben ein, hier fanden Sie I h r e
ersten Freunde, genossen Sie die ersten Stunden der
Erholung und Entspannung. So darf es auch nicht
wundernehmen, daß I h r e Gemeinde es sich zur Ehre
anrechnet, Sie zur Feier I h r e r politischen Mündigkeit
Hinzuladen.
Meinem Versuch, I h n e n die Tragweite der nunmehr übernommenen Rechte und Pflichten kurz vor
Augen zu führen, möchte ich einige Bemerkungen
voranstellen:
W i r sprechen von der persönlichen Freiheit. Diese
Freiheit kann aber nur gesichert werden, wenn jeder
bereit ist zuzugestehen, daß auch der andere Rechte
hat. W i r sprechen hier von der gesellschaftlichen
Freiheit. Die in i h r eingeschlossenen Rechte werden
seit der Reuzeit kurz als Menschenrechte bezeichnet.
Ich darf I h n e n einige aufzählen: Die Freiheit des
Gewissens, die Freiheit der Religionsausübung (es
ist des Menschen Recht, sich seine Beziehung zu seinem
Schöpfer angelegen sein zu lassen und den daraus
sich für ihn ergebenden Verpflichtungen zu entsprechen). Das Recht »auf das eigene Leben und die
Unverletzlichkeit der Person, das heißt das Recht des
Menschen zur Erhaltung seines Lebens," das Recht
auf die eigene Ehre, das heißt auf den guten Ruf i n
der Gemeinschaft," ldas Recht auf Privateigentum
unter Einhaltung der sozialen Verpflichtungen daraus "
das Recht zum Unterhaltserwerb und der freien Berufswahl, das heißt zur Sicherung der Lebensnotwendigkeiten durch Arbeit; das Recht zur Ehe und
zur Erziehung der eigenen Kinder,- das Recht der
freien Meinung auch durch das gesprochene und geschriebene W o r t ; das Recht der freien Vereinigung
und das Recht zur Mitbestimmung in der Ordnung
und Verwaltung des Gemeinwesens.
Diese Freiheitsrechte sichert uns die Demokratie, das
heißt die Herrschaft des Volkes durch das Volk für das
Volk. Demokratie verpflichtet zur Toleranz. Es gehört
zum Wesen der Demokratie, daß man seine eigene Ansicht wahrt, aber die Meinung des anderen achtet und
respektiert. Die Freiheit, die ich für mich selbst i n
Anspruch nehme, muß ich auch meinen Mitmenschen

Nummer 3

zubilligen. W i r sprechen von der Gcnn"inschasl. Nun
ist jeder Mensch von der Wurzel her nur er selbst in
Antwort auf den anderen. Ohne den anderen toni int
der Mensch nicht zu sich selbst, tann er überhaupt nicht
Mensch werden. Er erwacht an der Liebe eines
anderen Menschen, entwickelt sich in einer Gemeinschaft. Der Mensch ist von seinem Ursprung her M i t mensch, und je mehr er Mitmensch ist, das heißt, je
mehr Menschlichkeit er von seinen Mitmenschen
empfangen hat mck wiederum ausstrahlt, desto mehr
ist er selbst Mensch.
Die wesentlichen Aufgaben des Staates ergeben
sich aus dem Zweck und Ziel des Staates, nämlich das
Wohl seiner Glieder zu fördern, zu sichern und nach
innen und außen zu schützen.
W i r wollen unseren Veitrag dazu leisten, gerade weil
wir wissen, daß wir in einer Zeit schwerer Auseinandersetzungen leben und diese auch für unser aller Geschick mitbestimmend sind. I m Bewußtsein, daß von
der treuen Pflichterfüllung jedes einzelnen im kleinen
wie im großen die Zukunft unseres Vaterlandes abhängt, übernehmen Sie einen Teil der Verantwortung für Land und Volk.
Sie haben das aktive Wahlrecht erlangt. Sie werden immer wieder Gelegenheit haben, bei Wahlen
I h r e Stimme in die Waagschale zu werfen und damit
entscheidend den Weg Innsbrucks, Tirols und Österreichs vorzuzeichnen, jenes Österreichs, das allen Voraussagen zum Trotz auferstand, lebte und arbeitete
und der Welt mehr gab, als es oft selbst ahnte. I n
I h r e Hand ist es mit gelegt, ob w i r gemeinsam weiterhin eine gesicherte Existenz und Zukunft in Ordnung,
Gerechtigkeit und Freiheit erarbeiten können.
W i r Österreicher wollen unseren Veitrag leisten für
das friedliche Zusammenleben aller Völker der Erde.
W i r wollen unseren Veitrag leisten für das menschenwürdige Zusammenfinden in diesem Europa, getreu
unserer Geschichte. Dabei hat gerade die Jugend eine
besondere Aufgabe zu erfüllen. Wenn sich die Jugend
der Welt gegenseitig kennt, versteht, schätzt und achtet,
dann dürfen w i r alle zuversichtlich auf Frieden hoffen,
denn diese Welt von morgen wird dereinst der
Jugend von heute gehören.
Liebe junge Freunde, wenn nun eine Iungbürgerin
und ein Iungbürger in I h r e m Namen geloben werden, der Republik Österreich, dem Heimatland T i r o l
und der Vaterstadt Innsbruck die Treue zu halten,
die Rechte als Bürger eines demokratischen Staates
zu wahren, die staatsbürgerlichen Pflichten zu erfüllen und den Mitmenschen in Not beizustehen, dann
denken Sie bitte daran, daß Sie dieses Gelöbnis für
ein Land ablegen, das immer leben und blühen wird,
solange es junge Menschen gibt, die ihm die Treue
halten und stolz darauf sind, Österreicher zu sein."
I n Vertretung aller Iungbürger legten dann die
Iungbürgerin Monika Gruber und der Iungbürger
Reinhold Allinger-Esollich das Gelöbnis ab, der
Republik Österreich, dem Heimatland und der Hoimatgemeinde die Treue zu halten, die Rechte als
Bürger eines demokratischen Staates zu wahren, die