Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1968

/ Nr.1

- S.5

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Anilsblall d^r Landeshauptstadt Innsbruck

tauer mar als Mitglied des Finanzkonlrollausschusses,
des Uiniereinbarleits- und Wohnungsau^schusses tätig, ern"ies sich aber auch ans vielen anderen (Gebieten
stets hilfsbereit. Der damalige Gemeinderat Peltauer
war ein überaus fleißiger Besucher und Benutzer des
Stadtarchivs. M i t Vorliebe besorgte er sich für seine
Arbeiten stets die nötigen geistigen Unterlagen ans
der Vergangenheit der Stadt.
Petknier war eine weithin bekannte Persönlichteil.

Seite 5>

Seine ganzen Kräfte widmete er der kommunistischen
Bewegung, die ihn im Jahre 1915 zu ihrem Landesobmann und später auch in das Zentralkomitee
wählte. Erst eine schwere Krankheit hat den Unermüdlichen aller Funktionen entkleiden können. Den
Hinterbliebenen, vorerst seiner Fran und den beiden
Kindern, gehl ein allgemeines Mitgefühl zn. Die Beisetzung der Urne fand am Samstag, dein 2!l. Dezember, im Pradler Friedhof
statt.
W. E.

Stadtschulinspektor Reg. Rat Brugger im Ruhestand
Wegen Erreichung der Altersgrenze trat Reg.-Nat
Anton Vrugger mit Jahresende 1967 in den dauernden Nu hestand.
Reg.^iat Brugger wurde am 26. Mai 1902 in Kufstcin geboren, besuchte dort von 1908—191:; die Volksschule und anschließend drei Klassen des Vndwciser
Staatsgymnasiums. I n Innsbruck besuchte er die Lehrerbildungsanstalt und legte im Jahre 1921 die Reifeprüfung ab. Er trat hierauf in den Tiroler Schuldienst ein, und nachdem er einige Jahre an Volksund Hauptschulen unterrichtet hatte, wirkte er nach
Ablegung der Sonderschulprüfung an der Hilfsschule
in Innsbruck, deren Leitung er 1947 übernahm. Als
197,2 nach dem frühen Tod Josef Leitgebs der Posten
des Stadischulinspektors für Innsbruck vakant wurde,
wurde er mit der Führung der Geschäfte betraut.
Durch volle 15 Jahre hat nun Reg.-Rat Vrugger
mit Zähigkeit und Ausdauer, aber auch mit Güte und
Liebe zum Vernf diesen verantwortungsvollen Posten
Abteilung I I I
I I I . 144/1968

betleidet. Seine Liebe galt vor allem den uom Schicksal schwer betroffenen, geistig und körperlich behinderten Kindern, und es ist sein besonderes Verdienst,
wenn das Sonderschulwesen in Innsbruck ein so
hohes Niveau erreicht hat. Jedoch auch der reibungslose Betrieb in den Volks- und Hauptschulen war ihm
ein echtes Anliegen, und er half in allen kritischen
Situationen durch sein kluges und überlegtes Handeln, einen für alle Beteiligten gangbaren Weg zu
finden. Durch seinen Reichtum an pädagogischer Erfahrung konnte er manchem jüngeren Kollegen, wenn
dieser vor scheinbar unlösbaren Problemen stand,
weiterhelfen und ihm wieder neuen Mut zur Arbeit
geben.
Der Dank der Innsbrucker Lehrerschaft und seiner
Mitarbeiter ist dem aus dem Dienst scheidenden Vorgesetzten und Kollegen, der seine Aufgaben trotz mancher Sorgen stets humorvoll zu lösen wußte, sicher.

17. Jänner 1968

Kundmachung
betreffend Lohnsummensteuer 1967.

Alle gomerbesteuerpflichtigen Betriebe (auch Filialen, Zweigniederlassungen, Auslieferungslager usw.),
die im Gebiete der Landeshauptstadt Innsbruck auch
nur in einem Monat des Jahres 1967 lohnsummensteuerpflichtig waren, werden aufgefordert, die gesetzlich vorgeschriebene, nach Kalendermonaten aufgegliederte Lohnsnmmensteuererklärung dem Stadtsteueramt Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18,
.1. Stück, Zimmer 201, spätestens bis Ende Februar
1968 abzugeben.
Lohnsnmmensteuerpflicht besteht, wenn die BruttoAbteilung I I I
III . 145/1W8

lohnsumme des Gesamtbetriebes in einem Monat
1500.— Schilling übersteigt.
Die Kundmachung gilt als amtliche Aufforderung
zur Abgabe einer Lohnsummensteuererklärung.
Betriebe, die bereits laufend die monatliche Steuererklärung vorgelegt haben, sind von der Abgabe einer
Iahreserklärung befreit.
Der Abteilungsleiter:
Dr. Schwamberger
Senalsrat

17. Jänner 1968

Kundmachung
betreffend die Entrichtung der Grundsteuer 19K8.

Sofern die Grundsteuer für das Jahr 1968 im Einzelfalle nicht mit besonderem schriftlichen, Bescheid
vorgeschrieben wird, ist sie im Sinne der Ftz 28 und 29
Abs. 1. 2 und !l des Grundsteuergesetzcs 1955 (BGVl.
Nr. 149/1955), in der geltenden Fassung, bis zur Zustellung eines neuen Bescheides nnter Zugrundelegung des zuletzt festgesetzten Iahresbetrages. und
zwar bis zu einem Iahresbetrag uon 200.- Schilling
am l5. Mai 1968, über 200. Schilling mit je einem

Viertel an den Fälligkeitstagen 15. Februar. 15. Mai,
l5. August und 15. November 1968 unaufgefordert
an die Stadlhaupttasse. Innsbruck. Marill-TheresienSlraße 18, zu entrichten.
Der Abteilungsleiter:
Dr. Schwamberger
Senatsrat