Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1968

/ Nr.1

- S.2

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 1968_Amtsblatt_01
Ausgaben dieses Jahres – 1968
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Scitc 3

Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

meinderat in der Sitzung vom 15. Dezember 1955
beschlossenen und am 5. Ottober 1967 abgeänderten Begünstigungen, für kulturelle Veranstaltungen die Begünstigung des Gemeinderatsbeschlusses vom 2. J u n i 1960.
7. Die Ankündigungssteuer nach dem Antündigungssteuergesetz. L G V l . Nr. 21/1948, mit dem gesetzlichen Höchstausmaß.
8. Die Epeijeeissteuer auf Grund des § 15 Abs. 3
lit. d F A G . 196? und der Speiseeissteuersatzung,
Gemeinderatsbeschluß vom 18. Dezember 1952,
mit 10 v. H. des Kleinhandelspreises ausschließlich der Abgabe.
9. Die Hundesteuer auf Grund des § 25 des Gemeindeabgabengesetzes. L G V l . Nr. 43/1935, und
des § 15 Abs. 3 lit. c F A G . 1967 sowie der Hundesteuerordnung vom 20. Dezember 1951 mit nachstehenden Sätzen:
für einen Hund
8 150.—
für den zweiten Hund
8 225.—
für jeden weiteren Hund
8 300.—
für Wachhunde und Hunde, die in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes
gehalten werden, sowie für Melde-,
Sanitäts-, Schutz- und Fährtenhunde .. 8 20.—
als Iwingersteuer für jeden Hund . . . . 8 75.—
jedoch für jeden Zwinger höchstens . . . . 8 300.—
10. Die Abgabe zum Strahenbauauswand nach dem
Gesetz über die Erhebung einer Abgabe zum
Straßenbauaufwand der Gemeinden, L G V l . Nr.
10/1960, und der Durchführungsverordnung,
L G V l . Nr. 14/1966, unter Anrechnung des vom
Gemeinderat am 5. M a i 1966 beschlossenen Einheitssatzes von 7.— Schilling für jeden Kubikmeter umbauten Raumes der die Abgabepflicht
begründenden Bauwerke und Vauwerkteile.
11. Die Abgabe für die Benützung öffentlichen Gemeindegrundes und des darüber befindlichen
Luftraumes durch Gemeindeunternehmen nach
dem Landesgesetz L G B l . Nr. 23/1956 zu dem vom
Gemeinderat am 30. J u l i 1956 beschlossenen
Hundertsatz von 3 v. H. der Noheinnahmen.
12. Gebühren von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen, insbesondere
2) die Mullabfuhrgebühren zu den vom Gemeinderat am 5. M a i 1966 beschlossenen Sätzen"

Nu iunior 1

d) die Gehwegreinigungsgebühren zu de»
Gemeinderat am 19. Dezember 1967 beschlossenen Sätzen:
c) die Kanalgebühren und Nitschenreinigungogebühren zu den vom Gomeinderat am 20. Jänner 1960 beschlossenen Sätzen;
cl) die Kanalanschlußgebühren auf Grund der
Vorschrift vom 7. J u l i 1960 über die Erhebung
von Kanalanschlußgcbühren unter Anrechnung
eines Einheitssatzes von einem Achtzehntel der
durchschnittlichen ortsüblichen Baukosten von
einem
Meter
Mischwassertanal
(derzeit
1840.— Schilling), d.s. 100.— Schilling, nach
dem Gemeinderatsbeschluß vom 19. Dezember
1967;
e) die Marktgebühren zu den Sätzen der vom
Gemeinderat am 25. September 1964 beschlossenen Marktordnung;
t) die Gebühren für die Leistungen der ssriedhöfeverwaltung zu den vom Gcmeinderat am
30. Jänner 1958 bzw. am 21. März 1963 beschlossenen Sätzen;
F) die Gebühren des Schlacht- und Echlachtuiehhofes auf Grund der vom Gemeinderat am
6. März 1958 beschlossenen Gebührenordnung
samt Gebührentarif mit dem vom Gemeinderat am 20. Jänner I960, L.Dezember 1960 und
19. Dezember 1967 beschlossenen Abänderungen;
K) die Gebühren für die Leistungen der Wasenmeisterei zu den vom Gemeinderat am
20. Jänner 1960 beschlossenen und am 19. Dezember 1967 abgeänderten Sätzen;
i) die Gebühren für die Leistungen der Desinfektionsanstalt in der vom Gemeinderat am
19. Dezember 196? beschlossenen Höhe.
Der Iahresertrag dieser Gebühren überschreitet
nicht das Iahreserfordernis für die Erhaltung,
den Betrieb und die Amortisation der Einrichtung oder Anlage.
13. Die Verwaltungsabgaben auf Grund der B u n des-, Landes- und Gemeindoverwaltungsabgabenuerordnung oder anderer Gesetze.
Die Gebühren und Entgelte für die Leistungen
der sonstigen städtischen Betriebe, Anstalten und
Einrichtungen nach den bei diesen ersichtlich gemachten Tarifen.

Auszeichnungen und Ehrungen
I. Zufolge Entschließung des Herrn Bundespräsidenten wurde verliehen:
das Große Ehrenzeichen für Verdienste um die
Nepublik Österreich
Herrn amtsführendem Stadtrat Volksschuldircktor
Arthur H a i d l ;
das Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die
Nepublik Österreich
Herrn 2. Bürgermeister-Stellvertreter Direktor
Ferdinand Obenfeldner,

Herrn Stadtrat Komm.-Nat Hermann Zschiegner.
Herrn Obermagistratsrat D r . K a r l Schadelbauer
(Vorstand des Stadtarchives);
das Silberne Ehrenzeichen für Verdienste um die
Nepublik Österreich
Herrn Oberamtsrat Max Prinz (Kanzlei des Gemeinderatcs und Stadtsenales);
der Verufstitel „Vundesswatlicher Fürsorgeral"
Herrn amtsführendem Geineinderat Josef Hardinger.