Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1967

/ Nr.10

- S.2

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Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

behren mußten, da dieser zum Wohle der Allgemeinheit beispielhaft mit ganzer Kraft tätig war.
So nehmen wir Abschied von einem Mann, der
durch seine Persönlichkeit und sein Wirten ein Leben
lang sein Nestes für die Allgemeinheit gegeben hat

Nummer

und ob seiner Verdienste von Stadt, Land und Körperschaften hoch geehrt wurde.
Die schönste Ehrung aber wird sicher das Gedenken
der Nachwelt sein, die ihn als einen unserer schöpferischsten Mitbürger auch in Zukunft würdigen wird.

Aus dem Gemeinderat
Der Innsbrucker Gemeinderat versammelte sich am
5. Ottober 1967 zu einer ordentlichen Sitzung.
Nach der Begrüßung sprach der Bürgermeister
Glückwünsche
aus:
Bürgermeister-Stellvertreter
Obenfeldner zur Verleihung des Goldenen Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich,
den Gemeinderäten Mauler und Schöpf zur Verleihung des Verdienstkreuzes des Landes Tirol, den
Ge.meinderäten Lamplmayr, Pirkl und Waltl zur
Verleihung der Verdienstmedaille des Landes Tirol.
Weiters sprach der Bürgermeister dem Magistratsdirektor Obersenatsrat Dr. Herbert Glückwünsche zum
60. Geburtstag aus.
Gemeinderat Mahnert und Genossen stellten dann
die Anfrage, ob die Österreichische Rundfunkgesellschaft bereits ein konkretes Raumprogramm bekanntgegeben hat.
Stadtrat Hackl und Genossen beantragten, den Beschluß des Gemeinderats vom 25. Juli 1961 betreffend
Ermäßigung des Beitrages gemeinnütziger Wohnbauvereinigungen zum Straßenbaullufwand und zu den
Kanalanschlußgebühren abzuändern. Der Beschluß soll
alle Bauten nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1954,
nach dem Vundes-Wohn- und Siedlungsfondsgesetz,
soferne nur eine 90prozentige oder geringere Förderung erfolgt, und nach dem Wohnbauförderungsgesetz
1968 treffen. Die Anfrage und der Antrag wurden
der geschaftsordnungsmäßigen Behandlung zugeführt.
Bürgermeister Dr. Lugger beantwortete Anfragen
aus der Gemeinderatssitzung vom 15. Juni 196? betreffend den Umbau der Elaudiaftraße und das
Wohnbauprogramm der Stadtgemeinde.
Der Gemeinderat faßte folgende Beschlüsse:
Der Aufstockung der Landesanleihe zur Finanzierung der Fakultät für Bauwesen und Architektur von
75 Millionen Schilling auf 80 Millionen Schilling
wird zugestimmt. Dem Land Tirol gegenüber übernimmt die Stadtgemeinde für 40 Millionen Schilling
aus dieser Anleihe die Rückhaftung"
auf Grund der Kapitalaufftockung der Grazer
Stadtwerke Aktiengesellschaft übt die Stadtgemeinde
Innsbruck ihr Bezugsrecht auf neue Aktien im Nennbetrag von 187.500.— Schilling aus;
die Erhöhung des Wasserwirtschaftsfondsdarlehen
für den Bauabschnitt 1 der Kanalisationserweiterung
von 13,350.000.— Schilling auf 15,000.000.— Schilling
wird vorbehaltlos angenommen"
die Stadtgemeinde übernimmt für einen von der
„Wohnungseigentum" bei der Sparkasse der Stadt

Innsbruck für das Bauvorhaben Vienerstraße 14
bis 22 aufzunehmenden Kontokorrentkredit von
4,500.000.— Schilling unter bestimmten Bedingungen
die Haftung als Bürge und Zahler;
der Bericht über den Erwerb der Gemeinnützigen
Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft „Reue Heimat"
mit dem Sitz in Innsbruck durch die Stadtgemeinde
Innsbruck und das Land Tirol wird zustimmend zur
Kenntnis genommen.
Der Beschluß des Gemeinderates vom 21. Juli 1966
betreffend Subvention an den l ^ Wacker und an die
rasensporttreibenden Verbände gilt auch sür die
Spielzeit 1966/67.
Für den Ausbau der Elaudmstraße wird ein Kredit
von 1 Million Schilling freigegeben.
Die Vergnügungssteuerbegünstigung für Veranstaltungen im Rahmen des Vereinszweckes wird dahin gehend abgeändert, daß die Vergnügungssteuer
aus einer Bruttoeinnahme bis 1500.— Schilling
(bisher 1000.— Schilling) vergütet wird. Die Vereine
müssen solche Veranstaltungen als steuerbegünstigt
anmelden.
Für die Ausstellung „Innsbrucks Haushalt 1967 —
Eine Stadt gibt Rechenschaft" und für die Herausgabe einer solchen Broschüre wird ein Nachtragskredit
von 450.000.— Schilling genehmigt.
Die Stadtgemeinde verzichtet auf die Dienstbarkeit
der Führung einer Starkstromlelitung auf der Grundparzelle 263, KG. Mutters.
Der Gemeinderat genehmigte folgende Vebauungsplanänderungen:
15/i Innsbruck. St. Nikolaus — Vlücherstraße-Süd."
80/22 zum Flächenwidmungsplan im Bereiche Hötting-Sadrachi
64/^j Südtiroler Platz — Vrixner Straße — Adamgasse — Salurner Straße;
51/ac Höttinaer Au-West. Gemsengasse;
100/ss Höttinger Au, Gießenbach.
Gleichzeitig wurden die betreffenden Teilstückc
außer Kraft gesetzt.
Er erteilte dine Ausnahmegenehmigung nach H 7^
Innsbrucker Bauordnung und gewährte für eine
Reihe von Vorhaben die Verringerung der Vorgartentiefe. Für die Errichtung einer Umspannstclle
an der Andechsstraße wurde gemäß tz 105 Innsbruckcr
Bauordnung die Vaubewilliliiing erteilt.
Der öffentlichen Sitzung schloß sich eine vertrauliche
Beratung über Grundstücksangelegenheiten an, Schi,